In der Regel beginnt so eine Sperre rückwirkend am Tag der Probenentnahme, damit evt. während der Analysezeit erzielte Ergebnisse (und evt. Preisgelder) annuliert werden können.
Und warum beginnt dann die Sperre am 15.7.? Der fragliche Wettkampf war doch am 8.6.
Zitat:
Zitat von Thorsten
Irgendwie spart man sich ja 5 Monate Sperre, wenn es nur um das "Sport machen" und nicht um die in dieser Zeit verdienten Preisgelder geht. Bis JETZT hat er noch Wettkämpfe absolviert, erst ab JETZT darf er nicht mehr teilnehmen
Was die eigentliche Frage dieses Threads anbelangt: Selbst Schwerstkriminelle heißen in der Berichterstattung nur "Horst S." und Bilder dürfen nicht veröffentlicht werden. Es ist in meinen Augen paradox, sich für Fairness und die Einhaltung von (Doping)Regeln einzusetzen, indem man sich gerade nicht an diese Regeln und Gesetze hält.
Für die Dopingtäter gelten hingegen die Forderungen der NADA, d.h. der Name des Dopers soll veröffentlicht werden. Das lässt sich auch nicht verhindern, da ja im nachhinein öffentliche Ranglisten, wo der Doper drin steht, korrigiert werden müssen. Insofern kann man auch ein öffentliches Interesse an der Namensnennung im Sinne des Presserates durchaus als gegeben ansehen, da ja öffentlich über die Rennen auch in der Presse / Internet etc. berichtet wurde. Ebenfalls lässt die ausgesprochene Sperre es logischerweise nicht zu, soll sie wirksam sein, dass der Name nicht bekannt gegeben wird.
danke für den Link. Leider macht er mich nicht wirklich schlauer in der Frage wann das Persönlichkeitsrecht und wann das öffentliche Interesse überwiegt. Letztlich haben auch Schwerstkriminelle oft Persönlichkeitsrechte, die man Dopern nach den geltenden Regeln nicht gewährt.
Zitat:
Zitat von qbz
Für die Dopingtäter gelten hingegen die Forderungen der NADA, d.h. der Name des Dopers soll veröffentlicht werden.
jep, LidlRaccer hat die geltenden Regeln ja schon rausgesucht.
Da steht aber, dass "...die für das Ergebnismanagement zuständige Anti-Doping-Organisation die Entscheidung veröffentlichen..." soll. Davon, dass das jeder auf allen ihm zur Verfügung stehenden Kanälen in die Welt posaunen soll - aka Bashing, um das es hier ja geht - steht da nichts.
Zitat:
Zitat von qbz
Ebenfalls lässt die ausgesprochene Sperre es logischerweise nicht zu, soll sie wirksam sein, dass der Name nicht bekannt gegeben wird.
Beispielsweise Fahrverbote oder Hausverbote (für Ladendiebe oder Hooligans) werden doch auch ohne Veröffentlichung von Namen und Details zum Tathergang durchgesetzt. Und bei dem in diesen Diskussionen schon mehrfach zitierten Alkoholfahrer finde ich das öffentliche Interesse, dass der sich nicht in ein Auto setzt, wesentlich höher.
Mit Lizenzunterschrift stimmt man freiwillig einer ganzen Reihe lustiger Dinge zu. Wenns einem nicht passt, muss man ja nicht. Wenn man unterschreibt ists halt so...
Davon, dass das jeder auf allen ihm zur Verfügung stehenden Kanälen in die Welt posaunen soll - aka Bashing, um das es hier ja geht - steht da nichts.
Ist das (auch mehrfache) Wiederholen einer öffentlich zugänglichen Information, die eine Tatsache beschreibt, gleich Bashing?
Zitat:
Zitat von captain hook
Mit Lizenzunterschrift stimmt man freiwillig einer ganzen Reihe lustiger Dinge zu. Wenns einem nicht passt, muss man ja nicht. Wenn man unterschreibt ists halt so...
Genau das ist der Knackpunkt. Den Anti-Doping-Bestimmungen unterwirft man sich freiwillig.
Davon, dass das jeder auf allen ihm zur Verfügung stehenden Kanälen in die Welt posaunen soll - aka Bashing, um das es hier ja geht - steht da nichts.
Veröffentlichung des Namens hat wenig mit "Bashing" = öffentliche Beschimpfung zu tun. Hier hat niemand gesagt, das M.H. ein bl. Ar. oder ähnliches ist, niemand hat ihm die Reifen zerstochen oder Mahnwachen vor seinem Haus abgehalten.
Zitat:
Zitat von chris.fall
Beispielsweise Fahrverbote oder Hausverbote (für Ladendiebe oder Hooligans) werden doch auch ohne Veröffentlichung von Namen und Details zum Tathergang durchgesetzt. Und bei dem in diesen Diskussionen schon mehrfach zitierten Alkoholfahrer finde ich das öffentliche Interesse, dass der sich nicht in ein Auto setzt, wesentlich höher.
Wie auch schon irgendwer geschrieben hat, ist eine heimliche Wettkampfsperre für einen Amateur fast überhaupt keine Strafe.
Man kann immer noch jede Menge Sport außerhalb von Wettkämpfen machen, vielleicht den einen oder anderen kleinen Wettkampf unter falschem Namen usw.
Eine ernsthafte Strafe wird es erst dadurch, dass es bekannt wird.
Mit Lizenzunterschrift stimmt man freiwillig einer ganzen Reihe lustiger Dinge zu. Wenns einem nicht passt, muss man ja nicht. Wenn man unterschreibt ists halt so...
stimmt. Und das ist auch sinnvoll so.
Aber nur, weil das so ist, können sich die Sportverbände Regeln auferlegen, die nach den Maßstäben des "richtigen" Rechts keinen Bestand hätten.
Ich kann (bzw. im Fall von Verletzungen der Dopingregeln soll sogar) veröffentlichen, das XYZ diese (sagen wir mal Windschattenregel) oder jene (Doping)Regel verletzt hat, weil es eben nur die Verletzung einer sportlichen Regel ist.
Das sollten IMHO die Befürworter eines Antidoping-Gesetzes auch bedenken, dass dadurch diese Regeln Gesetzesstatus erlangen, und (durch Klagen) rechtlich angreifbar werden.