der sieht kaum erfolgsaussichten. schickt dem anderen typen (dem fußgänger) jetzt nen brief wegen 5.000 schmerzensgeld.
mal gucken, was draus wird...
Die Erfolgsaussichten hängen u.a. auch davon ab, welchen Aufwand der Anwalt da hinein steckt. Das Honorar aber nicht.
Für die 5.000 € Schmerzensgeld kriegt er außergerichtlich über den Daumen gepeilt 'nen Tausender. Ob es die gibt, steht auf einem anderen Blatt - die Schmerzensgeldtabelle sieht bei Fraktur der Hand die Hälfte vor.
Hätte der Traktor dagegen 50.000 Euro Schaden an Deinem Auto verursacht und der Anwalt zieht mir Dir vor Gericht, rechnet er anschließend rund 6.000 Euro ab.
Wenn ich sehe, dass es platzmässig knapp für mich und einen
entgegenkommenden Traktor wird, fahre ich auch rechts ran und lasse
ihn passieren.
Der Traktor geht seiner Arbeit nach und mir bricht dabei kein Zacken aus der
Krone, ausserdem kann es schnell gefährlich werden, wenn keiner
nachgibt und der Traktor hat definitiv mehr PS als ich.
Und?
Dafür benötigt man KEIN Schild!
Das ist selbstverständlich, Hirn einschalten reicht da völlig aus.
Wer Platz macht ist doch egal, Hauptsache keiner kommt zu Schaden.
Ist klar, dass so ein Schild hier auf keinerlei Verständnis trifft. Aber neutral betrachtet dient ein Wirtschaftsweg "land- und forstwirtschaftlichen Zwecken" und damit ist die Priorität ok.
Wenn es ein Radweg ist, würde ich es anders sehen.
Ihr findet es ja auch nicht ok, wenn andere Teilnehmer die Radwege nutzen und ihr ausweichen müsst, oder?
"...(3) Unberührt bleiben Benutzungsrechte, die durch gesetzliche Bestimmungen
begründet sind. Das Radfahren ist erlaubt, soweit für einzelne Wege nicht -
insbesondere aus der Beschilderung sich ergebende - Einschränkungen gelten.
Durch die Öffnung der Feld- und Waldwege für diese Benutzungsart werden für
die Landeshauptstadt Wiesbaden keine zusätzlichen Sorgfaltspflichten begründet..."
"...(1) Die Benutzer der Feld- und Waldwege haben die Vorschriften der
Straßenverkehrsordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung einzuhalten und zu
beachten. Die Höchstgeschwindigkeit wird auf 30 km/h begrenzt. Kraftfahrzeuge
sind so abzustellen, daß der Verkehr im übrigen nicht behindert wird..."
Ich würde abraten zu sehr in eine devote Rolle zu schlüpfen. Historisch begründet ist da sowieso noch ziemlich viel aufzuarbeiten. Ich bin für ein faires Miteinander auf Augenhöhe... und ab und zu auch mal mit einer harten Rechten! :D)
Gibt's eigentlich was neues zu dem Thema? Verfahren eingestellt?
Natürlich!
Die Passanten (Nachbarn des Bauern) haben natüüüürlich nix gesehen.
Zum Foto: Man kann selbstverständlich sowas aufstellen (auf einem Privatgrundstück oder mit Genehmigung der Stadt am Fahrbahnrand...). Wenn die Radfahrer das dann befolgen (können), ist es sicher OK. Keinesfalls erlaubt es jedoch wild hupend und drängend hinter einem Radfahrer herzufahren, der das nicht tut...
Es ist aber typisch deutsch: Man geht nicht mehr davon aus, dass jeder im Sinne aller (Kant läßt grüßen!) handelt - nein, man muss Schilder aufstellen, weil man das niemandem mehr zutraut...
Relativ häufig bezahlen die Landwirte nicht nur tatsächlich den Unterhalt dieser Wege, häufig haben sie sie auch angelegt und die Feldwege gehören ihnen sogar.
Und das Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art gilt auch für gefahrene Fahrräder (eigentlich muss man Fahrräder dort schieben).
Also besser mit der Einstellung "Danke dass ich hier fahren darf" rangehen, als "Hier komm ich".
Relativ häufig bezahlen die Landwirte nicht nur tatsächlich den Unterhalt dieser Wege, häufig haben sie sie auch angelegt und die Feldwege gehören ihnen sogar.
Das würde mich wundern. In Österreich jedenfalls werden meines Wissens die meisten dieser Wege von der Allgemeinheit hoch subventioniert. Wenn einmal ein Landwirt tatsächlich selbst dafür aufkommt, ist der Weg abgeschrankt und mit zahlreichen Verbotsschildern gekennzeichnet: Privatstraße, Allgemeines Fahrverbot, Fahrradfahren verboten, Reiten verboten, Alles verboten usw.... meist noch mit Anzeige-Drohung usw.
Es mag alle möglichen Varianten hinsichtlich Eigentumsverhältnisse und Subventionen geben. Aber ich hab mal auf einem Bauernhof gewohnt als junger Mann, und war mit einer jungen Dame zusammen, in deren Verwandschaft mehrere Landwirte waren. Und zumindest in der Gegend und damals war das so.
Auf Straßen gibt es für Radfahren in Feld, Wald und Flur im Grunde keine Beschränkungen. Einschränkungen in den einzelnen Bundesländern werden rechts beschrieben. Unabhängig davon können Biker – auch in Hessen und Rheinland-Pfalz – dort, wo Wege ausdrücklich freigegeben sind (z. B. durch Fahrradwegweiser), problemlos fahren.
Der so genannte „zweckbindungskonforme Verkehr“ wie Landwirtschaft und Forst hat Vorrang. Rot umrandete „Schießscheibe“ plus Zusatzschild „Radfahrer und landwirtschaftlicher Verkehr frei“ tragen dem keine Rechnung. Denn so würde die Vorrangregelung aufgehoben. Brauchbar sind hingegen Schilder, die auf die besondere Gefahr von Wirtschaftswegen hinweisen. Weil dort also Straßenverkehr gegeben ist, gilt immer §1 StVO, vor allem das Rücksichtnahmegebot. Klar, dass ein Ausweichen einem Biker eher zumutbar ist als dem Fahrer eines tonnenschweren landwirtschaftlichen Fahrzeugs.
Wobei letzte Bemerkung bezieht sich hier wohl auf MTBs
Für das Rad fahren auf den Wirtschaftswegen gilt daher das Gebot der Rücksichtnahme. Dem landwirtschaftlichen Verkehr ist Vorrang zu gewähren.
Die Ausschilderung von Wirtschaftswegen als Radwanderwege ändert an dieser Regel nichts. Die Beschilderung ist eine nicht amtliche Wegweisung, die dem Fahrradfahrer keinen Vorrang einräumt.
Auch wenn's schwer fällt, müssen wir mit unserem Triageröhr wohl zumutbar ausweichen.
Auf der anderen Seite für Treckerfahrer: Nötigung und Körperverletzung unter Freunden geht ja wohl gar nicht...