Zitat:
Zitat von powermanpapa
ich seh das so
wenn ich mich aufrege weil mir einer auf nem für Autos verbotenen Feldweg mit eben einem solchen entgegen kommt
dieser dann aussteigt
sucht der Streit
also ist alles was dann passiert
Sellbstverteidigung
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das falschfahren hat damit ja erst mal nichts zu tun. dagegen darf/kann man als zivilist nichts machen (außer eben dokumentieren), schließlich liegt nur eine ordnunsgwidrigkeit und keine straftat (wo man dann auch als zivilist zb "festnahmen" durchführen könnte) vor. im gegenteil, wird der autofahrer dort zb zum anhalten "genötigt", kann der jogger deswegen angezeigt werden.
entscheidend für oder gegen den einsatz vom pfefferspray ist die frage, welcher art das "gerangel" war und ob sich der rentner zb dadurch bedroht gefühlt haben könnte.