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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Rechtslage "gegenläufige" Einbahnstraße?
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Alt 27.01.2011, 11:17   #1
fuxdeluxe
Szenekenner
 
Benutzerbild von fuxdeluxe
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 291
Rechtslage "gegenläufige" Einbahnstraße?

Guten Morgen zusammen,

wenn ich als Radfahrer aus einer "geöffneten" Einbahnstraße in gegenläufiger Richtung ausfahre, müssten doch die allgemeinen Vorfahrtsregeln gelten, d.h. von links kommende Fahrzeuge müssten mir Vorfahrt gewähren, oder? Kein konkreter Anlass, hatte heute früh nur eine kleine Diskussion mit anschließender Wette mit meinem Schwager, er meint, das könnte nicht so sein....es geht um einen Kasten Bier...

Grüße aus Kölle

fuxdeluxe
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