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Alt 02.07.2014, 10:18   #73
tomcat
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Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Tegernsee Triathlon: Sportlern droht Sperre
Gmund - Wenn am Sonntag der Tegernsee Triathlon in Gmund startet, werden einige Sportler aus dem Landkreis nicht dabei sein. Der Grund: Sie müssten sonst eine Sperre hinnehmen.
http://www.merkur-online.de/lokales/...e-3668917.html
Hm - Wie ein Vorredner schon angemerkt hat: Irgendwie wird der "Öffentlichkeit" nicht klar, welche Vorteile die Genehmigung durch den Verband eigentlich hätte.
tomcat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.07.2014, 10:27   #74
gollrich
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Beiträge: 1.288
Zitat:
Zitat von tomcat Beitrag anzeigen
Hm - Wie ein Vorredner schon angemerkt hat: Irgendwie wird der "Öffentlichkeit" nicht klar, welche Vorteile die Genehmigung durch den Verband eigentlich hätte.
naja er hat ja auch keine dadurch... das gerne angeführte Scheinargument wie Karis... sieht man ja am IM Österreich von letzer Woche was das zu bringen scheint....
der einzige Vorteil besteht für den Verband, damit er sich die Kassen voll machen kann für andere Sachen... die dann gerne als "Gemeingut" bezeichnet werden....
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Alt 02.07.2014, 10:43   #75
Hafu
 
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Zitat:
Zitat von alessandro_gato Beitrag anzeigen
Oder Alternative: Rechte der Sportler stärken.
Sprich ist eine Veranstaltung nicht genehmigt und droht deswegen Sperre. Sollte der Sportler das Recht haben sein Geld vom Veranstalter zurückzubekommen.

Wie äußert sich der Verband dazu ?

Ich meine die Sportler im kalten Regen stehen zu lassen: Alternative "Geld weg" oder "Sperre" ist ja auch nicht schön
Selbstverständlich hat ein Startpassinhaber., der aufgrund der fehlenden sportrechtlichen Genehmigung und der deshalb drohenden Wettkampfsperre am WE nicht startet das Recht, sein bereits gezahltes Startgeld zurück zu fordern.

Das ergibt sich daraus, dass der Organisator diesbezüglich in der Ausschreibung nicht seinen Informationspflichten gegenüber potenziellen Startern nachgekommen ist.

Von diesem Recht haben auch schon zahlreiche Sportler Gebruach gemacht.

Zurückfordern muss das Geld natürlich der sportler selbst. Ein Sportverband ist schließlich kein Inkassobüro.
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Alt 02.07.2014, 10:51   #76
Matthias75
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Beiträge: 5.144
Zitat:
Zitat von tomcat Beitrag anzeigen
Hm - Wie ein Vorredner schon angemerkt hat: Irgendwie wird der "Öffentlichkeit" nicht klar, welche Vorteile die Genehmigung durch den Verband eigentlich hätte.
Das ist das Problem: Der Verband steht leider nach dem Artikel ziemlich schlecht da, der Veranstalter als Förderer des Breitensports...

Zitat:
Zitat von gollrich Beitrag anzeigen
naja er hat ja auch keine dadurch... das gerne angeführte Scheinargument wie Karis... sieht man ja am IM Österreich von letzer Woche was das zu bringen scheint....
der einzige Vorteil besteht für den Verband, damit er sich die Kassen voll machen kann für andere Sachen... die dann gerne als "Gemeingut" bezeichnet werden....
Auch wenn ich dem Verband aus den oben von mir aufgeführten Gründen kritisch gegenüberstehe, stimmt das aus meiner Sicht so nicht. Da kann aber sicher HaFu mehr zu erzählen. Ich nenn' nur mal als ein Punkt: Jugendarbeit.

Spätestens nach dem Artikel sehe ich in aber der öffentlichen Darstellung Handlungsbedarf seitens des Verbandes, um zu verhindern, dass man als alleiniger Böser dargestellt wird.

Matthias
Matthias75 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.07.2014, 11:00   #77
gollrich
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Registriert seit: 11.05.2010
Ort: Mannheim
Beiträge: 1.288
Zitat:
Zitat von Matthias75 Beitrag anzeigen
Ich nenn' nur mal als ein Punkt: Jugendarbeit.
Und jetzt die genau Frage, was bringt MIR das ? ....
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gollrich ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.07.2014, 11:05   #78
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von tomcat Beitrag anzeigen
Hm - Wie ein Vorredner schon angemerkt hat: Irgendwie wird der "Öffentlichkeit" nicht klar, welche Vorteile die Genehmigung durch den Verband eigentlich hätte.
Zitat:
Zitat von gollrich Beitrag anzeigen
naja er hat ja auch keine dadurch... das gerne angeführte Scheinargument wie Karis... sieht man ja am IM Österreich von letzer Woche was das zu bringen scheint....
der einzige Vorteil besteht für den Verband, damit er sich die Kassen voll machen kann für andere Sachen... die dann gerne als "Gemeingut" bezeichnet werden....
Obwohl ich eigentlich dachte, dass die Vorteile einer sportrechtlichen Genehmigung für Organsator und Teilnehmer (Unfall- Haftpflicht- und und Rechts-Versicherungssschutz für Helfer und Teilnehmer, Regelüberwachung durch erfahrene und ausgebildete Kampfrichter, Finanzierung der Verbände, die wiederum für Nachwuchsförderung, Leistungssportförderung, TRainerausbildung usw. zuständig sind) zumindest für interessierte Leser dieses Threads bereits hinreichend beleutet wurden, scheint hier immer noch Aufklärungsbedarf zu bestehen.

