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Alt 09.11.2019, 15:27   #15097
Jörn
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Zitat:
Zitat von ziel Beitrag anzeigen
Weil von Dir, die aussage kam.

Das nichts in der Bibel stimmt bzw. keinen wahrheit enthält.

Das alles frei erfunden wäre.
Erfunden ist nach meiner Auffassung die Behauptung, es handele sich um göttliche Worte oder um Weisheiten. Beides scheint auch sehr einfach widerlegbar zu sein, vor allem natürlich der Aspekt der Weisheit.
Jörn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2019, 16:20   #15098
ziel
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Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 417
Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
Aus welchen Bibelstellen?
Ich denke mal ab 2. Mose 21 Gibt Gott Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes.

Und in 4. Mose 27 speziell das Erbrecht der Töchter bzw. der Frauen.
4. Mose 36.
In Josua ab Kapitel 15.

Hatte da mal eine Predigt darüber gehört, da wurde es angesprochen.
Muss ich mal nachhaken. Ob es dazu ein Manuskript gibt.

Deshalb auch meine frage, ob es Fachleute gibt, die sich speziell damit auskennen
ziel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2019, 17:43   #15099
qbz
Szenekenner
 
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.382
Zitat:
Zitat von ziel Beitrag anzeigen
Ich denke mal ab 2. Mose 21 Gibt Gott Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes.

Und in 4. Mose 27 speziell das Erbrecht der Töchter bzw. der Frauen.
4. Mose 36.
In Josua ab Kapitel 15.

Hatte da mal eine Predigt darüber gehört, da wurde es angesprochen.
Muss ich mal nachhaken. Ob es dazu ein Manuskript gibt.

Deshalb auch meine frage, ob es Fachleute gibt, die sich speziell damit auskennen
In 4. Mose 27 geht es darum, dass der Herr den Israeliten sagt: "Wenn jemand stirbt und keinen Sohn hat, so sollt ihr sein Erbe seiner Tochter zuwenden" Und nicht wie zuvor von den Israeliten gehandhabt, den Brüdern des Verstorbenen. Und in 4. Mose 36 sollen die genannten Erbtöchter jemanden aus dem gleichen Stamm heiraten, damit das Erbe nicht an einen anderen Stamm geht.

Damit ist erstmal klar, dass bei den Israeliten die Söhne erbten und die Töchter nur in dem Fall, wenn die Familie keinen Sohn hat, und sich die Erbtöchter innerhalb des Stammes verheiraten sollen.

Und aus der alttestamentarischen Geschichte der Genesis (1.Mose 25,19-33,20) zwischen Eusa und Jakob lässt sich schliessen, dass das Erstgeburtsrecht eine gewisse Rolle bei der erblichen Nachfolge spielte, weil da Eusa an seinen Bruder das Erstgeburtsrecht verkauft.

Da Du nach Fachleuten gefragt hast: Dieser Beitrag zum jüdischen Erbrecht wurde von einem Rechtswissenschaftler geschrieben und er erklärt die obigen Bibelstellen und grenzt in der Einleitung das jüdische vom römischen Erbrecht ab. Ich zitiere etwas ausführlicher, damit es verständlich wird:

"Bei der Verteilung des Landes Kanaan unter die zwölf Stämme war bestimmt worden, daß das Stammland jedem Hause als Eigentum verbleiben und, gebunden an den einzelnen Stamm, stets auf die Nachkommen übergehen sollte. Denn das ganze Land wurde als ein Lehen Gottes, dem es eig. zu Eigen gehörte, betrachtet (Deut. 25, 23). Folgerichtig war daher auch die Möglichkeit der dauernden Übertragung eines Erbackers ausgeschlossen und urspr. nur die Zuweisung der Nutznießung bis zum nächsten Jobeljahre vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkte nämlich kehrte das Land zum ursprünglichen Eigentümer zurück, falls es nicht schon vorher von den nächsten Verwandten (Go-el) ausgelöst wurde.
Mit dieser biblischen Beschränkung der Verfügung über das Eigentum überhaupt stand nun auch die gesetzliche und prinzipiell unabänderliche Regelung der Erbfolge im Zusammenhang, an der selbst durch testamentarische Verfügungen nichts geändert werden konnte. "Die Erbschaft soll nicht von dem einen Stamm in einen anderen Stamm übergehen, jeder vielmehr an seinem Erbe nach der Stammeseinteilung der Kinder Israel festhalten" (Num. 36, 9).

