meines Wissens gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen der StVO nur für Kraftfahrzeuge, es sei denn es steht explizit eine bestimmte Maximalgeschwindigkeit ausgeschildert (Ortsschild reicht nicht!). Die Geschwindigkeit des Fahrrads muß allerdings der Verkehrssituation angepasst werden.
Ganz unten bei den Kommentaren:
"NEU: Helmpflicht ab 1,1Promille"...
__________________
Erinnerst du dich an die Zeit vorm Internet, als wir dachten, die Ursache für Dummheit wäre der fehlende Zugang zu Informationen? DAS war es jedenfalls nicht!
30 km/h Regelgeschwindigkeit in Ortschaften? Finde ich gut. Vorausgesetzt die "Benutzungspflicht" von Radwegen wird ebefalls aufgehoben.
Ist bei mir zuhause so. Bei uns in Tirol setzt sich das in den kleinen Ortschaften immer mehr durch. Ich find's gut.
Radwege gibt's im Regelfall nicht. Aber ich denke, dass man innerhalb der Ortschaft auf dem Rad auch nicht mit mehr als 30 fahren muss. Der Bremsweg dürfte bei den meisten eigentlich viel zu lang werden....