Zitat:
Zitat von hazelman
NEIN, denn auch der Eiermann hat in seinen AGB nen Haftungsausschluss für alles außer grob fahrlässiges Verhalten, guckst, wenn Du Dich das nächste Mal bei Kai anmeldest auf:
§ 4 Haftungsausschluss
[...]
6) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände der Teilnehmer. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für selbst oder von ihm beauftragten Dritten für den Teilnehmer unentgeltlich verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
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Weiß ich doch
Aber sie betreiben doch für die Sicherheit der Räder einen extem hohen Aufwand und da ärgere ich mich darüber, daß es jemanden möglich ist, unter mehreren Planen nach Material zu suchen, ohne aufzufallen.