In der neuen Sportordnung wurde die Ablauflängenbeschränkung nun auch für die Jugend A aufgehoben. (§36.1)
Ich finde, das ist ein sehr richtiger Schritt, und sehe mich bestätigt. Hoffentlich erkennen die Radsport-Funktionäre bald auch den Unsinn dieser Regelung.
es gibt sicherlich einige gründe zur aufhebung, ich denke ein wesentlicher ist jedoch, dass a-jugendliche verstärkt in ligamannschaften zum einsatz kommen (vor allem bei den damen) und dort konkurrenzfähig sein sollen. der punkt entfällt schon mal beim radsport.
und ich denke dass man von a-jugendlichen verlangen kann vernünftige frequenzen zu fahren und nicht knieschädigende gänge zu walzen.
es gibt sicherlich einige gründe zur aufhebung, ich denke ein wesentlicher ist jedoch, dass a-jugendliche verstärkt in ligamannschaften zum einsatz kommen (vor allem bei den damen) und dort konkurrenzfähig sein sollen. der punkt entfällt schon mal beim radsport.
Auch im Radsport gibt es einige Rennen, so zum Beispiel mittlerweile die Bundesliga, in denen Junioren gegen Elite-Fahrer oder, wie in der BL, Senioren fahren.
Auch im Radsport gibt es einige Rennen, so zum Beispiel mittlerweile die Bundesliga, in denen Junioren gegen Elite-Fahrer oder, wie in der BL, Senioren fahren.
wir reden aber hier nicht von junioren, sondern von a-jugendlichen. die junioren durften schon immer offen fahren.
In der neuen Sportordnung wurde die Ablauflängenbeschränkung nun auch für die Jugend A aufgehoben. (§36.1)
Ich finde, das ist ein sehr richtiger Schritt, und sehe mich bestätigt. Hoffentlich erkennen die Radsport-Funktionäre bald auch den Unsinn dieser Regelung.
Zumindest ein Grund für die Aufhebung war die Einführung der AK0 (16-19J). In dieser AK hätte es sonst für die jüngeren Jahrgänge eine Ablauflängenbeschränkung gegeben, für die älteren nicht.