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Alt 22.03.2011, 23:16   #1841
Bischi
Marcel Bischof
Triathlon TV-Sendung
Redaktion
 
Benutzerbild von Bischi
 
Registriert seit: 18.04.2008
Beiträge: 1.311
Wenn ich mir die einzelnen Posts so durchlese, finde ich es wirklich beängstigend, was das Netz mittlerweile für Möglichkeiten bietet...
Werden jetzt alle Steffen Schreiber, gegoogelt, angeprangert und verurteilt?
Bischi ist offline  
Alt 22.03.2011, 23:43   #1842
Svenson
Szenekenner
 
Benutzerbild von Svenson
 
Registriert seit: 31.03.2009
Ort: Graz/Bielefeld
Beiträge: 144
kann mich bischi nur anschließen...
vor allem wenn ich lese, dass er irgendwo im grauen mittelfeld ankommt. dann schadet er mit dem doping eher seinem körper als irgendwem hier im forum.

ich möchte sein vergehen jetzt auch nicht runterspielen aber wenn sich die staatsanwaltschaft wirklich einschaltet oder die ärtzekammer ist er meines erachtens ebenfalls mehr als genug gestraft für seine dummheit
Svenson ist offline  
Alt 23.03.2011, 08:20   #1843
Riversider
Szenekenner
 
Benutzerbild von Riversider
 
Registriert seit: 07.09.2010
Beiträge: 888
Zitat:
Zitat von Bischi Beitrag anzeigen
Wenn ich mir die einzelnen Posts so durchlese, finde ich es wirklich beängstigend, was das Netz mittlerweile für Möglichkeiten bietet...
Werden jetzt alle Steffen Schreiber, gegoogelt, angeprangert und verurteilt?
Das sind ja auch meine Bedenken, bei allem entschiedenen Kampf gegen Doping im Sport. Natürlich klingt es naiv, aber der Gesetzgeben muss die Grundlage für einen sauberen Weg öffnen.
Die Veröffentlichung eines Namens mag bei einem bekannten Profi, zweifelsfrei zugeordnet werden können, aber bei AK´lern sind Verwechslungen und Anschwärzungen Tür und Tor geöffnet.

Hier muss dann wohl auch der Datenschutz, bzw. Schutz der Persönlichkeitsrechte, hinten anstehen.
Leider gibt der Doping Code der DTU ( 9 Seiten ) und der Doping Code der NADA ( 76 Seiten ) , keine Grundlage für eine genauere Zuordnung des Betrügers !

Quelle ( in Auszügen ) :

Anti-Doping-Code (ADC)
der Deutschen Triathlon Union (DTU)
beschlossen vom außerordentlichen Verbandstag am 08.11.2008
in Frankfurt am Main

11.4 Vertraulichkeit
11.4.1 Die DTU, der Anti-Doping-Beauftragte, der Anti-Doping-Koordinator sowie die
ADK behandeln die gewonnenen Erkenntnisse vertraulich.
11.4.2 Die ITU, die NADA und andere Sportorganisationen, Vereine und die
Öffentlichkeit sind ab Bekanntgabe der vorläufigen Suspendierung über den
Inhalt des Verfahrens und die Rechtsfolgen zu informieren, die sich auf die
Teilnahmeberechtigung der betroffenen Person beziehen, soweit dies für
einen geordneten Sportbetrieb erforderlich erscheint und
Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person nicht entgegenstehen.
§ 8 Sanktionen und Maßregeln
8.1 Sanktionen
Die Sanktionen für den Fall eines festgestellten Verstoßes gegen Anti-Doping-
Bestimmungen sind in Artikel 10 NADC geregelt.
8.2 Maßregeln außerhalb des Sports
8.2.1 Bei hinreichendem Verdacht auf einen Verstoß gegen § 6a Arzneimittelgesetz
(AMG) ist die DTU verpflichtet, die jeweilige Person zur Anzeige bei der
zuständigen Staatsanwaltschaft zu bringen.
8.2.2 Bei hinreichendem Verdacht auf einen Verstoß gegen das
Betäubungsmittelgesetz (BtMG) hat die DTU die jeweilige Person ebenfalls
zur Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu bringen. Für den Fall
des § 31a Abs. 1 BtMG steht die Strafanzeige im pflichtgemäßen Ermessen
der DTU. Es ist dabei davon auszugehen, dass ein Eigenverbrauch einer
geringen Menge bei max. 3 Konsumeinheiten des Betäubungsmittels
vorliegen kann.
8.2.3 Darüber hinaus kann die DTU Berufsorganisationen, Einrichtungen oder
weitere Stellen informieren, für die die Kenntnis des Verstoßes von Belang ist.

