Zitat:
Zitat von Hafu
Das was du zitierst ist nicht die Urteilsbegründung, sondern die Interpretation der bei den Verfahren durch einen am Disziplinarverfahren unbeteiligten Juristen.
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Du hast gesehen, dass ich direkt die Begründung zur Verfahrenseinstellung auf der Website des Bundesministeriums des Innern verlinkt habe?
Dort steht genau dasselbe: Nämlich dass die gegen Pechstein vorliegenden Beweise für ein Disziplinarverfahren nicht ausreichend sind.
Ich verstehe im Moment noch nicht, warum Du offenbar dagegen bist, dass das gegen Claudia Pechstein gefällte Urteil von einem ordentlichen Gericht überprüft wird. Der Verband hat dort alle Rechte und Möglichkeiten, den Beweis zu führen, dass Claudia Pechstein zurecht gesperrt worden ist.
Wenn er das kann, ist doch alles gut.
Zitat:
Zitat von Hafu
Dass in Dopingverfahren , in herkömmlichen Zivilverfahren, sowie wie in klassischen Stafverfahren unterschiedliche Maßstäbe gelten (z.B. kein "in dubio pro reo" in Dopingverfahren) haben wir an anderer Stelle schon seitenweise erörtert.
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Da hast Du recht. Jetzt müssen wir halt mal schauen, ob diese Maßstäbe
etwas zu unterschiedlich geworden sind.
Grüße,
Arne