Nicht ausreichend Rettungskräfte und die Erkenntnis kommt zwei Tage vor dem Wettkampf? Da muss man sich fragen, wie viel Jahre Erfahrung der Veranstalter hat? Oder war das etwa kalkül?
Oder das Problem entstand nach der Vorverlegung des 1. Starts am Sonntag auf 6 Uhr?
Wer weiß das schon, ändert eh nichts. Tut mir leid, für alle die Geld und Training investiert haben
Sieht für mich so aus als hätte man von Seiten Triathlon-Verband und Stadt eben nun "gemeinsam" die Reißleine gezogen bzw. den "Strick um den Hals" sukzessive zugezogen.
Das zeigt ja schon die Meldung vor kurzem das die Radstrecke nur bis 13 Uhr genehmigt sei.
Das zeigte die Warnung des Triathlon Verbands.
Und nun ggf auch bei der Stadt Köln Diskussionen das man bei Sonnenaufgang 6:45h nicht im Dunklen um 6:00 eine Schwimmveranstaltung sicher durchführen kann mit der Entscheidung des nicht zu genehmigen.
Ggf das Beste da mal Schluß zu machen. Bevor irgendwann wirklich was passiert.
"Ausschlaggebend war, dass das Ordnungsamt der Stadt Köln bis zum heutigen Mittag keine Genehmigung zur Durchführung eines Triathlons aussprechen konnte und lediglich einen Duathlon erlaubte, da für die notwendige Durchführung eines Triathlons nicht ausreichend Rettungspersonal in Form von Tauchern vor Ort sein könne."
Zitat:
Zitat von Seyan
Dann wundert es aber nicht, dass man keine DTU-Freigabe erhalten hat (oder beantragt hat), denn ohne Genehmigung seitens der Stadt gibt es auch keine DTU-Freigabe, oder?
Kurze Frage dazu:
Wo (Quellenangabe) enthält die Veranstalterordnung oder die Sportordnung für den Veranstalter verbindliche Regelungen zur Sicherheit im Wasser? Wo findet sich eine Regelung, dass die Sicherstellung der Sicherheit im Wasser bzw. Die Vorlage eines entsprechenden Sicherheitskonzepts Grundlage/Voraussetzung für die Genehmigung durch den Verband ist?
Dass die Sicherheit im Wasser oberste Priorität hat, steht außer Zweifel und dies möchte ich auch gar nicht in Frage stellen!
Ein Wettkampf ohne ein entsprechendes Sicherheitskonzept darf nicht stattfinden!
Nur scheint dies im verbandsseitigen Genehmigungsprozess keine Rolle zu spielen. Sprich: Auch die verbandsseitige Genehmigung garantiert mir keine ausreichende Absicherung im Wasser.
Oder direkter gefragt: Wäre Köln tatsächlich die sportrechtliche Genehmigung verweigert worden mit Verweis auf das fehlende Sicherungskonzept oder hätte der Veranstalter trotz fehlendem Konzept eine sportrechtliche Genehmigung erhalten.
M.
Geändert von Matthias75 (30.08.2019 um 16:18 Uhr).
Meine Meinung geht auch immer mehr von "ein Dickkopf gegenüber dem Verband" (Genehmigung) über "schlechte Organisation allgemein (Änderungen Radstrecke, Zeitplan etc.) hin zu "potentieller Betrug". Schauen wir mal, welche Informationen noch ans Tageslicht kommen.
Für mich ist der Schaden gering (SD), aber für alle die mehr investiert haben (Zeit/Geld) tut es mir leid und ich hoffe wenigstens das monetäre wird geregelt, wobei ich meine Zweifel habe.
Die wollen das "zeitnah" auf Facebook und auf die Webseite setzen.
Die Stadt hat ihre Genehmigung zurückgezogen (wobei gestern in der lokalen Presse stand, dass es die bisher auch noch nicht gab).
Angeblich gibt es das Geld zurück.
We will see....
"Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Unwetter/Gewitter oder anderen unvorhersehbaren Gründen und/oder Katastrophen den Wettkampf nicht zu starten, zu unterbrechen oder abzubrechen. Eine Erstattung der Startgelder ist in diesem Fall nicht möglich.