Ich erlaube mir deshalb hier einen Brief des DTU-Geschäftsführers an einen (potenziellen) Tegernseetriathlon-Teilnehmer, der sich mit einer ähnlichen Fragestellung an die DTU gewandt hatte zu zitieren (den Geschäftsführer der DTU, Matthias Zöll, habe ich natürlich vorher gefragt, ob ich das Schreben veröffentlichen darf). Ich finde den Brief schlüssig argumentiert und er bringt das, was auch ich ausdrücken will gut auf den Punkt und hilft vielleicht auch anderen jetzt zweifelnden Tegernseestarten ein wenig weiter (Der Sportler beschwert sich über das Dilemma unter dem nun potenzielle Starter leiden und fordert insbesondere, dass der Verband im Vorfeld schon klar die Strafe benennt, die potenzielle Starter am Tegeregernseetriathlon erwartet):


Zitat:
Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für ihre Email vom 24.06.2014. Leider können wir ihrer Bitte nicht nachkommen. Wie auch im Strafrecht wird das Strafmaß hier durch eine Spanne angegeben, welche dem Disziplinarorgan, nämlich der Disziplinarkommission des jeweiligen Landesverbandes, die Möglichkeit lassen soll, die Strafe der schwere des Vergehens anzupassen.

Noch einmal zur Verdeutlichung. Durch Teilnahme an einem nicht genehmigten Wettkampf verstoßen sie gegen die Sportordnung der DTU, der sie sich freiwillig bei Beantragung des Startpasses unterworfen haben. Ein Verstoß sollte aus unserer Sicht nicht vom Strafmaß abhängig gemacht werden, sondern gemäß der eigenen Willenserklärung bei Beantragung und vor allem im Sinne der Solidarität in der Triathlongemeinschaft, konsequent vermieden werden. Denn genau die respektvolle Beachtung der Regularien spiegelt Fairness im Sport wieder!
Ergänzend möchten ich nochmals darauf hinweisen und wie sie auch bereits selber erwähnen, dass der Versicherungsschutz der ARAG Sportversicherung erlischt, da die Veranstaltung nicht unter Sanktionierung und nach den Vorschriften des zuständigen Sportfachverbandes durchgeführt wird.

Um ihnen eine persönliche Einschätzung zukommen zu lassen möchte ich folgendes zu bedenken geben: Ihre Frage lässt drauf schließen, dass sie einen Verstoß vom Strafmaß abhängig machen wollen. Dies führt dazu, dass Vorsatz angenommen werden muss. In dem Fall des Vorsatzes sollten sie davon ausgehen, dass Maximalstrafmaß zur Anwendung kommen könnte.

Aus unserer Sicht sollten sie lieber dem Veranstalter zu verstehen geben, dass er durch Genehmigung seiner Veranstaltung ihnen und vielen anderen potenziellen Teilnehmern Unannehmlichkeiten erspart und sich der Triathlongemeinschaft mit ihren Regularien anschließen möge. In einer Gesellschaft trägt nicht der, der Regel zum geordneten Miteinander aufstellt, sondern der, der sich nicht daran hält, die schuldhafte Verantwortung.

In diesem Sinne wünsche ich ihnen ein angenehmes Wochenende und hoffe, dass sie weiter dem Sport, den auch wir sehr lieben und für den auch wir sehr viel Zeit investieren um ihn in der Gesellschaft zu verankern, gemäß den gemeinschaftlichen Regularien treu bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

____________________________________________

Matthias Zöll
Geschäftsführer

Deutsche Triathlon Union e.V.
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Alt 02.07.2014, 11:10   #79
tomcat
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Beiträge: 265
Zitat:
Zitat von gollrich Beitrag anzeigen
Und jetzt die genau Frage, was bringt MIR das ? ....
Klar kann man die Rolle des Verbandes bzgl. der Föderung des Sportes allgemein (Regelwerk) und auch im Speziellen (z.B. Jugendarbeit) diskutieren - und auch ob beim Wettkampf KaRis vorhanden sind. Das alles interessiert den Breitensportler u.U. nicht wirklich. Das wird evtl. sogar als unnötiger Ballast und aufgeblasenes Verbandsgedönnse wahrgenommen. (Hier Aufklärung zu leisten ist ja Verbandsarbeit).

Wenn ich die Lage aber richtig sehe (ich habe es nicht final geprüft, bin kein Jurist - siehe aber z.B. HaFu's Post weiter oben), dann gibt es wohl schon ein zentrales Argument, das jeden angeht: Versicherung. Im Einzelfall hängt es vermutlich von den vorhandenen individuellen Versicherungen ab. Wie oben geschrieben, könnte es aber passieren, dass ich unverschuldet bei einem Unfall auf den Kosten sitzen bleibe. Der Veranstalter profitiert von Triathlon, übernimmt aber keinerlei Verantwortung für den Sport. Oder hat der eine eigene Haftpflichtversicherung (ein Unternehmen sollte so etwas haben, ich weiß aber nicht wie das bei Veranstaltern ist)?

tomcat
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Alt 02.07.2014, 11:18   #80
gollrich
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Ort: Mannheim
Beiträge: 1.288
Zitat:
Zitat von tomcat Beitrag anzeigen
Versicherung. Im Einzelfall hängt es vermutlich von den vorhandenen individuellen Versicherungen ab.
so wie im kompletten restlichen Leben auch ....
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