U.U. steht ihr die ermäßigte Besteuerung zu. Das prüft der Arbeitgeber bei der Abrechnung und wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die ermäßigte Besteuerung (sog. Fünftelungsprinzip) günstiger ist, als die Versteuerung als sonstiger Bezug, dann wird sie auch angewendet.
Bei der Steuererklärung findet die Prüfung dann nochmals statt. Ob das Fünftelungsprinzip dann noch günstiger ist, kann aus der Ferne nicht beurteilt werden.
Beim Fünftelungsprinzip wird die Abfindung durch fünf geteilt, dann wird die Steuer ermittelt und dann die Steuer mal 5 genommen.
Deine Frau kann sicherlich mal nett beim Arbeitgeber nachfragen, ob die ihre eine Simulation der Abrechnung erstellen.
Aber immer unter dem Vorbehalt, dass es sich bei der Einkommensteuererklärung nochmal ändern kann.
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