Wenn ich das mal weiter spinne, müsste dann eine Irannerin, die ihren Ehemann gehörnt hat, von einem deutschen Gericht nach iranischem Recht zum Tod durch Steinigung verurteilt werden. Zur Begründung würde es dann heißen:
"Nach der iranschen Rechtswirklichkeit genießt ein betrogenern Eheman ein sehr niedriges Ansehen". Es verstoße daher nicht gegen Recht, "wenn der Ehemann nicht das 'Stigma' des betrogenen Ehemannes auf sich nehmen will." Dadurch sei seine soziale Stellung weitaus gefestigter.
Entschuldigt meine schwarze Ironie. Aber ich hatte geglaubt, dass unser Recht für jeden gilt, der hier lebt.
Das ist nur eins der schwierigen Themen der deutschen Rechtsprechung!
Da läßt man ja auch ungehindert Sexualstraftäter wieder auf freien Fuß oder Schwerverbrecher haben ein Recht auf Urlaub, wenn sie sich beim Freigang gut verhalten haben.
Pädophile, prügelnde Geistliche dürfen weiter "praktizieren"
usw....
@Campeon: Und Dein Gegenvorschlag wäre? Einfach lebenslang wegschließen? An die Wand stellen? Somit wären wir ja auf Stammtisch- und Bildzeitungsniveau angekommen.
Denk mal über zwei Aspekte nach:
- Schutz der Gesellschaft durch Resozialisierung: Haftzeit ist endlich, willst du die Täter unvorbereitet wieder auf die Gesellschaft loslassen? Für die extremen Fälle gibt es außerdem die Sicherheitsverwahrung.
- Stichwort UNVERÄUSSERLICHE Menschenwürde. Diese hat die Gesellschaft auch dann zu beachten, wenn die Täter dies selbst nicht tun.
Das deutsche Rechtssystem ist sicherlich nicht perfekt - aber es ist eines der besten, das ich kenne!
Leider sind allerdings einige verantwortliche Stellen sehr unterbesetzt, was zwangsläufig zu Fehlern führt. Das heißt aber nicht, dass das System an sich Scheiße ist!
Sorry für das OT!
Zum Ursprungspost: Wie bei vielen Rechtsfragen kann man über die Vor- und Nachteile des Anwendens ausländischen Rechts natürlich streiten. Immerhin ist die Ehe ja nach türkischen Gesetzen geschlossen worden, da muss man diese Regeln zumindest mit bedenken, auch wenn der Lebensmittelpunkt mittlerweile hier ist. Den hier relevanten Unterschied zwischen Zivil-/Familienrecht und Strafrecht ("Steinigung!") sollte man aber zumindest benennen - soviel Zeit zur Differenzierung sollte sein.
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Wer spricht von Siegen? Überstehen ist alles! - Rainer Maria Rilke
Wenn ich das mal weiter spinne, müsste dann eine Irannerin, die ihren Ehemann gehörnt hat, von einem deutschen Gericht nach iranischem Recht zum Tod durch Steinigung verurteilt werden.
Im Eheschluß kann man ja einen "Vertrag" sehen, die Bedingungen werden durch das Recht in dem Land, in dem die Ehe geschlossen wird, bestimmt. Und dieser "Vertrag" gilt dann nach eben jenen Bedingungen auch dann noch, wenn man in einem anderen Land wohnt.
Strafrecht wird natürlich nicht importiert (Ehebruch ist im Iran eine Straftat), sonst müssten wir ja auch US-Bürger hinrichten die bei uns einen Mord begehen usw.
(...)
Immerhin ist die Ehe ja nach türkischen Gesetzen geschlossen worden, da muss man diese Regeln zumindest mit bedenken, auch wenn der Lebensmittelpunkt mittlerweile hier ist.
(...)
Warum? Du scheinst Dich da besser auszukennen als ich, aber ich dachte, dass vor dem gesetz ALLE gleich sind, oder es zumindest sein SOLLTEN.
Zitat:
Zitat von malihini
Den hier relevanten Unterschied zwischen Zivil-/Familienrecht und Strafrecht ("Steinigung!") sollte man aber zumindest benennen - soviel Zeit zur Differenzierung sollte sein.
Ein Mittel der Satire ist die Übertreibeung: Schon klar, dass hier wohl niemand gesteinigt werden wird. Aber auch differenziert betrachtet geht mir der Hut hoch, wenn eine Ehe trotz häuslicher Gewalt nicht geschieden werden kann, weil das türkisch-zivilrechtlich so in Ordnung ist.
Und wie sieht es nach türkischem Recht mit Unterhalt aus? Oder mit dem Sorgerecht für Kinder? Ich habe da keine Ahnung von, aber ich könnte mir vorstellen, dass es da im türkische Zivilrecht auch Regelungen gibt, die nach unserem Rechtsempfinden abenteuerlich sind. Aber das muss man natürlich differenziert betrachten, ist ja Zivil- und kein Strafrecht.