Dachte die Frage wäre relativ einfach zu beantworten ist sie aber nach kurzer Recherche doch nicht so ganz.
Wie immer bei Corona muss man abwägen.
Wichtig in dem Zusammenhang sind die Fürsorgepflichten.
Die hat der Arbeitgeber gegen alle seine Mitarbeiter (evtl. Kunden) aber auch die Mitarbeiter untereinander.
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber allerdings nicht willkürlich für jeden egal wo der seinen Urlaub verbracht hat einen Test anordnen.
Er braucht schon eine gewisse Begründung. Klar wäre jemand käme aus einem Risikogebiet nur dann muss der sich eh testen lassen und s.o, auch der Arbeitnehmer hat eine Fürsorgepflicht gegen z.b. seine Kollegen.
Eine Begründung könnte aber auch sein, dass der Kollege früher oft auf Reisen in die ganze Welt gegangen ist und der AG nun den Verdacht hat, er war wieder wer weiß wo und vielleicht doch in einem Risikogebiet um einen Test anzuordnen (denn ich muss meinem AG ja auch gar nicht sagen wo ich im Urlaub bin oder ich lüge).
Wenn man jetzt einen Hotelrechnung z.b. aus einem Nichtrisikogebiet vorweist um den Verdacht zu entkräften, dann müssen sich letztlich die Juristen streiten was dann ist

insbesondere ob Entgeltfortzahlung geleistet wird, bis der Prozess in 6 Monaten um ist
