Also Unerlaubtes entfernen vom Unfallort ist schon mal Blödsinn. Dafür braucht man öffentlichen Verkehrsraum und den hat man auf einer Wettkampfstrecke in der Regel nicht, sobald die Strecke durch ihre Definition zur Wettkampfzeit nur einer bestimmten Personengruppe, also den Teilnehmern, vorbehalten ist. Auch Hinweise in der WK Ordnung oder Schilder weisen nur darauf hin, dass man sich wie im "normalen" Straßenverkehr verhalten soll, hat aber keinerlei Anspruch auf Rechtsgültigkeit.
Daher ist ein Unfall auf einer Rennstrecke im Rahmen eines Rennens eine rein Zivilrechtliche Angelegenheit, so lange keine Verletzungen davongetragen werden.
Ich muss gestehen, ich hab die WK Ordnung noch nie genau studiert. kann mir aber vorstellen, dass es hier auch eine Art Verzichtserklärung für Unfälle im Rahmen des Rennens bestehen. zumindest im Motorsport ist dies üblich.
Man stelle sich vor in der F1 kommt es zum Unfall in der ersten Kurve. Ist dann der Unfallverursacher kostenpflichtig gegenüber all denen die einen Schäden davongetragen haben? Unvorstellbar.
__________________
Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
Was mich wundert: Rad beschädigt, Helm gebrochen, scheint also ein heftiger Sturz gewesen zu sein. Und sie fährt einfach weiter? U.a. mit gebrochenem Helm weitergefahren?
Ich hatte vor ein paar Jahren auch einen Sturz mit 60+ km/h bei dem der Helm so ziemlich Totalschaden erlitten hatte, und nicht nur der
am Rad waren auch einige Teile hinüber.
Ich habe auch erst in der zweiten Wechselzone bzw. nach dem Rennen bemerkt wie zerstört der Helm eigentlich war. Da er noch an diversen Stellen zusammengehaltenn hat und ich den nach dem Sturz erst mal nicht abgenommen habe ist mir der Schaden gar nicht aufgefallen.
Durch das Adrenalin das nach so einem Sturz in dir steckt, wird wenn es irgendwie körperlich geht, das Gehirn den meisten Sporler sagen "Schei...,Weiter,schneller,..."
unter handlungsfähiger Exekutivfunktion subsumiere ich nicht mafiöse Methoden, sondern viel eher die Aufnahme von Gesprächen die zur umfassenden Aufklärung der Sache beitragen. Und zwar zum Wohle aller Beteiligten.
Gruss Trimichi
Eine solche Institution gibt es. Sie nennt sich Polizei und wurde schon vor einer ganzen Weile eingeführt.
Die Hoheit darüber liegt aber beim Staat und nicht bei einem Internetforum. Gott sei Dank.
Im Grundsatz bin ich aber absolut deiner Meinung.
Mein erster Gedanke war auch dahingehend, dass es nicht das erst Mal wäre (äusserst höflich formuliert) dass sich Pro-Damen über dutzende Km im "Kona-Express" verstecken und so an die Spitze heranführen lassen. Birgt halt auch Risiken. So habe ich übrigens auch die Aussage von Steffen interpretiert.
Also Unerlaubtes entfernen vom Unfallort ist schon mal Blödsinn. Dafür braucht man öffentlichen Verkehrsraum und den hat man auf einer Wettkampfstrecke in der Regel nicht, sobald die Strecke durch ihre Definition zur Wettkampfzeit nur einer bestimmten Personengruppe, also den Teilnehmern, vorbehalten ist. Auch Hinweise in der WK Ordnung oder Schilder weisen nur darauf hin, dass man sich wie im "normalen" Straßenverkehr verhalten soll, hat aber keinerlei Anspruch auf Rechtsgültigkeit.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist einzuhalten. Von der Polizei gemeldete Zuwiderhandlungen werden wie Regelverstöße geahndet.
Somit ist die StvO IMHO auch während eines Wettkampfes gültig. (Nachtrag: Oder heißt "einhalten" lediglich: Ich muss mich dran halten, also anhalten, kann aber bei Nichtbeachtung nicht strafrechtlich belangt werden? Dann wäre der Absatz in der Tat sinnlos.)
Wurde ja in andere Threads schon darauf hingewiesen, dass es hilfreich ist, das Regelwerk seines Sports zu kennen .
Der Vergleich mit der Formel 1 hinkt IMHO, weil eine Rennstrecke kein öffentlicher Verkehrsraum ist. Vermutlich gibt's in de Formel 1 aber auch entsprechende Verzichtserklärungen.
Der Vergleich mit der Formel 1 hinkt IMHO, weil eine Rennstrecke kein öffentlicher Verkehrsraum ist. Vermutlich gibt's in de Formel 1 aber auch entsprechende Verzichtserklärungen.
Matthias
Nun, der Fall kann doch vergleichbar sein, und zwar dann, wenn die Strassen während des Rennens für den öffentlichen Verkehr gesperrt sind. Da wäre dann Nürburgring = Radstrecke Roth.
