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Nehmen wir als Beispiel eine stinknormale Nahrungsergänzung namens Anabol Loges. Die meisten von uns kennen sie aus Werbeanzeigen oder persönlichem Gebrauch. Ist völlig harmlos, den es enthält nur Johanniskraut, Kieselerde und Magnesium. Man nimmt es in der Hoffnung einer Leistungssteigerung im weitesten Sinne. Erhältlich ausschließlich in der Apotheke. Die Studie würde die Konsumenten dieser Nahrungsergänzung zu den Dopern zählen.
Zweites Beispiel: Biestmilch oder andere Kolostrum-Produkte. Eine harmlose Nahrungsergänzung. Wird gekauft mit der Hoffnung auf Leistungsverbesserung im weitesten Sinne, gibt es in der Apotheke. Die Konsumenten würden auch hier zu den Dopern gezählt.
Das entscheidend Kritierium lautet, ob etwas frei verkäuflich (Supermarkt) oder nur über Apotheke, Arzt oder Dealer zu beziehen ist. Es geht also um die Bezugsquelle, und nicht um Frage, ob die Substanz nach dem WADA-Code verboten ist. Was über die drei genannten Bezugsquellen zum Zweck der Leistungssteigerung erworben wurde, wird von der Studie als Doping eingeordnet.
Über Doping im Sinne des WADA-Codes macht die Studie gar keine Aussagen.
Grüße,
Arne
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