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Alt 05.11.2008, 10:00   #81
RolandG
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Registriert seit: 02.09.2008
Ort: Neustadt an der Weinstraße
Beiträge: 253
Zitat:
Zitat von Jahangir Beitrag anzeigen
Wenn also die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, dann finden sachorientierte Diskussionen statt und wenn ein Verbandstag öffentlich ist, dann werden populistische Schaufensterreden gehalten.
Wenn in diesen Argumenten irgendeine Logik steckt, dann sagt mir bitte Bescheid. Warum soll jemand auf dem Verbandstag populistische Reden halten, nur weil ein Dutzend Menschen zuhört? Wer zwingt die Person dazu. Sollte man Parlamentsdebatten im geheimen führen, damit eine Sachdiskussion stattfindet. Wenn das deine ehrliche Meinung ist, dann bitte nicht in die Politik gehen, auch nicht in die Sportpolitik.
Das mit der Bildzeitung ist übrigens ein klassisches Beispiel für einen völlig hinkenden Vergleich. Was hat die Qualität einer Tageszeitung mit der Frage nach der Öffentlichkeit einer Verbandssitzung zu tun?? Ich sag's dir: Nix, aber auch rein gar nix!

Du bzw. niemand wird auf die von mir gestellte Frage eine überzeugenden Antwort geben können. Deswegen auch kein Fragezeichen;-)
Cengiz

Jetzt hängt Euch bitte nicht an der Öffentlichkeit auf. Zuerst müsste man in Erfahrung bringen, welche Öffentlichkeit ausgeschlossen werden soll: alle Nicht-Delegierten, alle nicht in einem Tria-Verein Organisierten, alle? Jeder Kaninchenzüchterverein hält seine Jahreshauptversammlung idR unter Ausschluss der Öffentlichkeit (nur für Vereinsmitglieder) ab, genauso jede Partei (nur für Delegierte bzw. Parteimitglieder). Das bedeutet z.B. noch nicht zwingend den Ausschluss der Presse.

Das mit dem Parlament ist ein treffendes Beispiel, allerdings wird umgekehrt ein Schuh draus. Im Plenum werden tatsächlich nur die Sonntagsreden gehalten; die Sachdiskussion erfolgt in den Ausschüssen (unter Ausschluss der Öffentlichkeit).

Jeder prozessführende Anwaltskollege und jeder Richter kann Dir bestätigen, dass er am liebsten die Parteien im Termin nicht dabei hat, da mancher Anwalt sich dann genötigt sieht (und oft auch ist), für seinen Mandanten eine "Show" abzuziehen.

Es gibt oft gute Gründe, nicht jeden zusehen zu lassen, wenn Tacheles geredet wird.
RolandG ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.11.2008, 11:21   #82
Meik
Szenekenner
 
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Registriert seit: 28.01.2007
Ort: Rhede
Beiträge: 8.539
Zitat:
Zitat von RolandG Beitrag anzeigen
Jeder prozessführende Anwaltskollege und jeder Richter kann Dir bestätigen, dass er am liebsten die Parteien im Termin nicht dabei hat, da mancher Anwalt sich dann genötigt sieht (und oft auch ist), für seinen Mandanten eine "Show" abzuziehen.
Die Parteien würden ihren Rechtsanwälten aber was erzählen wenn sie nichtmal hinterher aufgeklärt würde über die Ergebnisse oder das Urteil

Gruß Meik
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#bocholterwsv_triathlon #meikweidemann
www.aasee-triathlon.de
Meik ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 05.11.2008, 12:15   #83
Willi
Szenekenner
 
Registriert seit: 10.10.2006
Ort: Monaco di Baviera
Beiträge: 1.303
Zitat:
Zitat von turboschroegi Beitrag anzeigen
Wie? Was? Ich verstehe immer nur Ehrenamt? Das DTU Präsidium, die Trainer dort, die PR Leute und was weiß ich noch alles, mögen ja alles mögliche sein - ehrenamtliche sind das m.E. auf jeden Fall nicht.
Der Bundestrainer Roland Knoll ist ein Angestellter der DTU und bekommt Geld dafür (auch wenn Du im Fußball nicht mal in der viertklassigen Regionalliga einen Trainer für das Geld kriegen würdest).

Das gesamte Präsidium muss ehrenamtlich tätig sein - eine der Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit.

Es gibt allerdings einen angestellten, bezahlten Geschäftsführer - zu dessen Qualitäten möchte ich aber keine schriftliche Äußerung abgeben.
Willi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.11.2008, 13:04   #84
Jahangir
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von RolandG Beitrag anzeigen
Jetzt hängt Euch bitte nicht an der Öffentlichkeit auf. Zuerst müsste man in Erfahrung bringen, welche Öffentlichkeit ausgeschlossen werden soll: alle Nicht-Delegierten, alle nicht in einem Tria-Verein Organisierten, alle? Jeder Kaninchenzüchterverein hält seine Jahreshauptversammlung idR unter Ausschluss der Öffentlichkeit (nur für Vereinsmitglieder) ab, genauso jede Partei (nur für Delegierte bzw. Parteimitglieder). Das bedeutet z.B. noch nicht zwingend den Ausschluss der Presse.

Das mit dem Parlament ist ein treffendes Beispiel, allerdings wird umgekehrt ein Schuh draus. Im Plenum werden tatsächlich nur die Sonntagsreden gehalten; die Sachdiskussion erfolgt in den Ausschüssen (unter Ausschluss der Öffentlichkeit).