Was (stillschweigenden) Anspruchsverzicht angeht angeht, so werden die vn den Zivilgerichten ja schon beim einfachen Fahren einer RTF angenommen, s. unten. Was das für Triathlons bedeutet, kann sich jeder ausrechnen.
Das Gericht führte im Urteil aus, dass jeder Teilnehmer einer derartigen Touristikfahrt, soweit er sich mit anderen Radfahrern unterwegs zu einem Pulk zusammenschließe, einvernehmlich diejenigen Gefahren in Kauf nehme, die sich aus dem Fahren nebeneinander und dem weitgehenden Verzicht auf Sicherheitsabstände ergeben. Vor allem sei das Fahren nebeneinander unter Verzicht auf größere seitliche Abstände geradezu kennzeichnend für das Fahren in einer Radgruppe, heißt es im Urteil weiter. Deswegen könne ein Teilnehmer andere nur insoweit in Anspruch nehmen, als diesen ein eindeutiger und gravierender Verstoß gegen diejenigen Regeln zu Last fällt, die in einer solchen Gruppe gelten und die die Teilnehmer stillschweigend miteinander vereinbart haben. Zwar stelle ein gegenseitiges Schubsen einen derartigen gravierenden Verstoß dar, so das Gericht. Allerdings konnte die Klägerin diesen Geschehensablauf nicht beweisen, weswegen eine Haftung nicht in Betracht kam. (Az.: 1 U 106/05)
Somit ist die StvO IMHO auch während eines Wettkampfes gültig. (Nachtrag: Oder heißt "einhalten" lediglich: Ich muss mich dran halten, also anhalten, kann aber bei Nichtbeachtung nicht strafrechtlich belangt werden? Dann wäre der Absatz in der Tat sinnlos.)
Wurde ja in andere Threads schon darauf hingewiesen, dass es hilfreich ist, das Regelwerk seines Sports zu kennen .
Matthias
Das ist in der SpO mehr als unglücklich formuliert. Denn wenn das tatsächlich der Fall wäre dürfte in einer 30er Zone ja auch im Rennen nur 30 gefahren werden, an Stopp-Schildern wäre anzuhalten etc., etc..
Somit ist die StvO IMHO auch während eines Wettkampfes gültig. (Nachtrag: Oder heißt "einhalten" lediglich: Ich muss mich dran halten, also anhalten, kann aber bei Nichtbeachtung nicht strafrechtlich belangt werden? Dann wäre der Absatz in der Tat sinnlos.)
Ein Sportverband kann alles mögliche in sein Regelwerk aufnehmen. Gültig ist die durch Rechtsprechung vorgegebene Definition vom öffentlichem Verkehrsraum, den man für einen Unfall gem §34 StVO braucht, welcher wiederum zwingendes Tatbestandsmerkmal des §142 StGB ist.
Eine abgesperrte (also für den Verkehr nicht freigegebene Strecke) Strecke für einen Wettkampf ist ja nicht jederzeit für jedermann zugänglich, sondern nur einer bestimmten Personengruppe (die im Falle von Roth ja sogar namentlich festgelegt ist) zugänglich. Damit liegt ganz klar kein öffentlicher Verkehrsraum vor und damit ist die StVO und damit auch staatliche Repression im Sinne von StVO oder StVZO nicht möglich.
Mal ganz nebenbei schreibt die StVO auch vor, dass ein Fahrzeug der StVZO bzw FZO entsprechen muss. Ich hab noch keinen nicht in die Wechselzone kommen sehen wegen fehlender Reflektoren
Weil für den Staat gelten Gesetze immer umfänglich und nicht nur auszugsweise.
Ich denke der Passus in der Sportordnung ist für diejenigen Rennen vorgesehen, die auch nicht abgesperrten Strecken (gibts das überhaupt noch? ) stattfinden oder stammt noch aus dieser Zeit.
Zitat:
Zitat von Matthias75
Der Vergleich mit der Formel 1 hinkt IMHO, weil eine Rennstrecke kein öffentlicher Verkehrsraum ist. Vermutlich gibt's in de Formel 1 aber auch entsprechende Verzichtserklärungen.
Find den Vergleich abgesehen von den Motoren gar nicht so daneben. Wenn wir zB mal den GreenHell Triathlon nehmen. Oder halt bekannte Langdistanzen, wo außer den Athleten, Medien und Helfern absolut niemand auf der Strecke unterwegs ist.
Mal ganz davon ab, dass man für verursachten Schaden egal in welchem Zusammenhang gerade stehen muss und das nötige für dessen Regulierung tun muss. Im Rahmen eines Rennes ist dies halt immer eine doofe Situation, da man ja im Rahmen dessen bewusst ein höheres Risiko eingeht. Ich könnte mir vorstellen, dass Versicherungen aufgrunddessen eine Schadensregulierung per se ablehnen und es auch fraglich ist, ob im Rahmen eines Rennunfalls, überhaupt von schuldhaftem Verhalten auszugehen ist. Aber da befinden wir uns sehr weit im Zivilrecht und da hab ich im Studium nicht wirklich aufmerksam mitgemacht
__________________
Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard