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Zitat von dude
Wo ist eigentlich carmen wenn man sie braucht?
Ich fand seine Aufforderung zum Nachtesten der alten Proben interessant. Was muesste man wohl auf den Tisch legen, um das moeglich zu machen? Wie lange werden Proben aufbewahrt? Ich frag' mal USADA.
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Die Nachtestung von
sehr alten Proben ist juristisch irrelevant und das wissen die Radprofis auch genau!
Früher hat man bei Dopingproben immer nur zwei Flaschen abgenommen und versiegelt (A- und B-Probe). Die A-Probe wurde sofort getestet, die B-Probe aufgehoben für den Fall eines Dopingnachweises, denn dann darf der sportler (oder ein Anwalt von ihm) bei der Öffnung der B-Probe dabei sein.
Wenn man nun eine B-Probe nach einigen Jahren nachtestet und darin Epo findet, wie das französische Labor vor einigen Jahren bei LA, dann kann man daraus zwar seine persönlichen Schlüsse ziehen, aber sportrechtlich nichts damit anfangen weil man keine versiegelte dritte Probe mehr hat, die dann im Beisein des Sportler geöffnet werden kann.
Um diesem Dilemma zu entkommen wird (zumindest bei olympischen spielen) seit 2004der Urin auf drei Gefäße aufgeteilt und versiegelt, damit man bei einer späteren Nachtestung auch noch eine dritte versiegelte Probe hat.
Ob es überhaupt noch eingefrorene Proben von Radprofis aus den 90ern gibt, wage ich zu bezweifeln. Das Aufheben kostet ja auch Geld, das irgendjemand bezahlen muss (und die UCI wird dafür sicher nicht aufkommen). Frag ruhig mal die USADA (auch ob außerhalb der olympischen spiele bei radprofis mittlerweile drei Gefäße versiegelt werden), Uli, die wissen es sicher genau