Nationaler Anti Doping Code

10.10 Status während einer Sperre
10.10.1K Teilnahmeverbot während einer Sperre
Ein Athlet oder eine andere Person, gegen die eine Sperre verhängt wurde,
darf während dieser Sperre in keiner Funktion an Wettkämpfen oder
organisierten Trainingsmaßnahmen teilnehmen (außer an autorisierten
Anti-Doping-Präventions- oder Rehabilitationsprogrammen), die von einem
Unterzeichner, einer Mitgliedsorganisation eines Unterzeichners
oder einem Verein oder einer anderen Mitgliedsorganisation der Mit-
Unterzeichners autorisiert oder organisiert werden,
oder an Wettkämpfen, die von einer Profiliga oder einem internationalen
oder nationalen Veranstalter autorisiert oder organisiert werden.
Ein Athlet oder eine andere Person, gegen den/die eine Sperre von mehr
als vier (4) Jahren verhängt wurde, darf nach Ablauf von vier (4) Jahren
der Sperre an lokalen Sportveranstaltungen teilnehmen, jedoch nicht an
solchen der Sportart, in der der Athlet oder die andere Person den Verstoß
gegen Anti-Doping-Bestimmungen begangen hat, und dies nur sofern
diese lokale Sportveranstaltung nicht auf einer Ebene stattfindet, auf
der sich der Athlet oder die andere Person ansonsten direkt oder indirekt
für die Teilnahme an einer nationalen Meisterschaft oder einer Internationalen
Wettkampfveranstaltung qualifizieren könnte (oder Punkte für eine
derartige Qualifikation sammeln könnte).
Ein Athlet oder eine andere Person, gegen den/die eine Sperre verhängt
wurde, wird weiterhin Dopingkontrollen unterzogen.
10.10.2K Verstoß gegen das Teilnahmeverbot während der Sperre
Wenn ein Athlet oder eine andere Person, gegen den/ die eine Sperre
verhängt wurde, während der Sperre gegen das Teilnahmeverbot gemäß
Artikel 10.10.1 verstößt, werden die Ergebnisse dieser Teilnahme annulliert,
und die ursprünglich festgelegte Sperre beginnt mit dem Tag des
Verstoßes gegen das Teilnahmeverbot erneut zu laufen. Diese erneute
Sperre kann gemäß Artikel 10.5.2 herabgesetzt werden, wenn der Athlet
oder die andere Person nachweist, dass ihn/sie beim Verstoß gegen das
Teilnahmeverbot Kein signifikantes Verschulden trifft. Die Entscheidung
darüber, ob ein Athlet oder eine andere Person gegen das Teilnahmeverbot
verstoßen hat, und ob eine Herabsetzung gemäß Artikel 10.5.2 angemessen
ist, trifft die Anti-Doping-Organisation, nach deren Ergebnismanagement
die ursprüngliche Sperre verhängt wurde.

