Zitat:
Zitat von Kruemel
Natürlich kann man einzelne Veröffentlichungen im Nachhinein verbieten und strafrechtlich verfolgen. Damit ist der Mist aber dennoch in der Welt und die etwaige Richtigstellung erzeugt wohl kaum die selbe Reichweite.
|
Das sind zwei Kategorien. Strafrechtlich relevantes wird verboten, muß aber nicht zwingend richtiggestellt werden (z.B. wurde Julian Assange wegen wahrer Publikationen strafrechtlich verfolgt) - bzw. das geschieht dann im Gerichtsverfahren. Richtigstellung gilt m.M.n. für Falschmeldungen - die aber an sich nicht strafbar sind (meistens auf jeden Fall). Und ja, Richtigstellungen haben meist eine geringere Reichweite, weil sie seltenst auf die Titelseite kommen.
Zitat:
Zitat von Kruemel
Aus meiner Sicht, ist es für die aktuelle Gesellschaft fast unmöglich mit diesen Fake-News umzugehen, da so viele Medien keinerlei journalistischen Standards anwenden und viele Mitbürger erst einmal von einer korrekten Berichterstattung ausgehen.
|
Was genau meinst Du mit "journalistischen Standards", und wie glaubst Du kann der Leser diese verifizieren? Oder wem obliegt die Kompetenz, deren Einhaltung sicherzustellen?
M.M.n. ist Erziehung zu Medienkompetenz der Schlüssel, mit dem jeder die Möglichkeit hat, mediale Beiträge zu beurteilen und einzuordnen, ohne eine höhere (staatliche) Autorität, die einem sagen muß, was richtig und was falsch ist.
Zitat:
Zitat von Kruemel
Wenn ein Magazin nun wiederholt diese journalistischen Standards ignoriert finde ich ein Verbot zwingend notwendig. Oder siehst du eine andere Möglichkeit?
Lg Patrick
|
Schlechter Journalismus ist nicht strafbar, kann und darf also auch nicht verboten werden. Es obliegt der Masse mündiger Lesern, schlechten Journalismus durch ignorieren abzustrafen und ihm durch Entzug der wirtschaftlichen Grundlage die Reichweite zu nehmen.
Aber vielleicht verstehe ich etwas anderes unter journalistischen Standards, als Du. Z.B. hat der Spiegel mit Relotius diese m.M.n. massiv verletzt - gehört dafür der Spiegel verboten?