Zitat:
Zitat von Drop
.....Bei der bisherigen Recherche konnte ich nicht erkennen, dass man für jenen Verein starten bzw. angeben muss, über den man den DTU Pass hat.
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Gerade nochmal genauer in die SpO geschaut....Paragraph 43.4: "...Der Athlet darf bei Meisterschaften nur für den Verein starten, der auf dem beantragten DTU-Startpass benannt ist."
Allerdings glaube ich nicht, dass viel passieren wird. Das Wettkampfergebnis steht wohl so oder so, Paragraph 45.5 SpO : "Ein Protest gegen ..... das Erteilen ..... der Zulassung zum Wettkampf durch den Veranstalter ist bis spätestens eine Stunde vor dem ersten Start des
Wettkampfs einzubringen. Ein später eingebrachter Protest ist unzulässig"
Natürlich kann der Sportler noch persönlich mit einer Disziplinarmaßnahme belegt werden, da er gegen Paragraph 41.1 SpO verstoßen hat ("wahrheitsgemäße Anmeldung"). Aber dazu müsste jemand einen entsprechenden Antrag an die DTU stellen, die DTU Disziplinarkommission ihn schuldig sprechen und eine Maßnahme (was alles sein kann von Verweis bis Sperre) verhängen. Eine Änderung des Wettkampfergebnisses kann aber auch die Disziplinarkommission nicht erwirken.