M2. Chemische und physische Manipulation
• M2.2 - Intravenöse Infusionen sind nach wie vor verboten und bedürfen im Vorfeld einer
TUE, es sei denn, sie werden rechtmäßig im Zuge von Krankenhauseinweisungen
oder klinischen Untersuchungen verabreicht. Der notfallmäßigen Gabe einer Infusion
sollte immer ein Besuch im Krankenhaus folgen und der Krankenhaus-Bericht
als Anzeige an die NADA gesendet werden.
Ich kenn mich zugegebenermaßen nicht besonders gut aus, aber für mich liest sich das so, als ob man da was machen sollte?!
M2. Chemische und physische Manipulation
• M2.2 - Intravenöse Infusionen sind nach wie vor verboten und bedürfen im Vorfeld einer
TUE, es sei denn, sie werden rechtmäßig im Zuge von Krankenhauseinweisungen
oder klinischen Untersuchungen verabreicht. Der notfallmäßigen Gabe einer Infusion
sollte immer ein Besuch im Krankenhaus folgen und der Krankenhaus-Bericht
als Anzeige an die NADA gesendet werden.
Ich kenn mich zugegebenermaßen nicht besonders gut aus, aber für mich liest sich das so, als ob man da was machen sollte?!
Infusionen darfst Du nach Dir verlinkten fundstelle bekommen, wenn "rechtmäßig im Zuge von [...] klinischen Untersuchungen verabreicht" werden. Bei Anordnung einer Infusion durch einen Arzt wg. Dehydrierung liegt das wohl vor. Alles was danach kommt (ab ins KKH & Mitteilung an die NADA ist kein Muss) sondern "soll".
Vorbemerkung:
Das Staffelrennen in Roth findet außerhalb der Regelungshoheit der DTU oder sonst irgendeines Sportverbandes statt.
Infusionen darfst Du nach Dir verlinkten fundstelle bekommen, wenn "rechtmäßig im Zuge von [...] klinischen Untersuchungen verabreicht" werden. Bei Anordnung einer Infusion durch einen Arzt wg. Dehydrierung liegt das wohl vor. Alles was danach kommt (ab ins KKH & Mitteilung an die NADA ist kein Muss) sondern "soll".
Wenn der Mann über eine Lizenz verfügt würde ich das klären lassen. entsprechend der ebenfalls anhängenden Liste wird bei "Infusion" aufgeführt dass man in einfachsten Fall ein Attest benötigt. Die Infusion wird ja wohl von einem Arzt gemacht worden sein und die Notfallsituation erscheint mir mehr als gegeben. Sollte also kein Problem sein im Zweifel alles bekommen zu können.
Dabei sehe ich es als unerheblich an, ob es ein Wettbewerb innerhalb irgendwelcher Regelungshoheiten liegt. Da wird nicht zwischen Wettkampf und nicht-Wettkampf unterschieden. Es wäre also das selbe wenn ihm das privat im Urlaub passieren würde ohne jeglichen WK- Zusammenhang.
Wenn der Mann über eine Lizenz verfügt würde ich das klären lassen. entsprechend der ebenfalls anhängenden Liste wird bei "Infusion" aufgeführt dass man in einfachsten Fall ein Attest benötigt. Die Infusion wird ja wohl von einem Arzt gemacht worden sein und die Notfallsituation erscheint mir mehr als gegeben. Sollte also kein Problem sein im Zweifel alles bekommen zu können.
Dabei sehe ich es als unerheblich an, ob es ein Wettbewerb innerhalb irgendwelcher Regelungshoheiten liegt. Da wird nicht zwischen Wettkampf und nicht-Wettkampf unterschieden. Es wäre also das selbe wenn ihm das privat im Urlaub passieren würde ohne jeglichen WK- Zusammenhang.
Vielleicht kann Hafu dazu genaueres sagen?!
Wie gesagt, Vorbemerkung war falsch, die DTU-Sportornung nennt jetzt auch Steffelrennen.
Was das Attest angeht:
Der normale Ablauf im Med-Zelt ist, dass Du vom behandelnden Arzt ein Behandlungsprotokoll bekommst. Das sollte aus "Attest" taugen, denn da sind Diagnose & Therapie ja aufgeführt. Was das Einreichen angeht: Ein entsprechendes "Attest" muss man ja IMHO mittlerweile auch für Astmamittel nicht mehr einreichen. Sollte also alles in Butter sein.
Wie gesagt, Vorbemerkung war falsch, die DTU-Sportornung nennt jetzt auch Steffelrennen.
Was das Attest angeht:
Der normale Ablauf im Med-Zelt ist, dass Du vom behandelnden Arzt ein Behandlungsprotokoll bekommst. Das sollte aus "Attest" taugen, denn da sind Diagnose & Therapie ja aufgeführt. Was das Einreichen angeht: Ein entsprechendes "Attest" muss man ja IMHO mittlerweile auch für Astmamittel nicht mehr einreichen. Sollte also alles in Butter sein.
Wie auch immer: Dem Kollegen gute Besserung. Wenn man so leer ist, dass es sowas braucht, dann wird das ja nicht von jetzt auf gleich wieder alles im Lot sein.
Wie auch immer: Dem Kollegen gute Besserung. Wenn man so leer ist, dass es sowas braucht, dann wird das ja nicht von jetzt auf gleich wieder alles im Lot sein.
Danke! Allerdings: Wenn man einen - auch extremen - Elektrolythemangel fix mittels NaCl-Infusion behebt, geht die Wiederherstellung erstaunlich schnell.
Der normale Ablauf im Med-Zelt ist, dass Du vom behandelnden Arzt ein Behandlungsprotokoll bekommst. Das sollte aus "Attest" taugen, denn da sind Diagnose & Therapie ja aufgeführt. Was das Einreichen angeht: ...
Das Behandlungsprotokoll brauch man bei Infusion ab 50ml und soll derzeit dann noch bei der NADA eingereicht werden. Wenn aber wieder alle artig sind und das machen wird es wohl wie bei Asthma-Attesten, bald nichtmehr verlangt. Der Verwaltungsaufwand wird einfach zu hoch.