14.3 Information der Öffentlichkeit
14.3.1 Die Identität eines Athleten oder einer Person, dem/der von einer Anti-
Doping-Organisation vorgeworfen wird, gegen Anti-Doping-
Bestimmungen verstoßen zu haben, darf von der Anti-Doping-
Organisation, die für das Ergebnismanagement zuständig ist, und der
NADA nur offengelegt werden, nachdem der Athlet oder die andere Person
gemäß Artikel 7.2, 7.3 oder 7.4, und die zuständige Anti-Doping-
Organisation gemäß Artikel 7 oder 14.1 benachrichtigt wurde.
14.3.2 Spätestens zwanzig (20) Tage, nachdem die Entscheidung ergangen ist,
dass ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen vorliegt oder gegen
die Entscheidung des Disziplinarorgans kein Rechtsmittel mehr eingelegt
werden kann, soll die für das Ergebnismanagement zuständige Anti-
Doping-Organisation die Entscheidung Veröffentlichen und dabei insbesondere
Angaben zur Sportart, zur verletzten Anti-Doping-Bestimmung,
zum Namen des Athleten oder der anderen Person, der/die den Verstoß
begangen hat, zum Verbotenen Substanz oder zur Verbotenen Methode
sowie zu den Konsequenzen machen. Dieselbe Anti-Doping-Organisation
soll ebenfalls innerhalb von zwanzig (20) Tagen Entscheidungen zu einem
Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen Veröffentlichen, die im
Rechtsbehelfsverfahren ergangen sind. Ferner übermittelt die Anti-
Doping-Organisation sämtliche Entscheidungen aus Disziplinarverfahren
und Rechtsbehelfsverfahren innerhalb des Veröffentlichungszeitraums an
die WADA.

14.3.3 Wenn nach einem Disziplinarverfahren oder Rechtsbehelfsverfahren festgestellt
wird, dass ein Athlet oder eine andere Person nicht gegen Anti-
Doping-Bestimmungen verstoßen hat, darf die Entscheidung nur mit Zustimmung
des Athleten oder einer anderen Person veröffentlicht werden,
der/die von der Entscheidung betroffen ist. Die für das Ergebnismanagement
zuständige Anti-Doping-Organisation unternimmt angemessene
Anstrengungen, um diese Zustimmung zu erhalten, und veröffentlicht die
Entscheidung nach Erhalt der Zustimmung entweder ganz oder in einer
von dem Athleten oder einer anderen Person gebilligten gekürzten Form.
Riversider ist offline  
Alt 23.03.2011, 08:42   #1844
DerElch
Szenekenner
 
Benutzerbild von DerElch
 
Registriert seit: 29.05.2009
Beiträge: 293
Zitat:
Zitat von Bischi Beitrag anzeigen
Wenn ich mir die einzelnen Posts so durchlese, finde ich es wirklich beängstigend, was das Netz mittlerweile für Möglichkeiten bietet...
Werden jetzt alle Steffen Schreiber, gegoogelt, angeprangert und verurteilt?
Klar werden jetzt alle Steffen Schreiber gegoogelt. Du kannst ja schlecht nach nur _dem_ Steffen Schreiber googeln. Ich finde das Anwerfen der Suchmaschine an sich auch noch nicht verwerflich. Heuzutage wird ständig im Internet nach Informationen über Leute gesucht - möglicherweise auch über dich. Ich hoffe doch, daß dir das auch schon vor der Causa Schreiber bekannt war. Wenn ich mich heute um eine Stelle bewerbe und meine Unterlagen nicht schon im ersten Durchgang in der Tonne landen, dann kann ich mir fast sicher sein, daß auch nach meinen Hintergründen gesucht wird.

Anprangern sollte man dann natürlich nicht, wenn man nur google-gestützte Mutmaßungen treffen kann.
__________________
Hard to accept, but I'm older than my vintage bike

Wennst was machst, mach's gern. Machen mußt 'es eh!
(Dem Fritz Engelhardt seine Mutter)
DerElch ist offline  
Alt 23.03.2011, 08:48   #1845
DerElch
Szenekenner
 
Benutzerbild von DerElch
 
Registriert seit: 29.05.2009
Beiträge: 293
Zitat:
Zitat von Svenson Beitrag anzeigen
kann mich bischi nur anschließen...
Wenn ich bischi richtig verstanden habe, ist er gegen Vorverurteilung von irgendwelchen, möglicherweise unschuldigen Leuten, die durch eine flüchtige google-Recherche zufällig ins Raster geraten sind. Solange man nix genaues weiß, sollte man den Ball flachhalten.

