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Alt 11.12.2012, 11:18   #1
Duafüxin
Szenekenner
 
Registriert seit: 01.06.2007
Beiträge: 7.100
Änderung im Steuerrecht: Fahrräder statt Dienstwagen

heise Autos / 11.12.2012

Änderung im Steuerrecht: Fahrräder statt Dienstwagen

Fahrräder werden künftig steuerlich genauso behandelt wie Firmenwagen. Was sich im ersten Moment mindestens ungewohnt anhört, könnte nach Ansicht einiger Verbände und Anbieter zu einer kleinen Verkehrsrevolution in deutschen Betrieben führen. Ohne zusätzliche eigene Kosten können Firmen ihren fahrradbegeisterten Mitarbeitern auf die Sättel helfen, lautet die Vision, die ausgerechnet vom deutschen Steuerrecht ausgelöst worden ist.

Rückwirkend für das Jahr 2012 sind die Finanzämter nämlich angewiesen, Dienstfahrräder steuerlich genauso zu behandeln wie Dienstautos. Bislang war es vor allem Managern vergönnt, gewissermaßen als Gehaltsbestandteil regelmäßig ein neues Auto vor die Tür gestellt zu bekommen, frei auch zur privaten Nutzung. Das ist nun auch mit Fahrrädern möglich, zu ähnlichen steuerlichen Konditionen: Ein Prozent

Fahrräder können ab sofort steuerlich wie Dienstwagen behandelt werden.

Bild: ADFC/Jens Lehmkühler des Listenpreises muss der Nutzer als geldwerten Vorteil versteuern, für die zurückgelegten Strecken fällt anders als beim Auto aber keine weitere Zahlung an.

„Wir rechnen zwar nicht mit einem Riesen-Boom“, sagt der Sprecher des Zweirad-Industrieverbandes (ZIV), Stefan Schreyer, in Bad Soden bei Frankfurt. „Aber jedes Unternehmen, das statt einer Limousine ein Dutzend Bikes anschafft, wäre ein toller Gewinn auch für die Umwelt.“ Neben der Branchen-Lobby haben sich unter anderem der ADFC und der ökologisch orientierte Verkehrsclub VCD für die Änderung des Steuerrechts engagiert.

Wie bereits bei den Autos dürften vor allem Leasing-Unternehmen zum Zuge kommen, die den Firmen das umständliche Handling der Mitarbeiterfahrzeuge abnehmen. Notwendig ist einzig ein Rahmenvertrag mit einer Leasingfirma, die ihrerseits regionale Fahrradläden als Vertriebspartner benennt und die Abwicklung übernimmt. Das Fahrrad-Modell kann sich der Beschäftigte dann jeweils selbst in den Partnerläden aussuchen.

Dabei können durchaus hochwertige und teure Räder herauskommen, sagt Ulrich Prediger, Geschäftsführer des Fahrrad-Leasing-Pioniers LeaseRad aus Freiburg. „Wir rechnen mit einem E-Bike-Anteil von mindestens 80 Prozent.“ Auf ihnen kommt man auch im Anzug nicht so leicht ins Schwitzen, lautet das gängige Argument. 1500 bis 2000 Euro sind übliche Listenpreise für die schnellen Elektro-Räder, für Spitzenmodelle kann man aber auch 6000 Euro anlegen. Als Leasingnehmer tritt der Arbeitgeber auf.

Welche Leasingrate inklusive Versicherung unter dem Strich beim radelnden Angestellten hängenbleibt, hängt von einigen Variablen ab. Wenn sie direkt vom Bruttogehalt abgezogen wird, sinkt je nach Einkommen und Steuerklasse die Steuer- und Sozialabgabenlast – der Staat zahlt das neue Fahrrad ein bisschen mit. Zudem könnte sich der Arbeitgeber mit einem Obolus beteiligen, muss es aber nicht. Mindestens im Vergleich zur Eigenanschaffung kämen die Leasingräder aber immer billiger, verspricht Prediger. Erste Firmenkunden wie Eos im bayerischen Krailling gibt es bereits, auch die Lufthansa oder die Deutsche Bank prüfen.

Nach drei Jahren Laufzeit zeigt sich ein wesentlicher Unterschied zum Dienstauto: Das weit billigere Bike ist nahezu abgezahlt und geht für eine geringe Restzahlung an den Nutzer, der es wiederum privat verkaufen könnte. Eine Rücknahme durch das Leasing-Unternehmen ist nicht vorgesehen. (dpa)

(mfz/heise Autos)

URL dieses Artikels:
http://www.heise.de/autos/artikel/Ae...n-1765885.html
__________________
Beim Rennrad-Kindertraining (10 jährige)
Kind1 (w): Darf ich dir mal was sagen?
Kind2 (m): Mhm
Kind1: Weißt du warum du langsam bist?
Kind2: Mhm???
Kind1: Du redest zu viel.
Duafüxin ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2012, 11:37   #2
Thorsten
Szenekenner
 
Benutzerbild von Thorsten
 
Registriert seit: 03.03.2007
Ort: Wetterau
Beiträge: 16.226
Wenn es dann auch eine Tank(stelen)karte dazu gibt, mit der ich mir auf langen Ausfahrten Mars und Cola besorgen kann, könnte sich das ja rechnen .