Diese Tendenz der Stammesgebundenheit des Grundbesitzes erklärt ferner die primäre Ausschließung der Töchter vom E. und, soweit sie zum Erbe zugelassen werden, die ihnen obliegende Verpflichtung, nur innerhalb des Stammes zu heiraten. Endlich bezweckte auch das Leviratsgesetz, das dem Schwager, dem Bruder des kinderlos verstorbenen Mannes, zur Pflicht macht, die Witwe zu heiraten, die Erhaltung des Grundbesitzes für Familie und Stamm.
Aus dieser Einstellung ergeben sich die wesentlichen Unterschiede zwischen dem j. und dem römischen E., auf dessen System übr. die meisten modernen Rechte basieren. Das römische Recht, welches nicht von der Stammesgebundenheit des Grundbesitzes ausgeht, kennt kein Erstgeburtsrecht und keinen automatischen Übergang des Nachlasses auf die gesetzlichen Erben. Es ist vielmehr ein Antritt der bis dahin ruhenden Erbschaft (hereditas iacens) notwendig. Dafür ist im römischen Recht die Testierfreiheit ausgeprägt, und infolgedessen kennt es ferner ein Noterbrecht von bestimmten Personen, deren erbrechtliche Ansprüche nicht völlig ausgeschaltet werden dürfen, sowie eine Kollationspflicht hinsichtlich der Vorempfänge. "

http://www.juedisches-recht.de/lex_fam_erbrecht.php

Unser heutiges Erbrecht ist somit stärker durch das römische Recht als durch das jüdische, biblische beeinflusst.

Geändert von qbz (09.11.2019 um 17:56 Uhr).
qbz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2019, 17:59   #15100
Jörn
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Beiträge: 3.499
Durchaus interessant.

Mir gefiel vor allem die Einleitung: "Bei der Verteilung des Landes Kanaan unter die zwölf Stämme". Das beschreibt den Überfall der Israeliten auf Kanaan, sowie den Völkermord an den bereits ansässigen Kanaanitern, die das Land rechtmäßig besaßen. Es handelt sich also bei der Vererbung vor allem um die Verteilung von gestohlener Kriegsbeute. Ungefähr vergleichbar mit dem Polenfeldzug der Deutschen.

Heute weiß man durch die Archäologie, dass es eine solche plötzliche Landnahme nicht gegeben haben kann. Sondern einzelne Stämme sickerten langsam von den Küstengebieten in das Landesinnere.

Das bedeutet: Die Bibel ist nicht nur ungerecht und unmoralisch, sondern sie sagt zudem die Unwahrheit.
Jörn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2019, 18:03   #15101
ziel
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Beiträge: 417
Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
In 4. Mose 27 geht es darum, dass der Herr den Israeliten sagt: "Wenn jemand stirbt und keinen Sohn hat, so sollt ihr sein Erbe seiner Tochter zuwenden" Und nicht wie zuvor von den Israeliten gehandhabt, den Brüdern des Verstorbenen. Und in 4. Mose 36 sollen die genannten Erbtöchter jemanden aus dem gleichen Stamm heiraten, damit das Erbe nicht an einen anderen Stamm geht.

Damit ist erstmal klar, dass bei den Israeliten die Söhne erbten und die Töchter nur in dem Fall, wenn die Familie keinen Sohn hat, und sich die Erbtöchter innerhalb des Stammes verheiraten sollen.

Und aus der alttestamentarischen Geschichte der Genesis (1.Mose 25,19-33,20) zwischen Eusa und Jakob lässt sich schliessen, dass das Erstgeburtsrecht eine gewisse Rolle bei der erblichen Nachfolge spielte, weil da Eusa an seinen Bruder das Erstgeburtsrecht verkauft.

