Zitat:
Zitat von DasOe
Ich habe nichts einzuräumen. Selbstverständlich weiß ich, wie ein simpler Überholvorgang auszusehen hat. Mehrere 1000 Mal gesehen.
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In der Sportordnung steht wörtlich:
"Ein von hinten aufholender Teilnehmer hat die Windschattenzone des vor ihm fahrenden so schnell wie möglich zu durchqueren."
Beim Überholen hat der von hinten auffahrende Sportler also die Windschattenzone des Vordermanns zu durchqueren. Wie passt das zu Deiner Überzeugung, dass bei genau diesem Verhalten ein Regelverstoß vorläge? Ich wäre Dir für eine Erklärung dankbar, denn aus meiner Froschperspektive scheint es, dass Kampfrichter heute teilweise nach Regeln schiedsen, die nicht existieren. Hat sich da ein "Gebrauchsrecht" etabliert, das nicht schriftlich fixiert ist?
