Diese Frage ist ziemlich einfach zu beantworten, steht im Grundgesetz. Ja, kann das Grundgesetz, tut es, siehe Artikel 6. Das Grundgesetz stellt die Familie unter einen besonderen Schutz. Damit werden explizit gleichgeschlechtliche Personen ausgeschlossen. Die Grundrechte können sich grundsätzlich gegenseitig einschränken.
unzulässige Interpretation. Und eigentlich sogar eine Lüge. Wo steht der explizite Ausschluss? Hier der Text.
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Was wenn ein Heteropaar und ein Schwulenpaar in Konkurrenz um ein Adoptivkind stehen? Soll dann wirklich Gleichstellung herrschen?
Oder soll dann doch das Heteropaar eurer Meinung nach bevorzugt werden?
merkt man ;-) Es ist eigtl ganz einfach. Auch die Juristen gehen immer nach einem Schema vor. Sachlage klären, Ansprüche definieren, Gesetze suchen. Also immer schon der Reihenfolge nach.
Zitat:
Zitat von Meik
Ggf. aufgrund von Artikel 2? Dort steht ja explizit Recht und Pflicht zur Erziehung und Pflege der Kinder obliegt den Eltern, nicht der Familie. Und Eltern können rein biologisch halt nur Mutter+Vater werden.
Dies sagt aus das die leiblichen Eltern Vorrang vor allen Anderen haben. Es sagt nichts aus was passiert wenn die leiblichen Eltern dieses Recht abgegeben haben oder nicht fähig sind es auszuführen (zB Tod oder erwiesene Unfähigkeit)
Zitat:
Zitat von Meik
Die Frage also ob gemäß GG die Pflicht zur Erziehung im Rahmen der Adoption daher auch einer Lebensgemeinschaft auferlegt werden kann die erstmal rein biologisch nie zu "Eltern" werden kann.
In der Fabel kennen sich die Kontrahenten und sind unterschiedlich drauf.
Wenn bei einer Adoption beide Parteien gleich geeignet wären (Liebe, Kohle, Stabilität usw.), würde das Pendel zugunsten der Heteros ausschlagen, behaupte ich mal. Und dann hat es sich mit Gleichstellung.
__________________ Rule #56 // Espresso or macchiato only.
Wenn bei einer Adoption beide Parteien gleich geeignet wären (Liebe, Kohle, Stabilität usw.), würde das Pendel zugunsten der Heteros ausschlagen, behaupte ich mal. Und dann hat es sich mit Gleichstellung.
äre dann doch total ok. bei gleicher eignung ist ene Mitter/Vater Beziehung sicherlich dann einfach einfacher für das Kind und damit ein Pluspunkt. Soweit haben die anderen Jungs doch voll Recht. Es darf aber eben erst das letzte Kriterium sien und nicht gegen andere Fakten aufgewogen werden
äre dann doch total ok. bei gleicher eignung ist ene Mitter/Vater Beziehung sicherlich dann einfach einfacher für das Kind und damit ein Pluspunkt. Soweit haben die anderen Jungs doch voll Recht. Es darf aber eben erst das letzte Kriterium sien und nicht gegen andere Fakten aufgewogen werden
dann wird sich wohl immer ein mutter/vater-paar finden lassen.
für die kinder ist es sicher einfacher ....und nur darum geht es schlussendlich auch in dieser frage...
auch wenn ich hier wohl wieder dämme einbreche:
wie kann ein kinderwunsch bei einer mann/mann - frau/frau beziehung vorhanden sein?