Fehler! So ne Sache ist doch so komplex, dass das Fehler einfach nicht auszuschließen sind. Und dann stellt man "plötzlich" fest, dass da unten keiner richtig rankommt. Erst recht natürlich, wenn man aus "Wirtschaftlichkeitsgründen" nicht sorgfältig arbeitet.
Bisher hätte man wohl potentielle Schadensersatzansprüche in die Wirtschaftlichkeitsberechnungen mit einbeziehen müssen. Das ist jetzt wohl nur noch begrenzt der Fall, wenn nur ein geringer Teil gezahlt werden muß.
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