Der Staat finanziert die kirchlichen Kindergärten, Schulen, Altenheime und Krankenhäuser zu weit über 90 %, wobei der Staat alleine für die römisch-katholische Caritas und das evangelische Diakonische Werk pro Jahr knapp 50.000.000.000 (50 Milliarden Euro) aufbringen muss. "Die Kirche gibt 2 % dazu" [in Worten: "zwei Prozent"] (spiegel.de, 8.6.2010;
http://www.spiegel.de/politik/deutsc...99422,00.html).
Ein Beispiel: In der Panorama-Sendung vom 17.10.2002 wurde der "Evangelische Kindergarten" im württembergischen Neckarwestheim gezeigt. Dessen Kosten zahlt aber nur zu 17 % die Kirche, was für kirchliche Verhältnisse sehr viel ist. Denn bei den Kindergärten ist der kirchliche Eigenanteil an den eigenen Sozialleistungen mit Abstand am größten. Den Rest übernimmt aber auch hier die Stadt. Deren Bürgermeister Mario Dürr sagte dazu: "Normalerweise sollte ja das außen drauf stehen, was innen drin ist; und innen drin ist eigentlich Gemeinde – zu 83 %. Also müsste eigentlich genau genommen ´Gemeindlicher Kindergarten sponsored by Evangelische Kirche’ drauf stehen." Im Landesdurchschnitt von Baden-Württemberg zahlt die Kirche gar nur sieben Prozent der Kosten "ihrer" Kindergärten. Kirchenexperte Carsten Frerk nannte das in der Sendung folgerichtig einen "Etikettenschwindel". Tatsächlich gibt die Kirche nur etwa 8 % der Kirchensteuereinnahmen für öffentlich-soziale Zwecke aus (siehe Recherchen von Gerhard Rampp vom Bund für Geistesfreiheit in Augsburg).
Die in diesem Zusammenhang oft gehörte Ansicht: "Aber die Kirche tut doch soviel Gutes" ist also ein Irrtum! In Wirklichkeit zahlt es der Staat und lässt es auch noch zu, dass in diesen staatlich bezahlten Einrichtungen die Grundrechte missachtet werden Das normale Arbeitsrecht ist in kirchlichen Betrieben außer Kraft gesetzt. Wer z.B. einen geschiedenen Partner heiratet, wird oft gekündigt. Auch bei einer zweiten Ehe folgt in katholischen Einrichtungen die Entlassung.
Das ist nicht die Ausnahme, sondern die Regel.
Wird das Privatleben verheimlicht und werden nach außen hin die katholischen Moralvorstellungen und Dienstpflichten vorgetäuscht, gibt es jedoch keine Probleme.
Eine Anstellung oder Weiterbeschäftigung ohne Kirchenmitgliedschaft ist ebenfalls nicht möglich, so dass viele Angestellte ausschließlich deshalb noch auf dem Papier Katholiken oder Protestanten sind. Dem Bürger wird so aber die Religionsfreiheit genommen.
Zudem: Möchte er in diesen Bereichen arbeiten, trifft er auf überwiegend kirchliche Träger und hat nur als Kirchenmitglied Anstellungschancen. Selbst Praktikanten werden aufgrund des nicht übereinstimmenden Gebetsbuchs abgewiesen.
Hier noch einmal ein
Überblick über direkte und indirekte Subventionen für die Kichen.