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Kennt sich jemand mit "kalten Betriebskosten" aus? - triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum
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Alt 20.07.2009, 21:40   #1
tobi_nb
 
Beiträge: n/a
Kennt sich jemand mit "kalten Betriebskosten" aus?

Ich muss morgen vor Gericht als Beklagter, der seine Betriebskosten nicht zahlen will.

Soweit hab ich mich gut vorbereitet. Mir bleibt nur noch eine offene Position.

Kaltwasserversorgung und Abwasserentsorgung.

Die Kaltwasserversorgung ist recht einfach.

Der Vermieter bekommt eine Rechnung vom Wasserversorgungsunternehmen in der die gesamten Kosten und der gesamte Verbrauch am Hauptwasserzähler aufgeführt sind.

z.B.: 20.000,00 EUR für 10.000 m³

Demgegenüber steht die Summe des Einzelverbrauchs am Zwischenzähler jeder einzelnen Whg. Der Summenverbrauch der Einzelzähler ist oft ca. 20% geringer als der des Hauptwasserzählers. Dies wird damit begründet, dass die Zwischenzähler langsamer sind und später anspringen. Dadurch geht zwar kein Wasser verloren, aber die Zwischenzähler messen halt nicht alles.

Summe Zwischenzähler = 8.000m³

Um halbwegs gerecht zu bleiben werden die Gesamtkosten durch die Summe der Einzelzähler geteilt.

20.000,00 EUR/8.000m³ = 2,50 EUR/m³ Dieser Wert mutipliziert mit meinem Verbrauch (100m³) sind meine Kosten, also 250EUR.

Soweit sogut alles plausibel, aaaber die Abwasserentsorgung.

Wie wird die ermittelt??

Das Wasserversorgungsunternehmen hat als Gesamtverbrauch zur Entsorgung 9.500m³ berechnet. Gesamtkosten auch 20.000EUR

Normalerweise gibt es doch hier keine 20% Messverluste, oder??

errechnet man nun also meine Kosten:

20.000EUR/ 9.500m³(Summe Wasserversorgungsunternehmen)* 100m³ = 210,00 EUR
oder
20.000EUR/ 8.000m³(Summe Zwischenzähler)* 100m³ = 250,00 EUR

Sollte der Vermieter wieder die Einzelzählersummen annehmen dürfen, warum? Diese Zähler messen doch nicht alles, oder? Der Verbrauch ist doch eigentlich höher, also kann man beim Abwasser doch auch den höheren Wert annehmen?

Ich hoffe die Frage ist nicht so blöd wie meine Dreisatz- Prozent- Berechnungs- Frage :-)
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Alt 20.07.2009, 21:49   #2
drullse
triathlon-szene.de Autor
 
Benutzerbild von drullse
 
Registriert seit: 04.10.2006
Beiträge: 17.058
Lustig - ich darf am 13.8. weil ich nicht zahlen will (in meinem Fall aber nicht Betriebskosten sondern Miete).

Bin zwar vom Fach aber da hätteste mal einen Tag früher kommen sollen...

Normalerweise wird das Abwasser anhand des Frischwasserverbrauchs geschätzt, Zähler für Abwasser gibt es nicht.
__________________
„friendlyness in sport has changed into pure business“

Kenneth Gasque

Zum Thema "Preisgestaltung Ironman":

"Schließlich sei Triathlon eine exklusive Passion, bemerkte der deutsche Ironman-Chef Björn Steinmetz vergangenes Jahr in einem Interview. Im Zweifel, so sagte er, müsse man sich eben ein neues Hobby suchen."
drullse ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.07.2009, 21:50   #3
trifi70
Szenekenner
 
Registriert seit: 04.10.2006
Beiträge: 1.441
Zwischenfrage: gibts sowas wie nen Gartenzähler? Die Menge fürs Rasenwässern wird normal abgezogen vom Frischwasser. Dafür sind natürlich keine Abwassergebühren zu berechnen.

Ansonsten hatte ich früher als Mieter jeweils nur die vom Zähler abgelesene Menge auf der Abrechnung. Von wegen "Anlaufproblemen" der Zähler oder so wurde da nichts draufgeschlagen.

Für Deinen Fall müsste aber dann logischerweise auch der höhere Wert genommen werden. Ist allerdings dann teurer für Dich.
trifi70 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.07.2009, 21:55   #4
the grip
Szenekenner
 
Benutzerbild von the grip
 
Registriert seit: 09.10.2006
Ort: Passivhaus
Beiträge: 3.239
Abwasserentsorgung hängt von der örtlichen Satzung ab.

