Mit Fahrrad gestürzt - Buße wegen nicht beherschen des Fahrzeugs
Es ist ein schöner Tag, als sich Sigi Suhr (66) im vergangenen Sommer zu einer Velotour aufmacht. Der Deutsche fährt mit dem Zug nach Schaffhausen - und hier nimmt sein Unglück seinen Lauf. In der Neustadt übersieht er eine der Bodenwelle und stürzt. Beim Unfall bricht er sich mehrere Rippen und muss ins Spital gebracht werden. Alkohol hat er keinen im Blut, andere Personen hat Suhr nicht verletzt und auch nichts kaputtgemacht. Dennoch wird er noch im Spital von der Polizei befragt - dass es dabei um mehr als eine Routinebefragung geht, wird Suhr erst später klar.
Denn sechs Wochen später erhält der Deutsche Post von der Schaffhauser Staatsanwaltschaft. Sie stellt einen Strafbefehl gegen den Freiburger aus wegen «Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs». 150 Franken wären fällig - 150 Franken, die sich Sigi Suhr weigert, zu bezahlen. Stattdessen akzeptiert er zähneknirschend lieber die Ersatzstrafe: Zwei Tage und zwei Nächte im Gefängnis. Anfangs Januar muss er seine Freiheit zwischenzeitlich aufgeben. «Sie haben mir am Morgen noch angeboten, das Geld zu bezahlen. Aber ich habe es durchgezogen», sagt Suhr im «Südkurier».
Ich bin ja im Grundsatz ein sehr großer Freund von konsequenter Durchsetzung geltenden Rechts und habe gar nichts gegen hohe Bußen und harte Strafen - aber wer erfindet solche Rechtsnormen?
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"Wer einen Hammer hat, für den ist jedes Problem ein Nagel; für einen Triathleten ist das ganze Leben irgendwie ein Triathlon."
(Schwarzfahrer hier)
Eventuell wäre man aus der Nummer wieder rausgekommen wenn man Einspruch erhoben hätte, behauptet, man hätte im Spital noch unter Schock gestanden und behauptet, in Wahrheit wäre ein Kind über die Strasse gerannt.
Ob das dann als unverschuldet gilt, sollte man aber vorher abklären.
Anyway, ist zu spät.
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das mag in diesem Fall nicht gerechtfertigt sein. Das kann und will ich aber nicht beurteilen. Denn ich kenne nur eine Seite und auch da nur, dass Sigi Suhr ganz und gar nicht mit dem ergangenen Strafbefehl einverstanden war. Über seine Einwände dagegen erfährt man schon nichts mehr.
Dass es diese Möglichkeit im im Schweizer Recht gibt, finde ich allerdings nur konsequent: Auch hierzulande wird es zurecht verfolgt wenn jemand wegen Alkohol oder Drogen nicht in der Lage ist ein Fahrzeug zu führen. Dabei spielt es auch keine Rolle, wenn jemand keine Ausfallerscheinungen zeigt. Das wirkt u.U. sogar noch erschwerend. Warum dann also nicht auch gegen jemand vorgehen, der durch sein Verhalten im Straßenverkehr beweist, dass er nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen?! Wenn ich da beispielsweise an so manchen Senioren in meiner näheren Verwandschaft denke... Womit ich - wie schon gesagt - Herrn Suhr nichts bezüglich seiner Fahrtüchtigkeit unterstellen will!
Warum dann also nicht auch gegen jemand vorgehen, der durch sein Verhalten im Straßenverkehr beweist, dass er nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen?!
Vielleicht weil er durch die Unfallfolgen schon genug gestraft ist und mutmaßlich auch sonst niemanden gefährdet hat?
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