Der Teilnehmer verzichtet mit seiner Anmeldung auf jegliche Regressansprüche."
Wo (Quellenangabe) enthält die Veranstalterordnung oder die Sportordnung für den Veranstalter verbindliche Regelungen zur Sicherheit im Wasser? Wo findet sich eine Regelung, dass die Sicherstellung der Sicherheit im Wasser bzw. Die Vorlage eines entsprechenden Sicherheitskonzepts Grundlage/Voraussetzung für die Genehmigung durch den Verband ist?
Dass die Sicherheit im Wasser oberste Priorität hat, steht außer Zweifel und dies möchte ich auch gar nicht in Frage stellen!
Ein Wettkampf ohne ein entsprechendes Sicherheitskonzept darf nicht stattfinden!
Nur scheint dies im verbandsseitigen Genehmigungsprozess keine Rolle zu spielen. Sprich: Auch die verbandsseitige Genehmigung garantiert mir keine ausreichende Absicherung im Wasser.
M.
Reine Vermutung(!):
Das Schwimmen findet im Fühlinger See statt, genauer gesagt auf der Regattabahn, dafür ist die Stadt Köln (Ordnungsamt ) zuständig, d.h. gegebebenfalls hat die Auflage bezüglich der Rettungssschwimmer gar nichts mit dem Verband zu tun (davon ist ja im Text auch nicht die Rede).
DTU-Genehmigung und behördliche Genehmigung haben nichts miteinander zu tun
Zitat:
Zitat von Hafu
Damit dürfte dann nach all den Querelen im Vorfeld abschließend geklärt sein, warum es sinnvoll ist, wenn man sich als Athlet zu einem Rennen anmelden will, man vorher nachsehen sollte, ob es sich um eine vom Verband genehmigte Veranstaltung oder eben eine ungenehmigte Veranstaltung handelt, völlig unabhängig von der Tatsache, ob man selbst einen Startpass hat oder nicht.
Die Wahrscheinlichkeit ist sehr groß, dass ein Veranstalter, der zu faul ist, sich um eine Verbandsgenehmigung zu kümmern auch zu faul ist, sich um eine Genehmigung des Ordnungsamtes mit der nötigen Akribie zu kümmern, bzw. den erteilten Auflagen nachzukommen.
Normalerweise holt man sich die Genehmigung des Ordnungsamtes ein dreiviertel Jahr vor der Veranstaltung oder noch eher, auch bei Wiederholungsveranstaltungen, so dass man im Falle von zusätzlichen Auflagen mit noch ausreichendem Zeitpolster die Möglichkeit hat, diese Auflagen zu erfüllen.
Naja, die Genehmigung der Ordnungsbehörden und die des Verbandes sind erst mal vollkommen unabhängig voneinander. Die Ordnungsbehörden müssen jede Veranstaltung genehmigen, ohne Genehmigung keine Durchführung. Die schriftliche Genehmigung gibt es durchaus oft erst kurz vor der Veranstaltung. Wie sorgfältig der Veranstalter im Vorfeld mit den Behörden zusammen gearbeitet hat, ist eine andere Sache...
Die DTU-Genehmigung hat "nur" verbandsrechtliche Bedeutung, auf die hat der Veranstalter aber bewusst aus ganz anderen Gründen verzichtet.
Nichtsdestotrotz - das Gesamtbild ist desaströs...
......Oder direkter gefragt: Wäre Köln tatsächlich die sportrechtliche Genehmigung verweigert worden mit Verweis auf das fehlende Sicherungskonzept oder hätte der Veranstalter trotz fehlendem Konzept eine sportrechtliche Genehmigung erhalten. .....
die veranstalterordnung fordert das "einholen aller behördlichen genehmigungen" (§4.2). die dtu gibt nicht vor wieviel rettungsschwimmer pro meter oder so vorhanden sein müssen. das entscheidet die genehmigende stadt, ob für die jeweiligen örtlichen bedingungen die organisation ausreicht.