Viele Gemeinden machen diese (Regenwasser) z.B. vom Anteil der versiegelten Fläche und damit der Belastung der Vorfluter ab.
Also je mehr versickerungsfähige Fläche (belebte Bodenschicht), desto günstiger.
__________________
Das Leben ist ein Zeichnen ohne die Korrekturmöglichkeiten des Radiergummis.
the grip ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.07.2009, 21:57   #5
trifi70
Szenekenner
 
Registriert seit: 04.10.2006
Beiträge: 1.441
Wobei ich davon ausgehe, dass da kein Regenwasser mit drin ist.

10000 Frisch.
9500 Abwasser.

Das spricht für 500 die (geschätzt oder gemessen?) fürs Gartenwässern abgezogen wurden.

Die Umlegung der 9500 erfolgt nach dem Schlüssel, der sich aus den abgelesenen Frischwasserzählern ergibt.
trifi70 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.07.2009, 22:03   #6
tobi_nb
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von trifi70 Beitrag anzeigen
Zwischenfrage: gibts sowas wie nen Gartenzähler? Die Menge fürs Rasenwässern wird normal abgezogen vom Frischwasser. Dafür sind natürlich keine Abwassergebühren zu berechnen..
Weiss ich nicht, ist aber für meine Fall unerheblich.

Nochmal der wichtigste Punkt:

Das Wasserversorgungsunternehmen rechnet beim Vermieter 2 Dinge ab

Frischwasser 20.000EUR für 10.000m³

und Abwasser 20.000 EUR für 9.500m³

Das ist für mich o.k.

Das Messdienstunternehmen liest die FrischwasserZwischenzähler ab. Die sind i.d.R. 20% geringer als der Hauptwasserzähler. Das ist auch o.k. Denn die Zwischenzähler dienen nicht der Gesamtverbrauchserfassung, sondern lediglich des Vergleiches unter den Mietern.

Um dem Vermieter aber nicht die Differenz zwischen dem tatsächlichen Verbrauch 10.000m³ und dem Meßergebnis der Zwischenzähler 8.000 m³ aufzubürden wird die ganze Sache umgelegt.

20.000 EUR/ 8.000m³

Beim Abwasser gibt es aber keine Messergebnisse der Zwischenzähler. Also müsste doch der Vermieter hier die Gesamtkosten durch den tatsächlichen Abwasserwert teilen und nicht durch die Messergebnisse der Frischwasserzwischenzähler, oder?

Zitat:
Zitat von trifi70 Beitrag anzeigen
Für Deinen Fall müsste aber dann logischerweise auch der höhere Wert genommen werden. Ist allerdings dann teurer für Dich.
Eben nicht

20.000EUR / 9.500m³ tatsächliches Abwasser ist billiger als
20.000EUR / 8.000m³ Ablesewert der Frischwasserzwischenzähler
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Alt 20.07.2009, 22:04   #7
tobi_nb
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von trifi70 Beitrag anzeigen
Wobei ich davon ausgehe, dass da kein Regenwasser mit drin ist.

10000 Frisch.
9500 Abwasser.

Das spricht für 500 die (geschätzt oder gemessen?) fürs Gartenwässern abgezogen wurden.
Das ist mir erstmal egal


Zitat:
Zitat von trifi70 Beitrag anzeigen
Die Umlegung der 9500 erfolgt nach dem Schlüssel, der sich aus den abgelesenen Frischwasserzählern ergibt.
??? Das ist genau der Punkt den ich nicht verstehe!!
  Mit Zitat antworten
Alt 20.07.2009, 22:08   #8
trifi70
Szenekenner
 
Registriert seit: 04.10.2006
Beiträge: 1.441
Ok, ich sehe jetzt erst, dass ihr keinen fixen Preis pro m³ habt. Insofern sieht es so aus, als würde es einen Unterschied machen. Macht es aber nicht.

20000 Euro müssen unter den Parteien aufgeteilt werden. Hierfür ist es unerheblich, ob mit den Frischwasserzählerständen gerechnet wird, oder mit den KORRIGIERTEN Frischwasserzählerständen. Weil das Verhältnis gleich bleibt.

Sicher wird der Preis je m³ je nach Rechenweise unterschiedlich sein. Aber bei niedrigeren Preis (berechnet mit 9500) wirst Du dafür eine größere Menge bezahlen müssen. Nämlich Deinen Anteil an 9500 und NICHT an 8000.

Ich hoffe ich konnte es verständlich darlegen. Gute Nacht.
trifi70 ist offline   Mit Zitat antworten
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