Als JF vor zwei Jahren seine Gelflasche beim Ausritt in den Straßengraben verloren hat, gabs auch keine Strafe wegen Littering und als man ihm dann während des Rennens auch noch eine Ersatzflasche gereicht hat auch keine Strafe wegen Annahme von Hilfe.
Ich persönlich sehe es so, dass der Athlet mit Sicherheit kein Interesse hat seine (gefüllte) Gelflasche zu verlieren und genauso mit Sicherheit daraus keinen Vorteil für sich zieht.
Sollte der dann 3. platzierte Einspruch eingelegt haben, ist das sicher sein gutes Recht, rein sportlich gesehen aber eher schwach wie ich finde. Der disqulifizierte Italiener war ja dadurch keine 2min schneller weil er mal über die Mittellinie gefahren ist. Naja, jeder wie er meint..
Sollte der dann 3. platzierte Einspruch eingelegt haben, ist das sicher sein gutes Recht, rein sportlich gesehen aber eher schwach wie ich finde. Der disqulifizierte Italiener war ja dadurch keine 2min schneller weil er mal über die Mittellinie gefahren ist. Naja, jeder wie er meint..
Regeln sind Regeln, da sollte es keine Diskussion und keinen Platz zur Auslegung geben.
Sollte der dann 3. platzierte Einspruch eingelegt haben, ist das sicher sein gutes Recht, rein sportlich gesehen aber eher schwach wie ich finde. Der disqulifizierte Italiener war ja dadurch keine 2min schneller weil er mal über die Mittellinie gefahren ist. Naja, jeder wie er meint..
Was ich schwach finde, dass überhaupt Protest eingelegt werden muss. Müssen sich die Sportler erst gegenseitig anpatzen, damit Regelverstöße auch geahndet werden?
Andi Dreitz auf Platz 9. Wirklich schön! Er scheint sich von seinem schweren Radsturz im Mai in Utah erholt zu haben. Es gab wohl die Gefahr vom Karriereende.
Hat er eigentlich noch einen Radsponsor? Willier ist wohl nicht mehr dabei.
Regeln sind Regeln, da sollte es keine Diskussion und keinen Platz zur Auslegung geben.
Ja und Nein. Die Regeln sind dazu da um fairness sicherzustellen. Ich finde allerdings das Strafmaß nicht angemessen. Ein DSQ für ein (einmaliges?) überfahren der Mittellinie halte ich für unverhältnismäßig.
Dass das DSQ durch den Protest eines unterlegenen Athleten ausgelöst wird und nicht losgelöst durch das Wettkampfgericht selbst hat noch mal ein eigenes Geschmäckle.
Ich glaube man kommt trotz noch so klarer Regeln manchmal nicht drum herum auch mal „Fingerspitzengefühl“ walten zu lassen.
Manchmal lassen auch klare Regeln noch genug Interpretationsspielraumm. Bestes Beispiel Videobeweis im Fußball , da gibts trotzdem noch Fehlentscheidungen, obwohl da Fachleute alle Zeit der Welt für eine Beurteilung haben.
Oder bezogen auf den hier genannten Fall:
Was ist, wenn der DSQ Athlet aus welchem Grund auch immer einfach nicht anders konnte als die Mittellinie „einmal“ zu überqueren, z.B. weil er etwas ausweichen musste (Gegenstand, Schlagloch, etc.), weil Gefahr Bestand mit einem anderen Ahtleten zu kollidieren weil der ihn abgedrängt hat, weil er sich einfach verschätzt hat und die Alternative ein Sturz gewesen wäre und womöglich einen anderen mit abgeräumt hätte.
Oder selbst dieses Jahr erlebt.
Überholverbot beim Zubringer von der Schwimmstrecke zur Radstrecke beim Tria Ingolstadt. Vor mir tingelt einer mit 10km/h weil er ewig seine Füße nicht in die Radlatschen bekommt. Ich bleibe brav dahinter und beiße in den Lenker, mindestens drei Athleten ziehen, wenigstens mit Umsicht, trotzdem vorbei.
Was macht man mit den Dreien ? DSQ oder die Augen zudrücken ?
Der Mittellinienverstoß passierte in der Abfahrt vom Filzensattel nach Dienten.
Barnaby konnte (mit Stratmann im Schlepptau) auf diesem Stück rund 20s Rückstand auf das Spitzenduo gut machen, nachdem er im vorherigen Anstieg den Anschluss verloren hatte.
In dieser Abfahrt, im strömenden Regen bedeutet es in der Tat einen Vorteil, wenn man in den Kehren den Kurvenradius und die dadurch mögliche maximale Kurvengeschwindigkeit durch Nutzung der Gegenfahrbahn erhöht.
Was ich nicht weiß ist, ob die Mittellinie bewusst mehrfach überfahren wurde, zum oben genannten Zweck oder ob es sich um einen einzelnen Fahrfehler handelte, bei dem die Mittellinie nur einmal versehentlich überfahren wurde.
Das zu beurteilen und zu ahnden oder eben die Augen zuzudrücken, wenn es nur ein einmaliges Versehen war, ist IMHO Job des Kampfrichters.
Grundsätzlich halte ich das Strafmaß (für absichtliches Überfahren der Mittellinie, was ich durchaus - ich sitze also im Glashaus- in anderen Wettkämpfen auch schon mal praktiziert habe, z.B. in Kona, bei Überholvorgängen in der dritten Reihe, weil Überholen in dem Fall IMHO sicherer ist, als maximal eng auf der vorgesehenen Fahrbahn zu überholen) im Fall von Zell am See schon für nachvollziehbar.
Es geht darum, dass auf der Gegenfahrbahn einerseits die Medienfahrzeuge z.T. unterwegs sind und andererseits benötigt man die Gegenfahrbahn auch bei vollgesperrter Strecke für evt. Rettungsfahrzeuge, die bei einem Unfall in Dienten z.B. aus dem nächstgelegenen Rettungsdienststandort in Saalfelden (entgegen der Fahrtrichtung des Wettkampfes) kommen müssten.
Ich kann mich an eine ähnliche Diskussion vor drei Jahren im Anschluss an die 70.3-WM in Nizza erinnern, als man im Fernsehen gut verfolgen konnte, dass das Spitzentrio aus Rudy von Berg, Brownlee und Iden in der langen Abfahrt nach T2 mehrfach die gesamte Straßenbreite ausnutzten und sich später Sebi Kienle, der in dieser Abfahrt ca. eine Minute auf die Spitze verloren hatte (und es bewusst vermied, verbotenerweise über die Mittellinie zu fahren), im Nachhinein ziemlich darüber aufgeregt hatte.