Zitat:
Zitat von alex1
Einen Sachverständigen / Gutachter gibt es hier in der Gegend (Kreis Me / D / W /...) wohl nicht.
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Ca. 100km ab Düsseldorf:
Rolf Höffer
Siedenberger Straße 100
51597 Morsbach
Tel: 02294 - 9354
Mpbil: 0179 / 6969971
E-Mail:
rudolf.hoeffer@freenet.de
Tandem hatte mal ne Liste gepostet, da standen natürlich mehr drin.
Zitat:
Ich könnte also das Angebot des Händlers (-der die neue Kurbel im März verbaut hat-) annehmen, oder direkt zu einem anderen Fahrradladen gehen, wobei dann die Reklamtationsmöglichkeit bei FSA entfallen würde. Was meint Ihr?
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Die Reklamationsmöglichkeit entfällt nicht generell.
Zwar ist der Händler, bei dem die Kurbel gekauft und verbaut wurde, zunächst gewährleistungspflichtig für die Kurbel sowie seine Werkarbeit, sollte es aber tatsächlich ein Materialfehler sein, ist FSA wiederum ihm gegenüber in der Sachmängelhaftung, was bedeutet, dass deine Ansprüche auch ein anderer Händler bei FSA durchsetzen kann.
Ntofalls musst du ihm seine Arbeitszeit und den Aufwand natürlich ersetzen, weil er nicht dir gegenüber in der Pflicht ist, aber nach so nem Schaden ist es nachvollziehbar, wenn du nicht mehr das richtige Vertrauen in die erste Werkstatt hast (zumal natürlich stets zu befürchten sein kann, dass der Händler Spuren eines Montagefehlers vertuschen könnte und wenn FSA aus diesem Grund (berechtigt) seine Gewährleistung ausschliesst weil sie es ja schliesslich nicht verbockt haben, du mit kaputter Kurbel dastehst und auf den Kosten sitzenbleibst).
Andererseits ists natürlich durchaus denkbar, dass der Händler dies als Chance zur Kundenbindung sieht, dir die Kurbel unds Lager im Zweifelsfall umsonst oder wenn er es nicht verbockt hat, zum Selbstkostenpreis tauscht.
Solls ja noch geben, dass jemand für die Fehler die er gemacht hat, einsteht oder unter Servicegesichtspunkten die anderer ausbügelt.
Ich würde mit der Rodel dort mal vorstellig werden und das Malheur vorzeigen.
Muss ja nicht gleich alles zerlegt oder zwangsweise dortgelassen werden.
Die Geschichte mitm Gutachter ist ja auch nicht ohne, denn die arbeiten selten ohne Bezahlung. Die Kosten müsstest du erstmal vorstrecken und könntest sie dann ggf. (!) beim Verursacher des Schadens geltend machen. Ob du sie dann ersetzt bekommst, ist die andere Frage, denn wenn der Gutachter sagt "Materialfehler" und FSA "Nö, keinesfalls!", willst du dann klagen?