Ab Mai neue Regeln für Radfahrer auf Luxemburgs Strassen
Moin Zusammen,
nur falls es mal jemand mit dem Bike in das schöne Großherzogtum verschlägt, hier ein paar Neuerungen ab Mai auf Luxemburgs Straßen, welche vor allem Biker (und Fußgänger) entgegenkommen sollen. So z.B. der Sicherheitsabstand von 1,50m (!) wenn Autos Radfahrer überholen oder sogar die Erlaubnis des Nebeneinanderfahrens für Radfahrer unter bestimmten Voraussetzungen oder aber der interessanten Hinweis auf neuen Schildern, ob Radfahrer auf den Radweg ausweichen müssen oder nicht:
Das gilt doch in Deutschland weitgehend schon lang.
Der Mindestseitenabstand beim Überholen von 1,5 m wird von der Rechtsprechung schon seit geraumer Zeit verlangt. Ebenso ist eine Gruppe von Radfahrern (ab 16) in § 27 Abs. 1 StVO als geschlossener Verband anerkannt.
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Viele Grüße von der Deutschen Weinstraße,
Roland
nur falls es mal jemand mit dem Bike in das schöne Großherzogtum verschlägt, hier ein paar Neuerungen ab Mai auf Luxemburgs Straßen, welche vor allem Biker (und Fußgänger) entgegenkommen sollen. So z.B. der Sicherheitsabstand von 1,50m (!) wenn Autos Radfahrer überholen oder sogar die Erlaubnis des Nebeneinanderfahrens für Radfahrer unter bestimmten Voraussetzungen oder aber der interessanten Hinweis auf neuen Schildern, ob Radfahrer auf den Radweg ausweichen müssen oder nicht:
Bin mal gespannt, ob und wie das hier angenommen bzw. umgesetzt wird.
Ich vermute in Deutschland gäbe es bei solchen Neuerungen "Mord und Totschlag"
Wir sind öfter mal im belgisch-letzeburgischem Grenzgebiet mit dem Rad unterwegs.
Ich denke nicht, dass wir nen Unterschied merken werden.
Wie Roland schon schrub, hier in D gilts schon länger, aber wenn interessiert das?
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Beim Rennrad-Kindertraining (10 jährige)
Kind1 (w): Darf ich dir mal was sagen?
Kind2 (m): Mhm
Kind1: Weißt du warum du langsam bist?
Kind2: Mhm???
Kind1: Du redest zu viel.
Wenn ich's richtig verstehe, geht das Recht zum nebeneinander Radeln weiter als in Deutschland, es gilt nämlich nicht nur für große Gruppen, unterliegt aber auch gewissen Einschränkungen (nicht nachts und in gefährlichen Situationen, keine unnötige Verkehrsbehinderung).
Auch für Deutschland überlegenswert scheinen mir die eckigen Schilder, die wohl nicht unbedingt nutzungspflichtige Radwege anzeigen.
Da verstehe ich aber die Erläuterungen nicht 100%ig. Gilt die Wahlfreiheit nur für sportliches Training? "Dans un contexte d’entraînement sportif l’obligation d’emprunter une infrastructure cyclable ne s’applique pas quel que soit le signal"