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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Ich wollte vor einiger Zeit beim Triathlon in Buschhütten starten und hatte eine Entzündung meiner Weisheitszähne. Als ich dann kurz vor dem Start eine Schmerztablette (Verordnet von meinem Zahnarzt) eingenommen hatte, dieses ein Wettkampfrichter der DTU gesehen hat, er mich gefragt hatte, warum ich die Tablette genommen hätte, ich ihm wahrheitsmäßig geantwortet hatte, verbot dieser mir sofort den Start. Denn diese Entzündung könnte sich im Laufe des Wettkampfes (und der Belastung) auf den Herzmuskel auswirken. Das wusste ich so nicht und war schließlich froh darüber vor einer großen Dummheit (Gefahr einer Herzmuskelentzündung) beward worden sein.
Ich finde schießt so bisl am Thema, das ich beabsichtigte hatte, vorbei aber ok.
Außerdem finde ich, dass Sportler die vor einem Wettkampf Schmerztabletten nehmen denen die Dopen in nichts nachstehen.
Entweder ich bin Fit und kann starten oder eben nicht, ich wollte mich ja nicht ummelden weil ich krank bin, sondern weil die Form fehlt !
By the way, gehört auch wieder mehr zum Thread, ein Vereinskollege hat am Freitag den Veranstaltern des Möwathlon seine Absage übermittelt und gebeten das ein Vereinskollege für ihn starten kann.
Am Samstag hat der neue Starter die Startunterlagen abgeholt und musste nur noch den Chip mit seinem Namen neu validieren. Wenn das bei einem Triathlon, mit 500 Teilnehmern und nur freiwilligen Helfern innerhalb von einem Tag klappt, kommt die Frage auf wieso, dass bei einer Firma die Events professionell veranstaltet innerhalb von 1,5 Monaten nicht funktioniert !
kommt die Frage auf wieso, dass bei einer Firma die Events professionell veranstaltet innerhalb von 1,5 Monaten nicht funktioniert !
Erstens will man den Schwarzmarkt bei ausverkauften Veranstaltungen (wie z.B. dem IM Frankfurt) verhindern, wo sich sonst Leute nur ein- oder mehrfach unter verwschiedenen Namen anmelden, um den Platz teuer wieder weiterzugeben. Zum anderen will man lieber das Geld behalten als diese Form der Kundenorientierung. Wobei dieses Verhalten bei Airlines, die ihre Flüge überbuchen, auch nicht in Frage gestellt wird, denn dort senkt es die Preise, die die tatsächlich fliegenden Kunden zu bezahlen haben.
Es handelt sich zumindest nicht um ein ablauforganisatorisches Problem, was man beim Veranstalter versehentlich nicht im Griff hat.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Für - vorsichtig formuliert - wenig kundenfreundlich, klar gesagt unzulässig halte ich die Regelung und die Praxis der Veranstalter, das der Startplatz einfach und ohne jegliche Rückvergütung anderweitig verkauft wird. Jetzt kommt mir nicht mit "hatter ja unterschrieben". Das ist bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen immer so, dass man die unterschrieben hat, heißt aber noch lange nicht, dass sie wirksam sind. Und bei den verlangten Startgeldern, der Masse von Teilnehmer, kurz, der Professionalisierung ist das ja bei weitem nicht mehr der private Bereich etwa einer RTF mit 5 EUR Startgeld. Und wer mehr als 3 gleichartige Verträge abschließt, verwendet halt AGB, so dass die einschlägigen Vorschriften einzuhalten sind. Dazu gehört, dass von wesentlichen Grundgedanken des Gesetztes nicht zum Nachteil des Kunden abgewichen werden darf. Dazu gehört z.B., dass die komplette Haftungsfreizeichnung, die nach meiner Kenntnis in allen Regelungen enthalten ist, unwirksam ist. Dazu gibt es auch Rechtsprechung. Unwirksam dürfte aber schon sein, dass kein Abzug vom Startgeld für durch die Kündigung bewirkte Ersparnisse vorgenommen wird. Außerdem trifft den Geschädigten eine Schadensminderungspflicht, die der Verwender von AGB auch nicht einfach ausschließen kann, weil es ein wesentlicher Grundgedanke des Gesetzes ist. Er ist daher verpflichtet, den Startplatz anderweitig zu verhökern. Kann er dies, dann entfällt damit der Anspruch auf Startgeld. Ggfls. kann ne kleine Bearbeitungsgebühr verlangt werden, das war's. Bislang interessiert das aber keinen Veranstalter. Bin mal gespannt, wann es den ersten Athleten interessiert.
Dieses Thema könnte man mal in einer Sendung thematisieren.
Wenn ich in der Situation wäre, würde es mich schon interessieren.
Ich wollte vor einiger Zeit beim Triathlon in Buschhütten starten und hatte eine Entzündung meiner Weisheitszähne. Als ich dann kurz vor dem Start eine Schmerztablette (Verordnet von meinem Zahnarzt) eingenommen hatte, dieses ein Wettkampfrichter der DTU gesehen hat, er mich gefragt hatte, warum ich die Tablette genommen hätte, ich ihm wahrheitsmäßig geantwortet hatte, verbot dieser mir sofort den Start. Denn diese Entzündung könnte sich im Laufe des Wettkampfes (und der Belastung) auf den Herzmuskel auswirken. Das wusste ich so nicht und war schließlich froh darüber vor einer großen Dummheit (Gefahr einer Herzmuskelentzündung) beward worden sein.
Wie soll denn das gehen? Eine bakterielle Entzündung z.B. mit Streptokokken kann im Rahmen einer sportlichen Belastung problematisch werden und sollte wirtklich ernst genommen werden. Das ist bei einer Weisheitszahnsache nicht der Fall. Hier liegt zwar eine Entzündung aber keine bakterielle Infektion vor, die Entscheidung des Kampfrichters war falsch, ein gesundheitliches Risiko ist für mich nicht nachvollziehbar.