Zitat:
Zitat von Svenson Beitrag anzeigen
vor allem wenn ich lese, dass er irgendwo im grauen mittelfeld ankommt. [...]

[...] oder die ärtzekammer [...]
Ähhmmm. Woher weißt du, daß er nur im Mittelfeld ankommt? Oder daß er Arzt ist? siehe oben....
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DerElch ist offline  
Alt 23.03.2011, 09:17   #1846
Svenson
Szenekenner
 
Benutzerbild von Svenson
 
Registriert seit: 31.03.2009
Ort: Graz/Bielefeld
Beiträge: 144
das war mir schon klar was bischi meinte...

ich wollte aber auch noch anmerken, dass ein stefan schreiber kein schwerverbrecher ist und die jagd nach der person deshalb (er hat ja seine strafe schon bekommen) übertrieben ist.

ich hab die informationen aus diesem thread elch...und den hab ich mir auch nur durchgelesen, weil arne ihn in seiner rundschau erwähnt hat...von nun an werd ich mich auch raushalten und einen bogen um den thread machen
Svenson ist offline  
Alt 23.03.2011, 09:25   #1847
drullse
triathlon-szene.de Autor
 
Benutzerbild von drullse
 
Registriert seit: 04.10.2006
Beiträge: 17.058
Zitat:
Zitat von Svenson Beitrag anzeigen
das war mir schon klar was bischi meinte...

ich wollte aber auch noch anmerken, dass ein stefan schreiber kein schwerverbrecher ist und die jagd nach der person deshalb (er hat ja seine strafe schon bekommen) übertrieben ist.
Wenn es DER Schreiber ist, dann hat er zwar eine Strafe auf dem Papier bekommen, es interessiert ihn aber nicht und er startet fröhlich weiter. Wie Arne sagte: sowas sollte nicht geduldet werden.

Denn wenn wir das dulden, dann können wir die Kontrollen auch abschaffen.
__________________
„friendlyness in sport has changed into pure business“

Kenneth Gasque

Zum Thema "Preisgestaltung Ironman":

"Schließlich sei Triathlon eine exklusive Passion, bemerkte der deutsche Ironman-Chef Björn Steinmetz vergangenes Jahr in einem Interview. Im Zweifel, so sagte er, müsse man sich eben ein neues Hobby suchen."
drullse ist offline  
Alt 23.03.2011, 09:32   #1848
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von DerElch Beitrag anzeigen
Woher weißt du, daß er nur im Mittelfeld ankommt? Oder daß er Arzt ist? siehe oben....
Ergebnisliste 70.3 Wiesbaden (Dies ist eine private Kopie der alten Ergebnisliste, denn aus der offiziellen Ergebnisliste von datasport ist er mittlerweile gestrichen = klares Indiz, dass der Steffen Schreiber aus Erlau derjenige ist, der sich Epo gespritzt hat)

Zitat:
Zitat von Svenson Beitrag anzeigen
... jagd nach der person deshalb (er hat ja seine strafe schon bekommen) übertrieben ist.

...
Ich seh' jetzt nicht, wo hier eine Jagd gegen ihn stattfindet. Die Strafe, die er bekommen hat, besteht in einer Wettkampfsperre. Nachdem ein Athlet gleichen Namens und gleicher Nationalität (und mit ähnlich durchschnittlicher Leistungsfähigkeit) auf der Ergebnisliste des Abu-Dhabi-Triathlons aufgetaucht ist, waren schlicht und ergreifend Irritationen aufgekommen, ob der gesperrte Athlet auch die Sperre befolgt
 
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