Jeder prozessführende Anwaltskollege und jeder Richter kann Dir bestätigen, dass er am liebsten die Parteien im Termin nicht dabei hat, da mancher Anwalt sich dann genötigt sieht (und oft auch ist), für seinen Mandanten eine "Show" abzuziehen.

Es gibt oft gute Gründe, nicht jeden zusehen zu lassen, wenn Tacheles geredet wird.
Parteitage sind in Deutschland öffentlich, deswegen auch die Übertragungen auf Phönix.
Was die Ausschüsse des Bundestages betrifft, so hinkt der Vergleich völlig. Die Ausschusssitzungen sind zwar grundsätzlich nicht öffentlich. Aber es muss ein ordentliches Protokoll geführt werden und du bekommst die Infos von dem Bundestagsmitglied aus deinem Wahlkreis wenn du ihm bzw. ihr eine Mail schreibst. Das geht ruck-zuck und nicht wie bei der DTU Geschäftsstelle, die eine Antwort für nicht nötig hält.
Die Ausschusssitzungen kannst du mit den Treffen des DTU-Präsidiums vergleichen, aber nicht mit dem Verbandstag bei dem ein neues Präsidium gewählt wird!
Ich habe auch noch nie für meine Mandanten vor Gericht eine "Show abgezogen". Was soll der Quatsch
Es gibt keinen vernüftigen Grund, die Öffentlichkeit beim Verbanstag auszuschließen. Ganz im Gegenteil.
Wenn allerdings strafrechtliche Verfehlungen von amtierenden Präsidiumsmitglieder auf dem Verbandstag erörtert werden, dann hätte ich Verständnis dafür, dass für diesen Teil die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Ansonsten hänge ich mich an dem Grundsatz der Öffentlichkeit (so in der DTU Satzung verankert) unheimlich auf
Cengiz
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Alt 05.11.2008, 13:20   #85
maifelder
Szenekenner
 
Benutzerbild von maifelder
 
Registriert seit: 17.10.2006
Ort: am Hexenturm
Beiträge: 12.408
Zitat:
Zitat von Jahangir Beitrag anzeigen
P
Wenn allerdings strafrechtliche Verfehlungen von amtierenden Präsidiumsmitglieder auf dem Verbandstag erörtert werden, dann hätte ich Verständnis dafür, dass für diesen Teil die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Ansonsten hänge ich mich an dem Grundsatz der Öffentlichkeit (so in der DTU Satzung verankert) unheimlich auf
Cengiz


Warum soll mich das als engagiertes Mitglied und Unterstützer (zahle ja schließlich Mitgliedsbeiträge) der DTU nichts angehen oder warum soll ich ausgeschlossen werden. Gerade das interessiert mich doch, schließlich geht es auch um meine Gelder die unterschlagen oder veruntreut wurden.

Ich sehe da keine Vergleichbarkeit zum Strafprozeß. Muss der Verfehlende denn geschützt werden, als Mitglieder sind wir doch unter uns.
maifelder ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.11.2008, 13:50   #86
Helmut S
Szenekenner
 
Registriert seit: 30.10.2006
Beiträge: 9.637
Zitat:
Zitat von Willi Beitrag anzeigen
Das gesamte Präsidium muss ehrenamtlich tätig sein - eine der Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit.
Das ist natürlich so kategorisch nicht richtig. Insbesondere hängt die Möglichkeit trotz Gemeinnützigkeit Gehälter zu bezahlen an der Satzungsgestaltung. Sowas muss darin vorgesehen werden - z.B. von der Mitgliederversammlung zu bestimmen sein. Wenn das Gehalt dann noch angemessen ist - passt's i.d.R.

Da in der Satzung der DTU (beim querlesen) darüber nix zu finden war, gehe ich davon aus, dass das auch nicht gewollt (oder versaubeutelt) wurde.


Aber das wird schon ... die machen das schon.

peace Helmut
Helmut S ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 05.11.2008, 13:52   #87
Meik
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Registriert seit: 28.01.2007
Ort: Rhede
Beiträge: 8.539
Solange das Verfahren noch läuft und offiziell keine Schuld festgestellt wurde kann man Details dazu vorerst noch nicht veröffentlichen. Das könnte dann tatsächlich Richtung Rufschädigung etc. gehen obwohl ggf. kein schuldhaftes Verhalten nachweisbar war. Und ja, da denke ich schon dass ein gewisser Schutz der Personen und der Grundsatz der Unschuldsvermutung bis das Gegenteil bewiesen wurde auch hier gelten sollte.

Sobald das Strafverfahren aber öffentlich oder abgeschlossen ist sollten die Informationen den Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden.

Gruß Meik
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Alt 05.11.2008, 14:07   #88
maifelder
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Beiträge: 12.408
Zitat:
Zitat von Meik Beitrag anzeigen
Solange das Verfahren noch läuft und offiziell keine Schuld festgestellt wurde kann man Details dazu vorerst noch nicht veröffentlichen. Das könnte dann tatsächlich Richtung Rufschädigung etc. gehen obwohl ggf. kein schuldhaftes Verhalten nachweisbar war. Und ja, da denke ich schon dass ein gewisser Schutz der Personen und der Grundsatz der Unschuldsvermutung bis das Gegenteil bewiesen wurde auch hier gelten sollte.

Sobald das Strafverfahren aber öffentlich oder abgeschlossen ist sollten die Informationen den Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden.

Gruß Meik


Du setzt als Öffentlichkeit mit Mitgliedern gleich?
maifelder ist offline   Mit Zitat antworten
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