Zitat:
Zitat von LidlRacer
Vielleicht könntest du darlegen, ob und ggfls. wie dies mit dem von mir verlinkten zusammenhängt. Spontan erschließt sich mir das nicht.
Und nach wie vor möchte ich mich nicht vertieft mit den elenden "Nachdenkseiten" auseinandersetzen.
Im Übrigen ist der Artikel von Oktober 2023 - danach wurde das BND-Gesetz Ende Dezember geändert. Ich habe nicht vor, nachzuprüfen, ob das angeblich skandalöse jetzt wirklich im Gesetz steht.
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Es geht ja im Prinzip immer um die Frage, was sind die Anlässe, aufgrund dessen eine Behörde wie der Verfassungsschutz in die Rechte der Bürger eingreifen soll und wie wird das gesetzgeberisch formuliert, z.B. wie wird ein "Gefahrenpotential" konkret definiert, egal ob es jetzt um die Weitergabe von Verfassungsschutzinfos (mein Link) oder neu um die Stillegung von Konten von Organisationen geht.
Beispiel:
Kauft ein Mitglied der "Jungen Alternative" eine gewerbliche Immobilie (z.B. Restaurant mit Saal) darf der Verfassungsschutz den Verkäufer über die Mitgliedschaft des Käufers informieren oder nicht?
Oder: Darf der Verfassungsschutz die Stillegung eines Konto einer Organisation aufgrund einer durch ihn festgestellten Gefährundungslage veranlassen oder die Einnahmen eines missliebigen Konzertes einfrieren?
Wer garantiert, dass z.B. der Verfassungsschutz eines Bundeslandes mit einem CDU Innenminister dann nicht genauso verfährt, wenn es sich um ein Mitglied der "Letzten Generation", "Extinction Rebellion", "Antifa" etc. handelt?
Wird ehemaligen Aktivisten der "letzten Generation" z.B. evtl. eine öffentliche Anstellung verwehrt?