Wirtschaftswege - Radfahrer und Fußgänger, wer hat Vorrang?
Hallo zusammen,
in Hinblick auf den nahenden Sommer und die drohende Touri-Flut will ich hier mal eine Frage stellen, die mich schon länger beschäftigt.
Hier gibt es einige Wirtschaftswege, also z.Bsp. schmale Landstraßen ohne Mittelstreifen oder auch Wege am See entlang (für Autos gesperrt).
Zu den Regeln für Fußgänger habe ich die Info gefunden, dass innerorts die Straßenseite gewählt werden kann, außerorts muss links gegangen werden. Gilt das auch auf diesen Wegen?
Ich frage, weil ich häufiger das Problem habe, sowohl mit dem Rad als auch zu Fuß, dass alle kreuz und quer laufen/radeln.
Ich hab nicht vor, das ändern zu wollen (wird nicht klappen, denke ich ), mich interessiert aber, wie es eigentlich sein sollte.
..., mich interessiert aber, wie es eigentlich sein sollte.
Im Zweifelsfall hat "meistens" der Schwächere Recht. Habe aber auch schon erlebt, dass ein Läufer (Sportler) als stärkerer Verkehrteilnemer eingestuft wird als ein Radfahrer in alterem Semester. Waren dann gleich 25 Tagessätze!
Hier gibt es einige Wirtschaftswege, also z.Bsp. schmale Landstraßen ohne Mittelstreifen oder auch Wege am See entlang (für Autos gesperrt).
Eine Landstraße ist kein Wirtschaftsweg. Oder meinst du mit schmale Landstraße einen betonierten Wirtschaftsweg? Dann ist das aber kein Landstraße.
Zitat:
Zu den Regeln für Fußgänger habe ich die Info gefunden, dass innerorts die Straßenseite gewählt werden kann, außerorts muss links gegangen werden. Gilt das auch auf diesen Wegen?
Zumindest teilweise scheint man bei Wirtschaftswegen von ausserörtlichen Wegen auszugehen auf denen eigentlich links gegangen werden muss.
Ansonsten wenn du Lauftraining machst, läufst du dann auch immer links? Als Jogger bist du nämlich auch Fußgänger
Das Landschaftsgesetz von NRW sagt z.b. im § 49 folgendes:
„Betretungsbefugnis
(1) In der freien Landschaft ist das Betreten der privaten Wege und Pfade, der Wirtschaftswege sowie der Feldraine, Böschungen, Öd- und Brachflächen und anderer landwirtschaftlich nicht genutzter Flächen zum Zwecke
der Erholung auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Abschnitts oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben. Für das Betreten des Waldes gelten die Bestimmungen des Landesforstgesetzes.
(2) Absatz 1 gilt sinngemäß für das Rad fahren und das Fahren mit Krankenfahrstühlen in der freien Landschaft. Das Rad fahren ist jedoch nur auf privaten Straßen und Wegen gestattet. Radfahrer und Reiter haben auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen."
Zitat:
Ich frage, weil ich häufiger das Problem habe, sowohl mit dem Rad als auch zu Fuß, dass alle kreuz und quer laufen/radeln.
Das Querlaufen hast du insbesondere dann wenn 2 oder mehr Leute laufen.
Wenn man dann z.b. von hinten kommt und klingelt, dann läuft der der rechts läuft nach links und der der links läuft nach rechts. Damit muss man rechnen.
Weiteres Problem, dass die Leute einen trotz Klingel erst im Abstand von 10 m hören und dann s.o, wie die Hühner durcheinander laufen.
Gut mit dem MTB kann man auch ein bisschen dahin fahren wo eh nicht so viele laufen, das ballt sich ja meist an best. Stellen um Parkplätze z.b. Ich meide solche viel besuchten Stellen.
Fahr doch einfach da, wo wenig los ist oder zu entsprechenden Zeiten.
Zitat:
Zitat von Keksi2012
Hallo zusammen,
in Hinblick auf den nahenden Sommer und die drohende Touri-Flut will ich hier mal eine Frage stellen, die mich schon länger beschäftigt.
Hier gibt es einige Wirtschaftswege, also z.Bsp. schmale Landstraßen ohne Mittelstreifen oder auch Wege am See entlang (für Autos gesperrt).
Zu den Regeln für Fußgänger habe ich die Info gefunden, dass innerorts die Straßenseite gewählt werden kann, außerorts muss links gegangen werden. Gilt das auch auf diesen Wegen?
Ich frage, weil ich häufiger das Problem habe, sowohl mit dem Rad als auch zu Fuß, dass alle kreuz und quer laufen/radeln.
Ich hab nicht vor, das ändern zu wollen (wird nicht klappen, denke ich ), mich interessiert aber, wie es eigentlich sein sollte.
eigentlich ist es ganz einfach. dort gilt §1 (1) STVO: "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht."
ein weg wo touriradler und fußgänger munter durcheinanderwallen ist KEINE trainingsstrecke für sportradfahrer. fahren sie dort dennoch, müssen sich auf die langsamneren rücksicht nehmen und zur not eben zb immer wieder auf 2km/h runterbremsen um fußgänger zu umkreisen.
Ich hab nicht vor, das ändern zu wollen (wird nicht klappen, denke ich )
Sehr weise
Zitat:
Zitat von Keksi2012
in Hinblick auf den nahenden Sommer und die drohende Touri-Flut will ich hier mal eine Frage stellen, die mich schon länger beschäftigt.
Die Menschen, die da rumlaufen, machen weder Sport(*) noch nehmen die am Straßenverkehr teil, die gehen spazieren, entspannen, erholen oder unterhalten sich.
Die Problematik besteht meist bei "gutem" Wetter, was u.a. ein Grund ist, dass ich am WE gelegentlich "schlechtes" Wetter ganz gut finde