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Alt 06.06.2012, 14:22   #1
carolinchen
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Registriert seit: 11.08.2008
Ort: eppele
Beiträge: 4.942
Frage Muß man das so hinnehmen?

Mein Mann hat nen Neo neu beim Händler gekauft und ihn zum ersten Mal beim Wettkampf getragen und dabei ging eine Näht auf.
Neo zrückgeschickt und jetzt soll ergeklebt werden.
Hat er keinen Anspruch auf Neuware?
carolinchen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.06.2012, 14:24   #2
Jörrrch
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Registriert seit: 22.11.2007
Ort: MKK
Beiträge: 5.039
Die erste Frage wäre die zur beantwortung benötigt wird. Warum ist die Naht aufgegangen?
__________________
Mehr als ein Hesse kann ein Mensch nicht werden!
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten, ich bekenne mich zu meiner Legasthenie.
Jörrrch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.06.2012, 14:28   #3
carolinchen
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Registriert seit: 11.08.2008
Ort: eppele
Beiträge: 4.942
Die Naht ist einfach so aufgegangen.
carolinchen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.06.2012, 14:34   #4
Jörrrch
Szenekenner
 
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Registriert seit: 22.11.2007
Ort: MKK
Beiträge: 5.039
Habe mal bei Wiki nachgelesen

Zitat:
Gesetzessystematisch ist die Nacherfüllung des § 439 BGB - die Beseitigung des Mangels - den anderen Gewährleistungsrechten vorrangig. Die Nacherfüllung ist auf zweierlei Art möglich. Zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (in der Rechtssprache: Nachlieferung, also ein Austausch) oder durch die Beseitigung des Mangels (in der Rechtssprache: Nachbesserung, beispielsweise eine Reparatur).
Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadensersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer). Etwas anderes kann sich lediglich ergeben, wenn der Austausch nicht möglich oder nur mit erheblichen Aufwand verbunden ist (§ 439 Abs. 3 Satz 1 BGB).
Gesamter Text: =KLICK=
__________________
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Jörrrch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.06.2012, 14:36   #5
maifelder
Szenekenner
 
Benutzerbild von maifelder
 
Registriert seit: 17.10.2006
Ort: am Hexenturm
Beiträge: 12.407
Naht schlecht geklebt= Gewährleistung (Beweislastumkehr, wie alt)

Naht gut geklebt = Mann zu hektisch, zu breit, sprich selbst verschuldet (Mund abputzen und Anzug weiter tragen)
maifelder ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.06.2012, 14:42   #6
FlyLive
Auf eigenen Wunsch stillgelegt
 
Registriert seit: 10.02.2008
Beiträge: 6.494
Hallo Carolinchen,

zu dem Thema kann ich aktuell etwas beisteuern.

2007: Ich kaufe mir das Topmodell von Aquasphere und zahle 399.-
2008: Nach 7-8 Einsätzen im Wettkampf und Training öffnet sich die Naht an der Oberseite am Unterarm (2-3cm) - ich bringe den Neo zu meinem Händler und Er gibt mir sofort einen Neuen und wünscht mir viel Spaß damit. Der angeknackste schickt Er zurück zu Aqualung.
2009: nach nur einem weiteren Jahr und wiederum 6-7 Einsätzen reißt der Neo unterm Arm an der Naht auf, so das es mächtig zieht.
Das war im August nach dem Hd-man. Ich wieder zum Händler und wieder das selbe Szenario. Er nimmt anstandslos den Neo zurück und leider muss ich 100,- drauflegen, weil es inzwischen ein neues, teureres Topmodell gibt. Nicht mehr so angenehm auf der Haut, aber angeblich robuster.
2010 + 2011: der Neo schwimmt zwar nicht so dolle, aber hält ganz gut.
2012: Nun reißt an diesen längsfalten (entlang der Arme - sieht aus wie viele längliche falten) der Neo schon wieder heftig ein. Auch unter den Armen (Achsel) enstehen Löcher entlanf der Naht.
Ich bringe den neo wieder zum Händler. Leider ist die Garantiezeit verstrichen, aber ich empfinde, das ein teurer Neo länger als 2,5 Jahre halten sollte. Aquasphere wird eingeschaltet und verhandelt mit mir. Schlussendlich bekomme ich einen neuen Aquasphere Pursuit angeboten. Das Einstiegsmodell - egal, ich probiere das Dingengs im Laden an und bin begeistert von Passform und Tragegefühl. Viel besser als das abgelaufene Topmodell. Ich nehme das Teil und beim Testschwimmen gestern bin ich noch immer glücklich damit.

Meine Erfahrung sagt mir: Ein guter Händler und ein Hersteller, der zufriedene Kunden möchte sind einfach unschlagbar. Nie würde ich mir einen Neo im Netz bestellen.

Viel Erfolg und nicht weichklopfen lassen

Grüße Ralph
FlyLive ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.06.2012, 15:39   #7
carolinchen
Szenekenner
 
Benutzerbild von carolinchen
 
Registriert seit: 11.08.2008
Ort: eppele
Beiträge: 4.942
Tja,der Anzug ist wohl angeblich nicht mehr lieferbar,so die Aussage heute nach Telefonat und das war kein Onlinehandel...
carolinchen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.06.2012, 16:01   #8
Trimichi
Szenekenner
 
Registriert seit: 10.06.2009
Beiträge: 7.800
Wie schlimm ist es denn, wieviele cm Naht sind aufgegangen?
Trimichi ist offline   Mit Zitat antworten
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