Da Du nach Fachleuten gefragt hast: Dieser Beitrag zum jüdischen Erbrecht wurde von einem Rechtswissenschaftler geschrieben und er erklärt die obigen Bibelstellen und grenzt in der Einleitung das jüdische vom römischen Erbrecht ab. Ich zitiere etwas ausführlicher, damit es verständlich wird:

"Bei der Verteilung des Landes Kanaan unter die zwölf Stämme war bestimmt worden, daß das Stammland jedem Hause als Eigentum verbleiben und, gebunden an den einzelnen Stamm, stets auf die Nachkommen übergehen sollte. Denn das ganze Land wurde als ein Lehen Gottes, dem es eig. zu Eigen gehörte, betrachtet (Deut. 25, 23). Folgerichtig war daher auch die Möglichkeit der dauernden Übertragung eines Erbackers ausgeschlossen und urspr. nur die Zuweisung der Nutznießung bis zum nächsten Jobeljahre vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkte nämlich kehrte das Land zum ursprünglichen Eigentümer zurück, falls es nicht schon vorher von den nächsten Verwandten (Go-el) ausgelöst wurde.
Mit dieser biblischen Beschränkung der Verfügung über das Eigentum überhaupt stand nun auch die gesetzliche und prinzipiell unabänderliche Regelung der Erbfolge im Zusammenhang, an der selbst durch testamentarische Verfügungen nichts geändert werden konnte. "Die Erbschaft soll nicht von dem einen Stamm in einen anderen Stamm übergehen, jeder vielmehr an seinem Erbe nach der Stammeseinteilung der Kinder Israel festhalten" (Num. 36, 9).

Diese Tendenz der Stammesgebundenheit des Grundbesitzes erklärt ferner die primäre Ausschließung der Töchter vom E. und, soweit sie zum Erbe zugelassen werden, die ihnen obliegende Verpflichtung, nur innerhalb des Stammes zu heiraten. Endlich bezweckte auch das Leviratsgesetz, das dem Schwager, dem Bruder des kinderlos verstorbenen Mannes, zur Pflicht macht, die Witwe zu heiraten, die Erhaltung des Grundbesitzes für Familie und Stamm.
Aus dieser Einstellung ergeben sich die wesentlichen Unterschiede zwischen dem j. und dem römischen E., auf dessen System übr. die meisten modernen Rechte basieren. Das römische Recht, welches nicht von der Stammesgebundenheit des Grundbesitzes ausgeht, kennt kein Erstgeburtsrecht und keinen automatischen Übergang des Nachlasses auf die gesetzlichen Erben. Es ist vielmehr ein Antritt der bis dahin ruhenden Erbschaft (hereditas iacens) notwendig. Dafür ist im römischen Recht die Testierfreiheit ausgeprägt, und infolgedessen kennt es ferner ein Noterbrecht von bestimmten Personen, deren erbrechtliche Ansprüche nicht völlig ausgeschaltet werden dürfen, sowie eine Kollationspflicht hinsichtlich der Vorempfänge. "

http://www.juedisches-recht.de/lex_fam_erbrecht.php

Unser heutiges Erbrecht ist somit stärker durch das römische Recht als durch das jüdische, biblische beeinflusst.
Danke Dir, für dein bemühen. Kannte ich so bisher nicht
ziel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2019, 19:10   #15102
ziel
Szenekenner
 
Registriert seit: 01.02.2009
Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 417
Zitat:
Zitat von Jörn Beitrag anzeigen
Dann habe ich schlechte Nachrichten für Dich. Wenn die alten Gebote für Dich nicht mehr gelten, dann gilt dies (aus der Bergpredigt):
"Ihr sollt nicht meinen, dass ich gekommen bin, das Gesetz oder die Propheten aufzulösen; ich bin nicht gekommen aufzulösen, sondern zu erfüllen. 18 Denn wahrlich, ich sage euch:

Bis Himmel und Erde vergehen, wird nicht vergehen der kleinste Buchstabe noch ein Tüpfelchen vom Gesetz, bis es alles geschieht. 19 Wer nun eines von diesen kleinsten Geboten auflöst und lehrt die Leute so, der wird der Kleinste heißen im Himmelreich; wer es aber tut und lehrt, der wird groß heißen im Himmelreich."
Das ist richtig.
Aber warum sind das schlechte Nachrichten?
Ich sagte ja schon, das für mich, als nachfolger Jesu Christi schärfere Gesetze gelten bzw. die Bergpredigt gilt.

