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Alt 24.11.2016, 18:14   #1
Mirko
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Registriert seit: 15.09.2012
Beiträge: 6.768
Abfindung nach Elternzeit - wie wird das versteuert?

Hallo liebe Sportlergemeinde.

Meine Frau müsste eigentlich im Januar wieder arbeiten gehen nach 2 Jahren Elternzeit. Da das Unternehmen im Moment keine Verwendung für sie hat wurde eine relativ großzügige Abfindung angeboten (circa 50k€).

Normalerweiße wird die Abfindung ja aufs Bruttogehalt addiert und dadurch bleibt dann kaum die Hälfte übrig davon. Wie ist das nach 2 Jahren Elternzeit? Wird mein Gehalt da auch berücksichtigt oder nur das meiner Frau?

Ich erwarte jetzt nicht, dass mir ein Steuerberater das hier vorrechnet, aber vielleicht war ja jemand in einer ähnlichen Situation und kann berichten! (Gerne auch per PN)


Gruß
Mirko ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2016, 19:13   #2
Thorsten
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Registriert seit: 03.03.2007
Ort: Wetterau
Beiträge: 16.226
Vermutlich werdet ihr zusammen veranlagt. Dann werden eure Einkünfte addiert und daraus eure gemeinsame Steuer ermittelt.

Könnt ihr noch aushandeln, ob es im Dezember oder im Januar erfolgt/gezahlt wird? Dann sollte es vermutlich besser ins Jahr mit den niedrigeren Einkünften rein.

https://www.steuertipps.de/lexikon/z...menveranlagung
__________________
Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Thorsten ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2016, 20:25   #3
Mirko
Auf eigenen Wunsch stillgelegt
 
Registriert seit: 15.09.2012
Beiträge: 6.768
Zitat:
Zitat von Thorsten Beitrag anzeigen
Vermutlich werdet ihr zusammen veranlagt. Dann werden eure Einkünfte addiert und daraus eure gemeinsame Steuer ermittelt.

Könnt ihr noch aushandeln, ob es im Dezember oder im Januar erfolgt/gezahlt wird? Dann sollte es vermutlich besser ins Jahr mit den niedrigeren Einkünften rein.

https://www.steuertipps.de/lexikon/z...menveranlagung
Die Abfindung würde frühestens im März ausbezahlt, da noch 3 Monate Kündigungsfrist anstehen. Diese Zeit würde sie bezahlt freigestellt werden. Versteh ich zwar nicht, aber ist ja ganz angenehm.
Mirko ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2016, 21:05   #4
su.pa
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Ort: Bavaria
Beiträge: 2.539
U.U. steht ihr die ermäßigte Besteuerung zu. Das prüft der Arbeitgeber bei der Abrechnung und wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die ermäßigte Besteuerung (sog. Fünftelungsprinzip) günstiger ist, als die Versteuerung als sonstiger Bezug, dann wird sie auch angewendet.

Bei der Steuererklärung findet die Prüfung dann nochmals statt. Ob das Fünftelungsprinzip dann noch günstiger ist, kann aus der Ferne nicht beurteilt werden.

Beim Fünftelungsprinzip wird die Abfindung durch fünf geteilt, dann wird die Steuer ermittelt und dann die Steuer mal 5 genommen.

Deine Frau kann sicherlich mal nett beim Arbeitgeber nachfragen, ob die ihre eine Simulation der Abrechnung erstellen.
Aber immer unter dem Vorbehalt, dass es sich bei der Einkommensteuererklärung nochmal ändern kann.
su.pa ist gerade online   Mit Zitat antworten
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