Zitat:
Zitat von hellhimmelblau
oder willst du so einen Typen in der Wechselzone dabei haben oder im Ziel freudig umarmen weil er ja auf seine Menschenrechte pocht und auch mal einen Triathlon machen will.
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Du kennst dich aber wirklich gut aus.
Nein, ich werde keinen Triebtäter in die Wechselzonbe mitnehmen und auch nicht im Ziel oder sonstwo freudig umarmen. Was du da erzählst, ist doch völlig zusammenhangslos.
Grundrechte, Menschenrechte und die Verfassung beinhalten nicht die Teilnahme an Sportveranstaltungen, weil man das "auch mal machen will". Menschenrechte bedeuten auch nicht, dass jeder machen kann, was er will. Menschenrechte beinhalten grob gesagt Dinge wie Freiheit und Gleichberechtigung, das Recht auf körperliche Unversehrtheit (daher ist hierzulande auch kein Schwanzabhacken und keine Todesstrafe erlaubt). Diese Rechte werden durch andere Gesetze, Regeln und vor allem auch vom Strafvollzug deutlich beschnitten, und das ist u.a. Sinn der Vollzugs.
Mit anderen Worten: Ein Strafgefangener kann nicht mal eben "an einem Triathlon teilnehmen", weil das in den Grundrechten verankert wäre oder zu den Menschenrechten im Allgemeinen oder Besonderen gehört.
Nochmal: Ich teile deine Wut und deine Abscheu über solche Taten. Aber man kann nicht einem Menschen seine
grundlegenden Rechte (s.o.) absprechen, "nur" weil er eine solche Tat begangen hat. Wenn man mit solchen Abgrenzungen und Einschränkungen anfängt, wer diese Menschenrechte verdient hat und wem sie zustehen und wem nicht - das wäre ein Fass ohne Boden.