gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
Start 2025!
Triathlon Coaching
Individueller Trainingsplan vom persönlichen Coach
Wissenschaftliches Training
Doppeltes Radtraining: Straße und Rolle mit separaten Programmen
Persönlich: Regelmäßige Skype-Termine
Mehr erfahren: Jetzt unverbindlichen Skype-Talk buchen!
Ordnungswidrigkeit - triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum
Zurück   triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum > Offtopic > Politik, Religion & Gesellschaft
Registrieren Benutzerliste Suchen Heutige Beiträge

Antwort
 
Themen-Optionen
Alt 18.05.2012, 13:16   #1
Joerg aus Hattingen
Szenekenner
 
Benutzerbild von Joerg aus Hattingen
 
Registriert seit: 06.07.2007
Beiträge: 2.506
Ordnungswidrigkeit

So, jetzt benötige ich mal ein paar Tipps.
Meine Freundin ist letztens über stillgelegte Bahnschienen gestürzt. Sie selber blieb bis auf unausweichliche Blessuren unverletzt.
Was passierte: Die Straße, die sie befuhr, wird an der Stelle von einem Paar Bahngleisen schräg gekreuzt. Der ehemalige Bahndamm ist ein Radweg, der von der Straße aus nicht zu sehen ist. Ob an der Kreuzungsstelle ein entsprechendes Schild steht, das auf den Radweg hinweist, kann ich mangels Ortskenntnis nicht sagen, darum werden wir uns am kommenden WE kümmern. Jedenfalls ist ihr Vorderrad aufgrund der Nässe (es regnete) und der schräg zur Fahrbahn verlaufenden Schienen, ausgebrochen und sie gestürzt. Außer verletztem Stolz ist nichts weiteres passiert . Es war kein weiteres Fahrzeug involviert. Sie hat allerdings aus Vorsicht einen Krankenwagen bestellen lassen, ich vermute, da werden dann auch gleich die Polibären informiert. Jedenfalls waren die dann vor Ort und fragten sie aus. Die Sanitäter konnten sie gar nicht erst mitnehmen, der eine musste wohl dem wortführenden Polizisten klarmachen, dass man nu endlich mit der Patientin zum KH fahren wolle.
Die hinzugekommene Polizei hat sie angezeigt, sie soll eine Ordnungswidirgkeit nach §49 StVo begangen haben und hat einen Anhörungsbogen zugeschickt bekommen, den sie innerhalb einer Woche ausgefüllt zurücksenden soll. Nur, was genau ihr vorgeworfen wird, wird aus dem Anhörungsbogen nicht klar. Daher meine Frage, reicht es aus, der Polizeibehörde dies als Antwort zu senden bzw darum zu bitten, die angeblich begangene Ordnungswidrigkeit zu spezifizieren?

Danke, Joerg
Joerg aus Hattingen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.05.2012, 13:30   #2
Guerillia
Szenekenner
 
Registriert seit: 14.04.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 139
Lies den Bogen mal durch..

In den meisten Fällen muss man nur eins machen - Gar nichts!

Speziell als Beschuldigte muss sie sich ja nicht selbst beschuldigen. (sofern nicht bereits durch das Einlullen am Unfallort durch die "Freunde und Helfer" nicht bereits geschehen...)

Von daher sollte Deine Freundin zeitnah eine Gedächtnisnotiz machen, was Sie den netten Herren in grün (blau) bereits alles erzählt hat.. (Nur für den Fall der Fälle)


Wenn ihr nochmal hinfahrt und das Schild sucht, können Fotos vom Unfallort sicherlich nicht schaden. Denkbar ist ja auch, dass die Straße in einem so schlechten Zustand ist, dass der Baulastträger Warnschilder hätte aufstellen müssen und ihr den Spieß umdrehen könnt

---
Ergänzt:

Gerade etwas gegoogelt.. Teuer als 30 € kanns nicht werden (Pkt. 7.1.3). Und das auch nur, wenn sie etwas kaputt gemacht hat (sonst 15€).

Geändert von Guerillia (18.05.2012 um 13:41 Uhr).
Guerillia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.05.2012, 13:35   #3
Rhing
Szenekenner
 
Benutzerbild von Rhing
 
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bonn
Beiträge: 4.813
Als Betroffene(r) mußt Du keine Stellung nehmen. Man muss sich nicht selbst belasten und daher kann man auch überhaupt keine Angaben machen.
Ich vermute, dass hinter dem § 49 noch was stand, z.B.
1. das allgemeine Verhalten im Straßenverkehr nach § 1 Abs. 2,
2. die Straßenbenutzung durch Fahrzeuge nach § 2,
3. die Geschwindigkeit nach § 3,
4. den Abstand nach § 4,
5. das Überholen nach § 5 Abs. 1 bis 4a, Abs. 5 Satz 2, Abs. 6 oder 7,
6. das Vorbeifahren nach § 6,
7. das Benutzen mittlerer Fahrstreifen nach § 7 Absatz 3a Satz 1, das Benutzen linker Fahrstreifen
nach § 7 Absatz 3b, Absatz 3c Satz 2 oder den Fahrstreifenwechsel nach § 7 Absatz 5,
7a. das Verhalten auf Ausfädelungsstreifen nach § 7a Absatz 3,
8. die Vorfahrt nach § 8,
9. das Abbiegen, Wenden oder Rückwärtsfahren nach § 9 Abs. 1, 2 Satz 2 und 3, Abs. 3 bis 5,
9a. (gestrichen)
10. das Einfahren oder Anfahren nach § 10,
11. das Verhalten bei besonderen Verkehrslagen nach § 11 Abs. 1 oder 2,
usw. Was bringt es Dir, da die genaue Vorschrift zu kennen. Akteneinsicht würde was bringen, weil man dann weiss, worauf die OWi gestützt wird. Nur als Betroffene(r) kriegste keine Akteneinsicht, die kriegt der RA. Ohne Akteneinsicht würde ich nix schreiben. Ist Deine Freundin rechtschutzvesichert, beauftrage einen RA, Akteneinsicht zu nehmen und dann ggfls. zu reagieren. Ohne Rechtschutzversicherung isses halt ne Kostenfrage. Jedenfalls würde ich nix "einfach so" schreiben.
__________________
Relax, no worries!
Rhing ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.05.2012, 13:36   #4
Decke Pitter
vormals Aquisgrana
 
