In ner handvoll Sätzen: jeder Triathlon- oder Duathlon-Wettkampf iss windschattenfrei, es sei denn, Windschattenfahren iss ausdrücklich erlaubt.
In diesem Fall darf ein Aufsatz nicht über die Bremshebel hinausragen (und muss, glaube ich jedenfalls, vorne geschlossen sein, bin aber nicht sicher).
Die StVZO gibt zu dem Thema gar nix her (mir fiele jedenfalls nix ein, ausser vielleicht zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen und ne helltönende Glocke) allein die DIN 79100 schreibt vor, dass die Kisten frei von verletzungsgefährdenten Bauteilen, Ecken und Kanten sein müssen, was aber nicht speziell auf Triathlon ausgelegt ist und aufn Aufsatz nicht mehr zutrifft als auf den Rest der Karre auch.
Wennst das streng nehmen würdest, müssten auch Rückstrahler an der Hütte sein und du müsstest stets Batteriebeleuchtung mitführen, sofern keine dynamobetriebene Beleuchtungsanlage montiert ist (wiederum in der StVZO verankert)...
Fazit: entweder keinen Kopf machen und hoffen, dass dich niemand mit pfiffigem Rechtsanwalt und spitzfindigem Gutachter umpumpt, oder mit Klingel und vollständigem Beleuchtungsprogramm aufrüsten.
Am Aufsatz wirds jedenfalls nicht liegen und beim Einchecken in die Wechselzone kriegstes bei der Abnahme schon gesagt, wennst unkonform zum Reglement unterwegs bist...
