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Alt 11.06.2012, 10:28   #1
deepblue120
Szenekenner
 
Benutzerbild von deepblue120
 
Registriert seit: 17.07.2010
Beiträge: 419
"Unfall" und die Folgen

Hallo Forum,

bisher bin ich glücklicherweise von Unfällen verschont geblieben, aber gestern hat es mich auch erwischt.

Ich bin auf einer Hauptstraße zugegebenermaßen relativ knapp hinter einem SLK hergefahren, als dieser unvermittelt bremst und ohne zu Blinken in die eingezeichnete Einfahrt abbiegen möchte. Die einzige Reaktion zu der ich noch im Stande war, war etwas abzubremsen und "blinken du Penner" zu schreien. Dann bin ich in sein Heck gekracht und in den Pedalen links umgefallen.

Nach dem ich mich wieder aufgerappelt hatte, wurden die Schäden begutachtet (Kratzer am linken STI und Pedal, aufgerissener Sattel und linkes Knie). Die Kofferraumklappe hatte einen schönen Kratzer und eine Beule vom Einschlag.

Wir haben dann erstmal die Straße geräumt und auf dem Parkplatz auf den der SLK wollte dann kurz überlegt was zu tun ist. Ich habe dann den Vorschlag gemacht die ganze Geschichte für €50 zu vergessen. Der Fahrer war einverstanden.

Heute, einen Tag später, bin ich mir nicht so sicher, ob das die klügste Entscheidung war. Eigentlich habe ich ja zumindest Teilschuld, da ich aufgefahren bin, oder? Andererseits bekomme ich für €50 keinen neuen Sattel (Kratzer am STI und Pedal sind nicht so schlimm)

Was haltet Ihr von der Geschichte? Gut gemacht? Oder Vollidiot?

Gruß Marco
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg unfall.jpg (318,6 KB, 269x aufgerufen)
deepblue120 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.06.2012, 10:49   #2
Grenni
sagt "Hallo allerseits!"
 
Registriert seit: 17.02.2012
Beiträge: 1
Moin!

Deiner Schilderung nach denke ich eher, dass du Verursacher und er die Teilschuld gehabt hätte. ( abgesehen davon das es eine Schadensverteilung von 100 / 0 % ja nicht mehr gibt bei min. zwei Verkehrsteilnehmern)

Natürlich hätte er den Fahrtrichtungsanzeiger benutzen müssen, keine Frage. Aaaber du hättest der StVO nach ebend soviel Abstand halten müssen um rechtzeitig zum stehen kommen zu können(absolut NICHT als Vorwurf gemeint!).

Als Verursacher kommt der Vorausfahrende meines Erachtens nur in Betracht wenn er ohne Rechtfertigung "Notbremst".

Positiv bei deiner Anfrage ist, dass du offen schreibst, dass du etwas zu nahe warst, was eine objektive Bewertung zulässt.

Gute Besserung für dein Knie!
Grenni ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.06.2012, 11:01   #3
gollrich
Szenekenner
 
Benutzerbild von gollrich
 
Registriert seit: 11.05.2010
Ort: Mannheim
Beiträge: 1.288
Klappe halte, froh sein das der SLK Fahrer dich nicht durch die Mangel gedreht hat. Er hätte von dir Geld bekommen und nicht umgedreht....
__________________
How to run a marathon
gollrich ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.06.2012, 11:15   #4
LidlRacer
Szenekenner
 
Benutzerbild von LidlRacer
 
Registriert seit: 01.02.2008
Beiträge: 18.837
Zitat:
Zitat von gollrich Beitrag anzeigen
Klappe halte, froh sein das der SLK Fahrer dich nicht durch die Mangel gedreht hat. Er hätte von dir Geld bekommen und nicht umgedreht....
Seh ich auch so.