Benutzerbild von Decke Pitter
 
Registriert seit: 30.12.2008
Ort: Köln
Beiträge: 1.670
Hallo Joerg,

ich würde die Anhörung nicht ignorieren. Könnte sein, dass deine Freundin dann nämlich ein OWI-Verfahren am Hals hat.

Im § 49 StvO-Ordnungswidrigkeiten sind ja diverse OWI-Tatbestände benannt. Findet doch erst mal raus, was genau vorgeworfen wird. Auf der Anhörung steht bestimmt auch eine Telefonnummer. Einfach mal anrufen und fragen, wenn ihr aus dem Schreiben/Anhörung nicht schlau werdet.

Mir ist das alles ein bisschen rätselhaft...Was könnten die deiner Freundin schon vorwerfen. Zu schnelles Fahren bestimmt nicht...

Grüße
Tom

Hier noch ein Link zum § 49 StVO:
http://dejure.org/gesetze/StVO/49.html
Decke Pitter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.05.2012, 13:38   #5
LidlRacer
Szenekenner
 
Benutzerbild von LidlRacer
 
Registriert seit: 01.02.2008
Beiträge: 18.835
Ist mir ein völliges Rätsel, was ein selbstverschuldeter Sturz mit einer Ordnungswidrigkeit zu tun haben soll.
Warum man einen Krankenwagen ruft, wenn man nix hat, ist mir aber auch ein Rätsel. Dabei vielleicht versehentlich die 110 gewählt, so dass die blauen/grünen Jungs sinnlos ausgerückt sind und ihren Ärger darüber so ablassen?
LidlRacer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.05.2012, 13:39   #6
Decke Pitter
vormals Aquisgrana
 
Benutzerbild von Decke Pitter
 
Registriert seit: 30.12.2008
Ort: Köln
Beiträge: 1.670
Zitat:
Zitat von LidlRacer Beitrag anzeigen
Ist mir ein völliges Rätsel...
Mir auch!!!
Decke Pitter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.05.2012, 13:46   #7
Guerillia
Szenekenner
 
Registriert seit: 14.04.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 139
Lasst mal die Kirche im Dorf

Für 30€ (Nichtbenutzen des Radweges mit Sachbeschädigung) Akteneinsicht? Anwalt kann man ja immernoch einschalten, wenn der Bescheid kommt und unerwartet ausfallen sollte.

Anhörungsbogen würde ich als Beschuldigter nicht ausfüllen. Wenn nen Kästchen drauf ist mit "Ich sage dazu nix" dann das ankreuzen und sonst einfach nicht reagieren.

Wenn man anruft wird man nur eingelullt und sofort steht was in der Akte, was man gar nicht so gemeint hat! (Siehe Verhalten der Polizisten am Unfallort!)

Die Jungs machen das JEDEN TAG und kennen die ganzen "Psychotricks".

Einfach den natürlichen Drang "Ich hab doch nichts gemacht, also kann ich ja ruhig losplaudern, hab ja nichts zu befürchten" wiederstehen und stattdessen --> "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold"
Guerillia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.05.2012, 13:50   #8
FinP
 
Beiträge: n/a
Goldene Regel:
Don't talk to the police...
  Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu

Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:01 Uhr.

Durchbruch: Was wirklich schneller macht
Persönliche Tipps aus dem Training der Triathlon-Langstreckler Peter Weiss und Arne Dyck
Wettkampfpacing Rad
Nächste Termine
Anzeige:

triathlon-szene.de

Home | Impressum | Datenschutz | Kontakt | Forum

Social

Forum
Forum heute
Youtube
facebook
Instagram

Coaching

Individuelles Coaching
Trainingspläne
Gemeinsam zwiften

Trainingslager

Trainingslager Mallorca
Trainingslager Deutschland
Radtage Südbaden
Alle Camps

Events

Gemeinsamer Trainingstag
Gemeinsames Zeitfahrtraining
Trainingswochenende Freiburg
Trainingswochenende München
Zeitfahren Freiburg
Zwei-Seen-Tour München

TV-Sendung

Mediathek
Infos zur Sendung

Racewear

Trikot und Hose

Rechner

Trainingsbereiche und Wettkampftempo Rad
Trainingsbereiche und Wettkampftempo Laufen
Trainingsbereiche und Wettkampftempo Schwimmen
Profi-Pacing Langdistanz
Vorhersage erste Langdistanz
Altersrechner
Wettkampfpacing 100 km Lauf und Marathon
Wettkampfgetränk selbst mischen
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.