Also, folgender Sachstand: Eine Verlosung über das Internet ist nach§ 4 IV GlüStV verboten. Ausnahmen gibt es für gemeinnützige Versteigerungen, aber die sind dann regional begrenzt, da jedes Bundesland andere Gestze hat. Wir werden nicht drumherum kommen, uns an ein Versteigerungsportal zu wenden, wobei es da auch verschiedene Möglichkeiten gibt.
Frag lieber nicht nach! Diese Seite ist in der Form nicht legal. Es gibt m.E. nur die Möglichkeiten 1.ebay 2. Eimer mit Losen
Streng genommen ist sogar eine Werbung für diese Aktion im Rahmen eines Banner o.ä. auf dieser Website illegal, da es unter "Werbung im Internet" fällt. Ähnlich verhät es sich mit Newslettern.
die unbekannte Endzeit ist doch irgendwie ungerecht (und irgendwie zeitlich eingegrenzt werden müsste das ganze doch schon oder...?). Wenn es tagsüber ist, sind die ohne ständige Online Verbindung (oder die tagsüber gar kein Netz haben) gekniffen. Ist der Endpunkt früh um 6 h profitieren vermutlich die Frühaufsteher, ansonsten um Mitternacht die Nachteulen.
Ich bin dabei von ner Versteigerung im Rahmen der Hawaiinacht (oä.) ausgegangen, wo eh alle davorhocken und zwischendurch immer mal wieder den Bieten/Spenden-Button betätigen können wenn sie das Gefühl haben, dass ein guter Zeitpunkt sei.
Deadline iss dann halt irgendwann zwischen 19Uhr und Drei Uhr des Folgetages, wahrscheinlich nicht gleich um 5 nach Sieben aber auch sicher nicht erst um Drei...
Alternative: (Amerikanische) Versteigerung durch Auktionator bei der Nudelparty (or whatever) von Challenge oder IM bzw. ordinäre Verlosung nach klassischem Muster.
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Erinnerst du dich an die Zeit vorm Internet, als wir dachten, die Ursache für Dummheit wäre der fehlende Zugang zu Informationen? DAS war es jedenfalls nicht!
Ich habe mal gegoogelt, ob es ein Portal à la ebay für amerikanische Versteigerungen gibt und das hier gefunden.
Ist zwar nicht so bekannt wie ebay, aber durchaus auf den bereits genannten Kommunikationswegen zu vermitteln und so können dann auch viele Leute mitbieten (zu einem günstigen Preis).
Bliebe das Problem mit der garantierten Zahlung.
Werbung für eine Versteigerung ist aber erlaubt, oder?
Zwischenstand:
Eine Auktion nach dem Vorbild, daß das niedrigste einmalig genannte Gebot gewinnt, scheint machbar zu sein. Es wird ein Zeitraum festgelegt, in dem das Gebot als Überweisung auf ein notarielles Treuhandkonto eingehen muß. Nach Ablauf der Frist wird das Konto ausgewertet und der niedrigste einmalig genannte Betrag bekommt den Zuschlag. Somit bleibt der Einsatz pro Bieter relativ niedrig, aber es trotzdem eine gute Chance gegeben, daß eine stattliche Summe zusammenkommt.
Eine andere Variante ist die amerikanische Auktion, bei der der Startpreis 1 Euro ist. Geboten wird in 1 Euro Schritten. Wenn man überboten wird, ist der Einsatz im Topf. Bei einem Höchstgebot von z.B. 100 Euro sind dann 5000.- Euro im Topf. Rein rechtlich wäre diese Form weiter weg vom Glückspiel als die erste Variante. Allerdings ist durch die Problematik des verzögerten Geldeinganges die Durchführung sehr schwierig. Wir arbeiten an einer Lösung.
Update amerikanische Auktion:
Organisatorisch könnte man eine Voting-Liste erstellen, auf die man sich per email-Gebot eintragen lassen kann. Dann hat man 7 Tage Zeit, den Betrag zu überweisen. Ist der Geldeingang bestätigt, kommt man auf die Ranking-Liste. Sollte ein Geldeingang nicht rechtzeitig eingehen, rutscht der nächste bestätigte Eingang nach.
Deine beiden Varianten sind nicht genehmigungsfähig. Es handelt sich bei beiden um Glücksspiele (man unterscheidet hier zwischen Glücks- und Geschicklichkeitsspielen - es überwiegt aber deutlich der Glücksspielanteil).
Auch die von sybenwurz angesprochene Versteigerung während der Hawaiinacht istg nicht erlaubt. Hier greift wiederum das Internetverbot.
@anistoepsel: die Werbung für eine Versteigerung ist erlaubt.