Deine beiden Varianten sind nicht genehmigungsfähig. Es handelt sich bei beiden um Glücksspiele (man unterscheidet hier zwischen Glücks- und Geschicklichkeitsspielen - es überwiegt aber deutlich der Glücksspielanteil).
Auch die von sybenwurz angesprochene Versteigerung während der Hawaiinacht istg nicht erlaubt. Hier greift wiederum das Internetverbot.
@anistoepsel: die Werbung für eine Versteigerung ist erlaubt.
Das ist ja depremierend. Aber der Glückspielanteil bei der Variante 2 ist doch äußerst gering, da ich doch frei entscheide ob ich die 30, 40 oder 100 Euro als Gebot einsetze. Es sind ja keine Grenzen gesetzt, die verborgen bleiben, wie Zeitfenster oder maximaler Erlös. Aber du scheinst dir sicher zu sein, also müssen wir weiter suchen.
Kann man nicht mit einem Veranstalter eines Frühjahrsmarathons sprechen (z.B. in Freiburg), dass 1€ der Teilnehmergebühr (pro Starter ) in eine Tombola geht? Das würde vielleicht ein paar mehr Teilnehmer aus dem Triathlonbereich anlocken, viel positive Publicity und bei 10.000 Startern genügend Kohle. Oder Vorort-Tombola im Kraichgau z.B. - möglichst früh in der Saison wäre halt gut. Weiß nicht, wie viele Leute da sind, sicher 1500 plus Anhang. Müsste sich auch 10 Riesen erzielen lassen. Oder ist das zu wenig?
Kann man nicht mit einem Veranstalter eines Frühjahrsmarathons sprechen (z.B. in Freiburg), dass 1€ der Teilnehmergebühr (pro Starter ) in eine Tombola geht?
Zwangsspenden finde ich problematisch. Und der durchschnittliche Marathonläufer dürfte ziemlich wenig Bedarf für eine Zeitfahrmaschine haben.
Ich würde sagen:
Ebay und fertig.
Da braucht man nix programmieren, keine Genehmigung, kein gar nix.
Zwangsspenden finde ich problematisch. Und der durchschnittliche Marathonläufer dürfte ziemlich wenig Bedarf für eine Zeitfahrmaschine haben.
Ich würde sagen:
Ebay und fertig.
Da braucht man nix programmieren, keine Genehmigung, kein gar nix.
Möglicherweise wird es wohl nicht anders rechtssicher, transparent und in endlicher Frist realisierbar sein.
Was mir irgendwie gegen den Strich geht ist, dass die Taschen einer solchen Plattform damit zwangsweise mitgefüllt werden. Und von der Publicity irgendwie schade, weil sich für eine solche Versteigerung nur wenige faktisch interessieren werden und der Community-Gedanke außen vor bliebe. Aber wenn es nicht anders geht...
Deine beiden Varianten sind nicht genehmigungsfähig. Es handelt sich bei beiden um Glücksspiele (man unterscheidet hier zwischen Glücks- und Geschicklichkeitsspielen - es überwiegt aber deutlich der Glücksspielanteil).
Auch die von sybenwurz angesprochene Versteigerung während der Hawaiinacht istg nicht erlaubt. Hier greift wiederum das Internetverbot.
@anistoepsel: die Werbung für eine Versteigerung ist erlaubt.
Hallo tomson,
ich habe gerade mit einem Anwalt für Verwaltungsrecht gesprochen, der die Variante 2 als unbedenklich eingestuft hat. Falls du noch mitliest könntest du mir vielleicht deine Bedenken als pm schicken?