Zitat:
Zitat von Hafu
Bei einem Fahrradrücklicht ist im übrigen das Schätzen der Annäherungsgeschwindigkeit nicht so besonders wichtig, denn das Fahrrad nähert sich nicht dem Auto, sondern das von hinten kommende Auto nähert sich dem Fahrrad. Die relative Annäherungsgeschwindigkeit hängt in allererster Linie vom Auto ab. In erster Linie muss das Fahrrad gesehen werden, damit der PKW rechtzeitig bremst und auf eine geeignete Lücke im Gegenverkehr wartet, die einen StVO-konformen Überholvorgang erlaubt.
|
Wichtig ist erstmal die relative Geschw. zueinander und damit ist völlig egal wer wie schnell fährt.
Zweitens unterschätzen Autofahrer die Geschw. von Radler eh meistens.
Also ist das Einschätzen der Geschw. des beleuchteten Fahrrades durchaus ein relvanter Punkt. Der PKW Fahrer wird im Zweifel halt nicht rechtzeitig bremsen wenn er die relative Geschw. zum Fahrrades falsch einschätzt.
Zum Thema Einsatzfahrzeuge. Beim Blinklicht der Fahrzeuge geht es darum, dass diese überhaupt mal wahrgenommen werden. Dazu haben die Martinshorn, womit gerade auch übermittelt wird, kommt das Fahrzeug auf mich zu oder bewegt es sich von mir weg.
Wenn du jetzt Aufmerksamkeit durch Blinken erzeugst, das Martinshorn aber weg lässt, hast du halt nicht den gleichen Effekt.
Bzw. hörst du Martinshorn oder siehst du Blaulicht musst du als PKW Fahrer sofort an den Rand fahren oder zumindes Geschw. stakr reduizeren und sehr aufmerksam sein. Eine völlig andere Situation als bei der Begegnung mit einem blinkenden Radler.