Aber das finde ich, meiner Meinung nach nicht schlimm!

Ich habe nun, die freiheit und die Absicht so weit ich es als armer immer noch Sündiger Christ vollbringen kann.
In Frieden, mit jedermann, jeder Religion jedem Menschen zu Leben.
Seine Feinde zu lieben, was ich Menschlich nie vollbringen kann, und dafür Kraft von Gott brauche. Oder wenn mich einer schlägt, nicht zurückzuschlagen. Unmöglich für mich ohne Gottes Hilfe.
Jesus Christus ist das Ende des Alten Mosaischen Gesetzes. Für jeden der ihm nachfolgt.
So sehe ich das. Ich spreche jetzt nur für mich.
Nicht für andere bekehrte Christen.

Das zu begreifen, bzw zu verstehen. Dazu braucht es den Heiligen Geist.
Das ist nichts Mystisches.
Da bekommt man auch keine Weisagungen oder sowas, sonder der Heilige Geist schließt einem das Wort Gottes auf.
Jedem so, wie er es erfassen kann.

Die Zeit ist vorbei, wo Gott direkt zu einem Spricht.
Meiner Meinung nach.
Dafür haben wir Gottes Wort.
Die Bibel

Geändert von ziel (09.11.2019 um 19:18 Uhr).
ziel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2019, 19:36   #15103
merz
Szenekenner
 
Registriert seit: 10.11.2006
Beiträge: 6.896
qbz, Danke für die Recherche, ziel, Danke für die offene Worte - interessant

m.
merz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2019, 19:38   #15104
Jörn
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Benutzerbild von Jörn
 
Registriert seit: 22.09.2006
Beiträge: 3.499
Nirgends in der Bibel sagt Jesus, dass es zweierlei Gesetze geben soll. Ich halte das für erfunden. Ehrlich gesagt klingt es danach, was eine radikal-evangelikale Webseite derzeit verbreitet: SoundWords -- den Link setze ich ganz bewusst nicht. Dort gibt es einen ganzen Schwung solcher Bibelauslegungen, getarnt als "wissenschaftliche" Analysen.

Zitat:
Zitat von ziel Beitrag anzeigen
Dafür haben wir Gottes Wort.
Leider fehlt diesem Gotteswort jedes Anzeichen von Weisheit.

Da Du gerade aus 4. Mose zitiert hast: Nur ein paar Kapitel weiter vorne findet man dies:

Zitat:
Da gelobte Israel dem HERRN ein Gelübde und sprach: Wenn du dies Volk in meine Hand gibst, so will ich an ihren Städten den Bann vollstrecken. 3 Und der HERR hörte auf die Stimme Israels und gab die Kanaaniter in ihre Hand, und sie vollstreckten den Bann an ihnen und ihren Städten, und man nannte die Gegend Horma.
Klingt irgendwie nach Völkermord, oder nicht?

Zitat:
Und der HERR sprach zu Mose: Fürchte dich nicht vor ihm, denn ich habe ihn in deine Hand gegeben mit Land und Leuten, und du sollst mit ihm tun, wie du mit Sihon, dem König der Amoriter, getan hast, der in Heschbon wohnte. 35 Und sie schlugen ihn und seine Söhne und sein ganzes Kriegsvolk, bis keiner mehr übrig blieb, und nahmen das Land ein.
Klingt ganz danach, als würden friedliche Leute überfallen und ermordet, oder nicht?

Zitat:
Da entbrannte des HERRN Zorn über Israel, 4 und er sprach zu Mose: Nimm alle Oberen des Volks und hänge sie vor dem HERRN auf im Angesicht der Sonne, damit sich der grimmige Zorn des HERRN von Israel wende. 5 Mose aber sprach zu den Richtern Israels: Töte ein jeder seine Leute....
Klingt für mich so, als ob der HERR ein paar Menschenopfer fordern würde, oder nicht? (Spoiler: Es waren mehrere zehntausend.)

Seltsam. Weisheit hatte ich mir immer ganz anders vorgestellt, aber vielleicht bin ich altmodisch. Es muss sicherlich ein schönes Gefühl sein, sich einem solchen Gott zu unterwerfen.
Jörn ist offline   Mit Zitat antworten
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