Die Temperaturen usw. gehen aus der Tabelle unter F.1 der SPortordnung oder aus §10.2.7 der Veranstalterordnung hervor.
Eine Verkürzung der Strecke aufgrund der Temperatur ist nicht seperat beschrieben.
Allerdings gilt für jeder Streckenlänge eine Mindest-Temperatur. Wenn diese unterschritten ist, muss man zwangsläufig die kürzere Strecke schwimmen. (oder schwimmen ausfallen lassen...)
Bei 14° darf halt nur 1500m geschwommen werden, bei 15° max. 3000m usw. Zusätzlich gibt es noch max. Zeiten bei Unterschreiten einer bestimmten mindest-Temperatur (streckenabhängig). Das heißt, wenn du langsamer bist, muss man dich herausfischen...
http://www.nrwtv.de/Download/Veranst...O%202011-1.pdf
Bei Schülern gibt es noch die Besonderheit bei 19° Wassertemperatur.
Unter 19° gar nicht schwimmen, zwischen 19 und 22° nur die hälfte.