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Zitat von RACE66
Und die Ausübung des Amtes mit einer Tätigkeit für die Kraichgau Sports Promotion UG war vereinbar? Wo soll da nun der Unterschied sein?
VG
RACE66
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Hast du dir den zitierten Antrag zur Ergänzung der Tagesordnung durchgelesen? Dort ist es doch ausführlich und -wie ich finde- sehr schlüssig begründet.
Zitat:
Eine nicht mehr hinnehmbare Qualität erreicht diese Unvereinbarkeit durch die von Björn Steinmetz öffentlich geäußerte Mitteilung, eine Stellung als Geschäftsführer der XDream GmbH, ein Tochterunternehmen der WTC Inc., übernommen zu haben. Neben den Triathlonveranstaltungen, welche die XDream GmbH in Deutschland organisiert, richtet die WTC bekanntlich weltweit Triathlonveranstaltungen über die Olympische Distanz, die Mitteldistanz und die Langdistanz aus. Bei den Veranstaltungen über die Olympische Distanz und Mitteldistanz werden auch Titel wie Europa- und Weltmeister vergeben.
Dies steht in sportlicher Konkurrenz zu Titeln, welche der offizielle Weltverband, die ITU, vergibt. Eine weitere Titelkonkurrenz auf Nationaler- und Verbandsebene ist nach der bisherigen Entwicklung nicht auszuschließen.
Unabhängig davon, ob in der Vergangenheit, aktuell oder zukünftig tatsächliche Interessenkollisionen der Tätigkeit von Björn Steinmetz als profitorientierter kommerzieller Triathlonveranstalter einerseits und seiner Aufgabe als BWTV-
Präsident andererseits stattgefunden haben, aktuell stattfinden oder in Zukunft stattfinden werden, ist es offensichtlich, dass die Interessen der gemeinnützigen Verbände und der WTC Inc. bzw. der XDream GmbH kollidieren.
Die Ausübung eines Amtes im Präsidium des BWTV ist daher unvereinbar mit einer Tätigkeit für die WTC Inc. bzw. die XDream GmbH.
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Was würdest du denn davon halten, wenn z.B. der vom Volk gewählte Ministerpräsident (in BW Herr Kretschmann) oder unsere Bundeskanzlerin nebenbei noch einen gutdotierten Nebenjob bei z.B. Daimler-Chrysler hätten?
Als Verbandsfunktionär muss man fast ständig Entscheidungen treffen. Oft geht es um die Verteilung von Geldern, um Vergabe von Meisterschaften (oft mit indirekten wirtschaftlichen Folgen für die Bewerber), um Satzungsänderungen, um Gebührenerhöhungen, bei denen man sich zwischen Mehrbelastungen von Veranstaltern und Mehrbelastungen von Athleten entscheiden muss.
Früher war BS wenigstens als selbständiger Veranstalter niemandem direkt Rechenschaft schuldig und hätte (rein theoretisch) als BWTV-Verbandspräsident auch Entscheidungen treffen können, die seinen Interessen als Rennveranstalter zuwider laufen; aber in der neuen Position als leitender Angestellter der WTC sind ihm da in Zukunft die Hände gebunden, denn er hat jetzt nicht nur Eigeninteressen, die er mit seinem Ehrenamt in Einklang bringen muss, sondern er hat eine
vertraglich fixierte Loyalitätspflicht seinem Arbeitgeber gegenüber. Und diese Loyaliätspflicht endet bei einem leitenden Angestellten nicht um 5h abends sondern bezieht sich auf alle Entscheidungen, die seinen Arbeitgeber betreffen.
Wenn z.B. (rein hypothetisch
)der (zukünftige) IM 70.3 Kraichgau sich weigern würde, die vorgesehenen Verbandsabgaben zu leisten, müsste der BWTV-Präsident eigentlich Rechtsmittel einlegen, um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen und die Verbandsinteressen zu wahren; der Deutschland-Chef von Ironman Europe darf aber natürlich nicht den eigenen Arbeitgeber verklagen, da er sonst genauso gut gleich selbst um Vertragsauflösung bitten könnte.
Solche (hier natürlich überspitzt dargestellte) absehbare Konflikte sollte man als Verbandsdelegierter dem eigenen Präsidium mit einer entsprechend angepassten personellen Präsidiumszusammensetzung ersparen.