Zitat:
Zitat von Grenni Beitrag anzeigen
Aaaber du hättest der StVO nach ebend soviel Abstand halten müssen um rechtzeitig zum stehen kommen zu können(absolut NICHT als Vorwurf gemeint!).
Warum kein Vorwurf?
So dicht aufzufahren, dass man nicht mal auf eine harmlose Bremsung angemessen reagieren kann, ist saublöd!
(Sorry für die deutlichen Worte!)
LidlRacer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.06.2012, 11:20   #5
snigel
Szenekenner
 
Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 516
Zitat:
Zitat von LidlRacer Beitrag anzeigen
Warum kein Vorwurf?
So dicht aufzufahren, dass man nicht mal auf eine harmlose Bremsung angemessen reagieren kann, ist saublöd!
(Sorry für die deutlichen Worte!)
er hat nicht geschrieben, wie hart er wirklich gebremst hat. Es gibt öfters Autofahrer die wirklich hart vorher bremsen und man selbst als Autofahrer manchmal sich erschreckt wenn man dahinter fährt. Gerade die Kombination aus dem harten bremsen und nicht blinken ist verdammt gefährlich. Klar sollte man ausreichend abstand halten aber wie es dann halt manchmal so kommt ist es halt mal recht eng.

Wie hart hat er denn nun wirklich gebremst?
snigel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.06.2012, 12:34   #6
Jahangir
 
Beiträge: n/a
Nun, wenn du eine Privathaftpflicht hast, dann war das vielleicht keine so gute Idee. Die Schuld sehe ich bei mindestens 50% bei dir. Deine Versicherung hätte 50% des Schadens der Gegenseite bezahlt, was dir egal sein kann, da keine Hochstufung. 50% deines Schadens hätte die Gegenseite bzw. deren Versicherung bezahlt.
Damit wärst du wohl besser gefahren.
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Alt 11.06.2012, 12:56   #7
pegleg
Szenekenner
 
Registriert seit: 13.04.2012
Beiträge: 740
Man sollte noch berücksichtigen, dass er als Radfahrer der schwächere Verkehrsteilnehmer ist. Ich habe mal einen Radfahrer umgemäht, der auf der falschen Strassenseite aus der falschen Richtung kam und in meinem toten Winkel war.

Argumentation der Versicherung und Polizei war jeweils, das ich mit meinem Auto auf schwächere Teilnehmer achten muss, egal wie doof die sich anstellen.

Das witzige war, der Radfahrer hatte einen Bruder der gerade Jura studiert hat. Da haben die sich gleich noch Schadensersatz und Schmerzensgeld von mir geholt...

Also wenn Du einen juristen in der Fam. hast würde ich sagen Idiot... ansonsten sei froh das Dir nichts passiert ist...
Mund abwischen und weiter trainieren ;-)
pegleg ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.06.2012, 13:13   #8
owk2011
Szenekenner
 
Benutzerbild von owk2011
 
Registriert seit: 15.02.2011
Ort: FFM
Beiträge: 272
Zitat:
Zitat von Jahangir Beitrag anzeigen
Nun, wenn du eine Privathaftpflicht hast, dann war das vielleicht keine so gute Idee. Die Schuld sehe ich bei mindestens 50% bei dir.
Warum sollte sich die gegnerische Versicherung auf eine Teilung der Schuld 50/50 einlassen ?
Wie geschrieben, ist der Unfall aufgrund von zuwenig Abstand passiert.
Daher ergibt sich für mich:
1. Könntestt du beweisen, dass der Vorausfahrende unverhältmässig gebremst hat (Zeugen?!), so dass sich kausal eine Mitschuld ergibt ?
2. Bei vielen Privathaftpflichversicherungen gibt es eine SB ? Ist SB < 50 EUR

Ich glaube mit 50 EUR bist du sehr gut bedient! Alleine schon die Werkstatt std. beim Mercedes Händler ist teurer. Dazu kommen dann noch event. Anspruch auf Leihwagen, Lackierung event. neuer Kofferraumdeckel

Sei froh das der Unfall so glimpflich abgelaufen ist! Hardware kann man ersetzen und ist im Vergleich zu mgl. Arztrechnungen, Reha, verpasste Trainingszeiten, Stress mit Versicherungen, Anwalt & Co peanuts.

Also Kopf hoch, weiter fahren und beim nächten mal besser aufpassen ! ;-)
O.
owk2011 ist offline   Mit Zitat antworten
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