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Zitat von Steff1702
So wie ich das verstanden habe wurde eben ein Gesetz beschlossen das möglicherweise enorme Auswirkungen hat, bis in die Privatwohnung hinein. Je nach Auslegung.
Ich denke das wäre deutlich ruhiger abgelaufen wenn man Grenzen gesetzt hätte ab/bis wann die Regierung solche Handlungsmöglichkeiten hat (Inzidenz, Krankenhausbelegung, Neuinfektionen), oder habe ich das überlesen?
Ich meine aktuell reicht es ja wenn der Bundestag die Pandemie beschließt.
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Gerichte hatten immer wieder Bestimmungen gekippt mit der Begründung, die sogenannte Generalklausel im Infektionsschutzgesetz, wonach der Staat im Ernstfall "notwendige Maßnahmen" ergreifen kann, reiche inzwischen als Rechtsgrundlage nicht mehr aus.
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Eigentlich ändert die Gesetzesänderung nix. Genau das ist ja zB der Kritikpunkt der FDP und der Linken. Die getroffenen Maßnahmen derzeit werden rechtlich eben auf einen Auffangtatbestand begründet, da das Gesetz eben keine speziellere Norm vorsieht. Gerichte und Verfassungsrechtler haben regelmäßig kritisiert, dass so erhebliche Grundrechtseingriffe wie sie nun erfolgen eben nicht auf einen solchen Auffangtatbestand begründet werden dürfen, sondern einer spezifischeren gesetzlichen Grundlage bedürfen. Diese hat man nun geschaffen. Dadurch hat "der böse totalitäre Staat" nicht mehr oder weniger Macht oder andere Maßnahmen. Es hat sich lediglich die Rechtsgrundlage verändert.