Innerhalb weniger Tage lässt sich eine Firma auch nicht komplett umdisponieren.
Zitat:
Zitat von keko#
So stelle ich mir gerade die Frage, wenn das alles jetzt so dramatisch ist, warum man bis zum Lockdown noch über eine Woche wartet? Wartet das Virus dann auch? In Frankreich geht das zackiger. Heute spricht Macron, ab morgen gilt es.
Das lasse ich mir gerade mal auf der Netzhaut und den Synapsen zergehen.
Noch jemand fragen weshalb etwas so unausgegorenes, wie es gerne formuliert wird, herauskommt? für die einen ist es zu kurzfristig und für die anderen zu lahmarschig.
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PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
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12.03.2017 1:30:55 Bienwald HM
29.10.2017 3:15:05 FfM M
ich finde, dass mit dem "Ruhetag" zeigt ganz gut wie wir Deutsche ticken.
Der Durchschnittsschwede hätte sich bei der Empfehlung "Ruhetag" vermutlich mit seinem Finmesser in die schwedischen Wälder zurückgezogen und wäre 5 Tage zufrieden auf Elchjagt gegangen.
Wir Deutsche brauchen klare gesetzliche Reglungen. Ein von oben verordneter Feiertag wäre für alle klar und eindeutig gewesen.
So scheint mir, geht es uns insgesamt mit der ganzen Coronabekämpfung.
Stand Gestern war daß das Innenministerium an entsprechenden den Verordnungen arbeitet.
Zitat:
Zitat von dr_big
Sollen nicht arbeiten? Freiwillig? Dürfen nicht arbeiten? Dürfen auch im Homeoffice nicht arbeiten? Kannst du mir bitte erklären wie das genau geregelt ist?
Sofern Du für das Homeoffice nicht in die Firma fahren musst darfst Du arbeiten. Das darfst Du auch an jedem anderen Feiertag.
Zitat:
Zitat von dr_big
Solche Maßnahmen müssen rechtlich klar formuliert werden und die Umsetzung klar sein. Die Politik hatte jetzt ein Jahr Zeit auch solche Maßnahmen zu durchdenken und zu Planen, inkl. rechtlicher Grundlagen dafür. Da muss man nicht von heute auf morgen so etwas unausgegorenes rauskippen.
Nun, da sind die ganzen Verbände und Klugscheixxer die meinen mit Konzepten und Eigenverantwortlichem handeln der Bevölkerung sei so etwas nicht nötig. Dazu muß die Politik seit 1 Jahr ständig in sinnlosen langwierigen Entscheidungsprozessen für kleinste Maßnahmen Zeit vertrödeln. Das ist immer leicht untätigkeit vorzuwerfen.
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PB
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Stand Gestern war daß das Innenministerium an entsprechenden den Verordnungen arbeitet.
Das heisst, es ist noch nicht geregelt.
Zitat:
Zitat von tandem65
Sofern Du für das Homeoffice nicht in die Firma fahren musst darfst Du arbeiten. Das darfst Du auch an jedem anderen Feiertag.
Sonn- und Feiertags darf ich nicht arbeiten. Von meiner Personalbteilung kam schon die Meldung, dass noch untersucht wird wie damit umgegangen werden soll. Stand heute ist das noch unklar.
Sofern Du für das Homeoffice nicht in die Firma fahren musst darfst Du arbeiten. Das darfst Du auch an jedem anderen Feiertag....
Vielleicht inoffziell zum persönlichen Spaß. Offiziell muss bei uns Arbeit am Samstag und Sonntag vom Betriebsrat genehmigt werden. Sonntat ist nochmal schwieriger als Samstag. Das ist auch gut so und dient zum Schutz der Arbeitnehmer.
Der Durchschnittsschwede hätte sich bei der Empfehlung "Ruhetag" vermutlich mit seinem Finmesser in die schwedischen Wälder zurückgezogen und wäre 5 Tage zufrieden auf Elchjagt gegangen....
Das zweifel ich stark an. Allein aus versicherungstechnischen Gründen sollte geklärt sein, ob es ein Urlaubstag oder tatsächlich ein Feiertag ist. "Einfach so frei" kann im Falle eines Falles kompliziert werden.
Es ist immer leicht zu sagen, man soll halt ne pragmatische Lösung finden. Aber viele Dinge müssen eben doch rechtlich klar geregelt sein.
Ist der Gründonnerstag jetzt ein Feiertag oder nicht? Arbeitnehmer dürfen an gesetzlichen Feiertagen laut Arbeitszeitgesetz nicht arbeiten. Es gibt davon Ausnahmen, aber die müssen halt begründet sein.
Wenn ich einfach meine Firma zum Beispiel betrachte, dürften wahrscheinlich die Kollegen, die im Home Office arbeiten dann am Gründonnerstag nicht arbeiten, weil man die Büroarbeit eben zum allergrößten Teil aiuch an nem anderen Tag machen kann. Die Kollegen, für die an diesem Tag wichitge Laborarbeit ansteht, besonders in der Zellkultur, müssen diese aber trotzdem machen, das lässt sich nicht auf einen anderen Tag schieben. Wer ist die zuständige Stelle, die das absegnet?
Ich fahre also in die Firma und erledige meine Arbeit. Nach meinem Verständnis würde dann unsere Betriebsvereinbarung greifen, die regelt dass an Sonn- und Feiertagen die Arbeitszeit mit dem Faktor 2 gutgeschrieben wird und auch die An- und Abfahrt als Arbeitszeit zählt. Bei einer Stunde Pendelei jeweils hin und her und 8 Stunden Arbeeit vor Ort generiere ich also an diesem Tag 20 Überstunden.
Ich sage nicht, dass es nicht geht. Aber das muss auch klar sein, wie das gereegelt wird.