Und wenn ich dann hier les, dass Monti und Draghi beide bei Goldmann Sachs in Führungspositionen saßen, frag ich mich schon, ob nicht doch was an den ganzen Theorien dran ist.
Man sollte seine Informationen nicht aus der 4-Buchstaben-Zeitung holen. Deren sensationalistische Versimplung hiflt in den wenigsten Fällen weiter. Wenn ich schon Sachen wie "Die EZB will massiv Staatsanleihen kaufen. Sie nimmt damit so etwas wie Schuldscheine der Staaten an und gibt ihnen (gegen Zinsen) Geld dafür." lese, weiß ich, was ich davon zu halten habe.
Die EZB ist eine supranationale Einrichtung; was sollte unser Bundesverfassungsgericht damit zu tun haben? Ich halte das Treiben der EZB für falsch, aber die populistische Sensationsmache der Bild ist weder dem Verständnis noch der Diskussion des Themas förderlich.
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Viele Grüße von der Deutschen Weinstraße,
Roland
Man sollte seine Informationen nicht aus der 4-Buchstaben-Zeitung holen.
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Zitat:
Die EZB ist eine supranationale Einrichtung; was sollte unser Bundesverfassungsgericht damit zu tun haben?
"Ob die EZB ihr Anleiheprogramm durchziehen kann, hängt allerdings vom Bundesverfassungsgericht ab. Würde es am kommenden Mittwoch den Eilanträgen gegen die Bundestagsbeschlüsse zum ESM und zum Fiskalpakt stattgeben, müssten die Euro-Retter ihre Strategie neu sortieren."
Das ist von SPON natürlich halbgar (wie fast immer) formuliert.
Das BVerfG entscheidet über die Verfassungsmäßigkeit der Zustimmung des Bundestags zum ESM und zum Fiskalpakt, nicht über Maßnahmen der EZB. Eine indirekte Korrelation besteht nur, weil die EZB ihre Entscheidung zum Anleihekauf davon abhängig macht, dass der jeweilige Staat den ESM in Anspruch nimmt. Ohne deutsche Zustimmung gäbe es dann wohl keinen ESM, so dass diese Voraussetzung nicht erfüllt werden könnte.
Das hinderte die EZB aber nicht daran, Staatsanleihen auch ohne weitere Voraussetzungen aufzukaufen, wenn sie es dann so beschlösse. Dagegen könnte ein BVerfG nichts machen.
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Roland
Das hinderte die EZB aber nicht daran, Staatsanleihen auch ohne weitere Voraussetzungen aufzukaufen, wenn sie es dann so beschlösse. Dagegen könnte ein BVerfG nichts machen.
meines wissens darf die ezb nach eu-recht überhaupt keine staatsanleihen direkt kaufen (siehe die verträge von maastricht und lissabon). dieses verbot umgeht sie doch gerade indem den ankauf über dritte (händler) vollzieht.
Geändert von thunderlips (07.09.2012 um 13:45 Uhr).
Grund: korrektur
Das ist eine der großen Streitfragen: darf sie oder darf sie nicht?
Wie immer man dazu stehen mag (ich sage: nein, sie darf nicht), es ging mir um die von Kupferle gestellte Frage, ob das BVerfG etwas dagegen tun kann. Und da sieht's dünn aus, da die EZB nun einmal nicht der Jurisdiktion des BVerfG unterfällt.
Zudem: Wenn man ihr zugestehen sollte, dass sie unter Voraussetzungen ankaufen darf, dann wird man ihr mE in der Not auch zugestehen, ohne Voraussetzungen anzukaufen. Den Befürwortern wird es dann auf einen Sündenfall mehr auch nicht mehr ankommen.
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Roland
Man sollte hier nicht vergessen, dass es wahrscheihnlich niemanden gibt, der mehr am Ruin Griechenlands verdient hat als GoldmanSachs. Die Jungs haben quasi erst ermöglicht, dass Griechenland die Kriterien für den Euro erfüllt, und das auf recht betrügerische Weise.
Man sollte hier nicht vergessen, dass es wahrscheihnlich niemanden gibt, der mehr am Ruin Griechenlands verdient hat als GoldmanSachs. Die Jungs haben quasi erst ermöglicht, dass Griechenland die Kriterien für den Euro erfüllt, und das auf recht betrügerische Weise.
gimme more
hör ich grad zum ersten Mal von, hast du Belege für deine Aussage?
zutrauen würd ichs denen auf jeden Fall...
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Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt. (Albert Einstein)