So, jetzt benötige ich mal ein paar Tipps.
Meine Freundin ist letztens über stillgelegte Bahnschienen gestürzt. Sie selber blieb bis auf unausweichliche Blessuren unverletzt.
Was passierte: Die Straße, die sie befuhr, wird an der Stelle von einem Paar Bahngleisen schräg gekreuzt. Der ehemalige Bahndamm ist ein Radweg, der von der Straße aus nicht zu sehen ist. Ob an der Kreuzungsstelle ein entsprechendes Schild steht, das auf den Radweg hinweist, kann ich mangels Ortskenntnis nicht sagen, darum werden wir uns am kommenden WE kümmern. Jedenfalls ist ihr Vorderrad aufgrund der Nässe (es regnete) und der schräg zur Fahrbahn verlaufenden Schienen, ausgebrochen und sie gestürzt. Außer verletztem Stolz ist nichts weiteres passiert . Es war kein weiteres Fahrzeug involviert. Sie hat allerdings aus Vorsicht einen Krankenwagen bestellen lassen, ich vermute, da werden dann auch gleich die Polibären informiert. Jedenfalls waren die dann vor Ort und fragten sie aus. Die Sanitäter konnten sie gar nicht erst mitnehmen, der eine musste wohl dem wortführenden Polizisten klarmachen, dass man nu endlich mit der Patientin zum KH fahren wolle.
Die hinzugekommene Polizei hat sie angezeigt, sie soll eine Ordnungswidirgkeit nach §49 StVo begangen haben und hat einen Anhörungsbogen zugeschickt bekommen, den sie innerhalb einer Woche ausgefüllt zurücksenden soll. Nur, was genau ihr vorgeworfen wird, wird aus dem Anhörungsbogen nicht klar. Daher meine Frage, reicht es aus, der Polizeibehörde dies als Antwort zu senden bzw darum zu bitten, die angeblich begangene Ordnungswidrigkeit zu spezifizieren?
In den meisten Fällen muss man nur eins machen - Gar nichts!
Speziell als Beschuldigte muss sie sich ja nicht selbst beschuldigen. (sofern nicht bereits durch das Einlullen am Unfallort durch die "Freunde und Helfer" nicht bereits geschehen...)
Von daher sollte Deine Freundin zeitnah eine Gedächtnisnotiz machen, was Sie den netten Herren in grün (blau) bereits alles erzählt hat.. (Nur für den Fall der Fälle)
Wenn ihr nochmal hinfahrt und das Schild sucht, können Fotos vom Unfallort sicherlich nicht schaden. Denkbar ist ja auch, dass die Straße in einem so schlechten Zustand ist, dass der Baulastträger Warnschilder hätte aufstellen müssen und ihr den Spieß umdrehen könnt
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Ergänzt:
Gerade etwas gegoogelt.. Teuer als 30 € kanns nicht werden (Pkt. 7.1.3). Und das auch nur, wenn sie etwas kaputt gemacht hat (sonst 15€).
Als Betroffene(r) mußt Du keine Stellung nehmen. Man muss sich nicht selbst belasten und daher kann man auch überhaupt keine Angaben machen.
Ich vermute, dass hinter dem § 49 noch was stand, z.B.
1. das allgemeine Verhalten im Straßenverkehr nach § 1 Abs. 2,
2. die Straßenbenutzung durch Fahrzeuge nach § 2,
3. die Geschwindigkeit nach § 3,
4. den Abstand nach § 4,
5. das Überholen nach § 5 Abs. 1 bis 4a, Abs. 5 Satz 2, Abs. 6 oder 7,
6. das Vorbeifahren nach § 6,
7. das Benutzen mittlerer Fahrstreifen nach § 7 Absatz 3a Satz 1, das Benutzen linker Fahrstreifen
nach § 7 Absatz 3b, Absatz 3c Satz 2 oder den Fahrstreifenwechsel nach § 7 Absatz 5,
7a. das Verhalten auf Ausfädelungsstreifen nach § 7a Absatz 3,
8. die Vorfahrt nach § 8,
9. das Abbiegen, Wenden oder Rückwärtsfahren nach § 9 Abs. 1, 2 Satz 2 und 3, Abs. 3 bis 5,
9a. (gestrichen)
10. das Einfahren oder Anfahren nach § 10,
11. das Verhalten bei besonderen Verkehrslagen nach § 11 Abs. 1 oder 2,
usw. Was bringt es Dir, da die genaue Vorschrift zu kennen. Akteneinsicht würde was bringen, weil man dann weiss, worauf die OWi gestützt wird. Nur als Betroffene(r) kriegste keine Akteneinsicht, die kriegt der RA. Ohne Akteneinsicht würde ich nix schreiben. Ist Deine Freundin rechtschutzvesichert, beauftrage einen RA, Akteneinsicht zu nehmen und dann ggfls. zu reagieren. Ohne Rechtschutzversicherung isses halt ne Kostenfrage. Jedenfalls würde ich nix "einfach so" schreiben.
ich würde die Anhörung nicht ignorieren. Könnte sein, dass deine Freundin dann nämlich ein OWI-Verfahren am Hals hat.
Im § 49 StvO-Ordnungswidrigkeiten sind ja diverse OWI-Tatbestände benannt. Findet doch erst mal raus, was genau vorgeworfen wird. Auf der Anhörung steht bestimmt auch eine Telefonnummer. Einfach mal anrufen und fragen, wenn ihr aus dem Schreiben/Anhörung nicht schlau werdet.
Mir ist das alles ein bisschen rätselhaft...Was könnten die deiner Freundin schon vorwerfen. Zu schnelles Fahren bestimmt nicht...
Ist mir ein völliges Rätsel, was ein selbstverschuldeter Sturz mit einer Ordnungswidrigkeit zu tun haben soll.
Warum man einen Krankenwagen ruft, wenn man nix hat, ist mir aber auch ein Rätsel. Dabei vielleicht versehentlich die 110 gewählt, so dass die blauen/grünen Jungs sinnlos ausgerückt sind und ihren Ärger darüber so ablassen?
Für 30€ (Nichtbenutzen des Radweges mit Sachbeschädigung) Akteneinsicht? Anwalt kann man ja immernoch einschalten, wenn der Bescheid kommt und unerwartet ausfallen sollte.
Anhörungsbogen würde ich als Beschuldigter nicht ausfüllen. Wenn nen Kästchen drauf ist mit "Ich sage dazu nix" dann das ankreuzen und sonst einfach nicht reagieren.
Wenn man anruft wird man nur eingelullt und sofort steht was in der Akte, was man gar nicht so gemeint hat! (Siehe Verhalten der Polizisten am Unfallort!)
Die Jungs machen das JEDEN TAG und kennen die ganzen "Psychotricks".
Einfach den natürlichen Drang "Ich hab doch nichts gemacht, also kann ich ja ruhig losplaudern, hab ja nichts zu befürchten" wiederstehen und stattdessen --> "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold"