In Texas oder in Deutschland? Das könnte ja auch noch unterschiedlich abgewickelt werden.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Meine Eltern haben den Radweg inzwischen inspiziert und Fotos an mich gesendet:
Geteilter Rad/ Fussweg, viele Steine und Scherben, Einmündungen von Wegen und Straßen, so dass ein zügiges & sicheres Fahren mit dem Rennrad nicht möglich gewesenwäre.
Ob Du zügig mit einem RR fahren kannst, ist erst mal egal. Im Zweifel muss man eben langsam fahren. Ist leider so, egal wieviele Einmündungen da lauern! Bei "sicher" ist das eine andere Sache: Wenn auf dem Weg so viele Scherben liegen, dass Du mit sicherheit einen Plattfuß bekommst, ist es Dir nicht merh zumuitbar, da zu fahren. Aber NUR dann!
Zitat:
Zitat von Falko
Morgen habe ich einen Termin bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht; DTU-Versicherung hat Kostenübernahme zugesagt; Fotos der Verletzungen sind gemacht (mit Datum & Name); im Krankenhaus wurde ich auch noch einmal gründlich durchgecheckt; mein Bike ist wohl ein Totalschaden, da ich am Rahmen heute eine tiefe Delle entdeckt habe wo anscheinend der Lenker "eingeschlagen" ist...so, dass ich wohl nur Anbauteile wieder verwenden kann.
Nix da mit Anbauteile wieder verwerten! Gabel, Vorbau, Lenker & Sattelstütze gehören nach einem Crash mit KfZ IN DEN MÜLL!!! Wird Dir der Händler/Gutachter auch sagen!
In jedem Fall: Das Rad nicht zerlegen oder putzen, damit sich der evtl. von der gegnerischen Seite (Versicherung) eingeschaltete Gutachter ein zutreffendes Bild machen kann. Ja, da kannst Du erstm al nicht radeln, aber sonst hast Du schlechte Karten, was die schadenshöhe angeht!
Aber das alles wird der anwalt schon gesagt haben!
Übrigens: Fotos der Verletzungen sind schön & gut, wichtiger aber ist der Arztbrief bzw. das Untersuchungsprotokoll des Arztes. AUFHEBEN!
Erstmal Gute Besserung und Viel Erfolg bei deinem Streitfall!
Wegen Radwege benutzen ja oder nein! In der Triathlon Spezial 1/09 gibt es dazu nen Artikel:
Radfahrer sind verpflichtet Radwege zu benutzen wenn sie mit den Blauen Schildern ausgeschildert sind (Zeichen 237,240,241,§2 Abs 4 StVO). Gemalte Zeichen auf der Strasse zählen nicht und sind nicht rechtskräftig.
Dies gilt auch für RR Fahrer. Auch wenn OLGs das anders sehen (das is dann Glück bei der Verhandlung). Der Zusatnd muss allerdings zumutbar sein. Bei Scherben, Laub, Schlaglöchern, landwirtsch. Vermutzung, Eis und Schnee darf man auf der Strasse fahren.
Achja interessant könnte noch die Geschwindigkeitsbeschränkungen sein: Innerorts gilt für Radfahrer die 50km/h regelung NICHT!!! Denn allgemein gültige Geschw.beschränkungen gelten nur für Kfz. Aber Spezielle Beschränkungen wie Zone 30 oder 3km/h Schilder die gelten natürlich auch für uns.
Achja interessant könnte noch die Geschwindigkeitsbeschränkungen sein: Innerorts gilt für Radfahrer die 50km/h regelung NICHT!!! Denn allgemein gültige Geschw.beschränkungen gelten nur für Kfz. Aber Spezielle Beschränkungen wie Zone 30 oder 3km/h Schilder die gelten natürlich auch für uns.
Grüße
Daniel
Zitat:
Zitat von Pascal
Echt jetzt? Mist...und ich habe mich bisher immer schön brav daran gehalten und regelmäßig stark runtergebremst am Ortsschild...
Ähmmmm.... das mag so sein, allerdings haben so einige Instanzen entschieden, dass einem Rennradler, der innerorts schneller als 30 km/h fährt bei einem VU regelmäßig eine Mitschuld zur Last fällt, weil man "diejenige Geschwindigkeit nicht überschreiten dürfe, die von einem Radfahrer regelmäßig erwartet wird". (OLG Karlsruhe, VRS 78, 329).
Weiteres Beispiel: Ein Rennradfahrer, der mit einer Geschwindigkeit von 45 km/h in Rennfahrerhaltung über den Lenker gebeugt auf einer innerörtlichen Straße mit einem Fußgänger kollidierte, der die Fahrbahn überqueren wollte, wurde wegen überhöhter Geschwindigkeit zu einer hälftigen Mithaftung verurteilt (OLG Karlsruhe, Az. 1 U 94/89).
Also "gilt" für uns leider faktisch innerorts ein Tempolimit von ~30 km/h.
1. Wie schnell darf man fahren ohne eine Ordnungswidrigkeit zu begehen.
2. Wie schnell darf man gefahren sein, wenn was passiert ist.
Zu erstens: Da ist die Rechtslage klar, wie hier auch schon geschrieben.
Zu zweitens: Das ist Ermessen des Gerichts, wenn ein Auto an einer unübersichtlichen, engen Stelle, bei Regen mit 100km/h auf der Landstraße abfliegt, dann kriegt er auch zumindest eine Teilschuld - wenn er nicht der Verkehrslage "angepasst" gefahren ist. Ist ja auch richtig so.