Wenn ich vereinfacht davon ausgehe, dass Summe Leasingraten = Kaufpreis, dann wird mir mein Arbeitgeber brutto diese 100% Kaufpreis weniger zahlen, denn eine Gehaltserhöhung kriege ich deswegen ja nicht gleich. Netto wären einem auch bei Spitzensteuersatz davon zumindest 55% geblieben. Für 36 Monate * 1% * 45% Steuern zahle ich weitere ca. 16%. Sind wir schon mal bei 71%. Wenn jetzt die Marge der Leasing-Firma die anderen 29% auffrisst, könnte ich es mir auch gleich selber kaufen. Keine Ahnung, wie andere Faktoren a la Ersatzteile/Reparaturen reinspielen. Aber sowas wird genauso wie die Tank(atellen)karte im Allgemeinen in die Leasingraten schon mit reinkalkuliert.

Geschenkt gibt es also nichts. Mit einem Ausverkaufsschnäppchen dürfte man häufig günstiger fahren.
__________________
Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Thorsten ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2012, 11:48   #3
Goldie
Szenekenner
 
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 451
Danke für die Info!

Für einen Selbständigen rechnet sich ein Firmenwagen normalerweise eher über die Betriebskosten, die voll absetzbar sind, während die Nachteile durch die 1%-Regelung die Vorteile der absetzbaren Rate aufwiegen.

Beim Fahrrad gibts keine oder kaum Betriebskosten - der Vorteil kann sich also erst am Ende der 3 Jahre Abschreibungsfrist ergeben, wenn das Rad kaum noch einen Rückkaufwert hat, aber noch einen hohen Nutzwert, und man es zum niedrigen Buchwert in den Privatbesitz übernimmt.
Aber immerhin!
Goldie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2012, 11:49   #4
Goldie
Szenekenner
 
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 451
Zitat:
Zitat von Thorsten Beitrag anzeigen
Mit einem Ausverkaufsschnäppchen dürfte man häufig günstiger fahren.
Stimmt.
Goldie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2012, 12:03   #5
kullerich
Szenekenner
 
Registriert seit: 25.10.2006
Beiträge: 3.184
Zitat:
Zitat von Thorsten Beitrag anzeigen
Wenn es dann auch eine Tank(stelen)karte dazu gibt, mit der ich mir auf langen Ausfahrten Mars und Cola besorgen kann, könnte sich das ja rechnen .

Wenn ich vereinfacht davon ausgehe, dass Summe Leasingraten = Kaufpreis, dann wird mir mein Arbeitgeber brutto diese 100% Kaufpreis weniger zahlen, denn eine Gehaltserhöhung kriege ich deswegen ja nicht gleich. Netto wären einem auch bei Spitzensteuersatz davon zumindest 55% geblieben. Für 36 Monate * 1% * 45% Steuern zahle ich weitere ca. 16%. Sind wir schon mal bei 71%. Wenn jetzt die Marge der Leasing-Firma die anderen 29% auffrisst, könnte ich es mir auch gleich selber kaufen. Keine Ahnung, wie andere Faktoren a la Ersatzteile/Reparaturen reinspielen. Aber sowas wird genauso wie die Tank(atellen)karte im Allgemeinen in die Leasingraten schon mit reinkalkuliert.

Geschenkt gibt es also nichts. Mit einem Ausverkaufsschnäppchen dürfte man häufig günstiger fahren.
Interessant wird das erst, wenn über Fahrradleasing auch ein Dienstwagen-analoger Wartungsservice angeboten wird. Ich hätte viel dafür übrig, wenn ich mein Rad heute morgen per Anruf zum Tretlagernachziehen hätte geben können
__________________
Ex-Weiser, Mitglied in Axels 100-Tri-Plus-Club
Owner of Post 10,000 im "Leben der Anderen"
kullerich ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2012, 12:24   #6
Shangri-La
Szenekenner
 
Benutzerbild von Shangri-La
 
Registriert seit: 18.04.2009
Ort: Back in Town ;-)
Beiträge: 1.513
Zitat:
Zitat von kullerich Beitrag anzeigen
Interessant wird das erst, wenn über Fahrradleasing auch ein Dienstwagen-analoger Wartungsservice angeboten wird. Ich hätte viel dafür übrig, wenn ich mein Rad heute morgen per Anruf zum Tretlagernachziehen hätte geben können

...und 1x pro Woche putzen
Shangri-La ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2012, 12:56   #7
nabenschalter
Szenekenner
 
Registriert seit: 30.10.2008
Beiträge: 346
@shangri-la

den Service hast Du doch schon, oder täusche ich mich.
Nun auch gegen Rechnung für die Steuer

Nabenschalter
__________________
Jeder Mensch hat das Recht, seinen Körper so zugrunde zu richten, wie er das für richtig hält!
nabenschalter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2012, 13:24   #8
neonhelm
Szenekenner
 
Benutzerbild von neonhelm
 
Registriert seit: 18.10.2006
Ort: Bei den Neandertalern...
Beiträge: 11.527
Zitat:
Zitat von nabenschalter Beitrag anzeigen
@shangri-la

den Service hast Du doch schon, oder täusche ich mich.
Nun auch gegen Rechnung für die Steuer

Nabenschalter
Sind das nicht haushaltsnahe Dienstleistungen...?
__________________
.

One week without training makes one weak.


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Die Rechte an eventuell eingebetteten Bildern oder Videos liegen immer beim jeweiligen Urheber.
neonhelm ist offline   Mit Zitat antworten
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