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Zitat von matwot
Harald, Du ziehst bereits mehrfach die 15-Sekunden-Strafen im Europa- und Weltcup heran.
Ich halte das für wünschenswert auch in den nationalen Ligen. Derzeit gibt es das aber leider nicht, es bleibt für "Vergehen" dieser Art nur DSQ.
Macht doch als Landesverband bzw. als Verein im Liga-Ausschuss einen Vorstoß in diese Richtung.
Mehr kleine Strafen sind aus meiner Sicht in jedem Fall der richtige Weg. Auch für die Kampfrichter, denn die "Hemmschwelle", insbesondere auf dem Rad eine Strafe zu geben, ist bestimmt gegeben. Wären die Auswirkungen geringer, sollten auch mehr Strafen erfolgen. (in Deiner Fußball Analogie mehr Freistöße gegeben werden).
Dann aber auch für Mehrfachtäter ("3. gelbe Karte") eine Sperre für die nächste Veranstaltung, um den Lerneffekt zu erhöhen.
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Zitat von Läuftnix
Lieber Hafu, das stimmt IMHO leider nicht. Zeitstrafen sind laut SpO nur für den Verdacht auf Windschattenfahren zu vergeben, andere kennt das deutsche Regelwerk nicht. Das ist einer der Unterschiede zum ITU-Regelwerk.
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Ich habe es ja weiter oben schon geschrieben: unser Regelwerk muss in diesem Bereich dringend modernisiert werden und an international längst geltende Stanards angepasst werden. Der Ort, dies zu tun ist aber nicht ein Thread im Triathlonforum, sondern dafür gibt es die Technische Kommission der DTU für die auch Bayern einen Delegierten stellt und die wir dafür auch nutzen wollen.
Gleichwohl erlaubt die Sportordnung auch heute schon andere Sanktionsmöglichkeiten, nämlich die Verwarnung (§E.2) bzw. eine Verwarnung in Verbindung mit Ansprache des Betroffenen, die einen Zeitvorteil, den sich ein Athlet verschafft hat aufhebt. So wie es Thorsten oben beschrieben hat, der dies wohl als Kampfrichter auch desöfteren praktiziert.
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(E.2 Verwarnung
Ob eine Verwarnung ausgesprochen wird, liegt in der Eigenverantwortlichkeit des jeweiligen Kampfrichters.
Bei mehr als 2 Verwarnungen für einen Wettkampfteilnehmer innerhalb eines Wettkampfes, unabhängig ob von einem oder von mehreren Kampfrichtern, ist die Disqualifikation auszusprechen.
Durchführung
Akustisches Signal, Ansprechen mit der Startnummer, Zeigen der Gelben Karte und Aufforderung den Regelverstoß zu beseitigen
Verwarnt werden kann:
Wer eine Regelverletzung unbeabsichtigt begeht und diese korrigiert werden kann z.B.
a) bei einfachen Regelverstößen, deren Zweck ein Zeitvorteil ist. Dieser Zeitvorteil kann vom Kampfrichter ggf. durch Ansprache des Betroffenen aufgehoben werden.
b) bei Verstößen gegen Gebote, deren Ziel es in erster Linie ist, einen Vorteil im Wettkampf zu unterbinden, der Vorteil aber noch nicht eingetroffen ist oder durch Korrektur noch aufgehoben werden kann.
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Der Wettkampf am Wochenende war ja nach dem Zieleinlauf des Swim-and-run nicht zu Ende, sondern der swim-and Run diente nur dazu, die Zeitabstände nach denen der anschließende Mannschaftstriathlon gestartet wurde, festzulegen. Es hätte also bei Vorhandensein entsprechenden Fingerspitzengefühls und unter der Berücksichtigung der "Schwere" eines möglichen Vergehens durchaus noch andere Sanktionsmöglichkeiten gegeben, insbesondere auch da das beanstandete "Vergehen" (=nicht-Mitnahme eines Rundenbändchens") ohnehin in der ganzen Sportordnung nicht auftaucht.
Ich kann mich an einen Mannschaftstriathlon (ebenfalls Ligawettkampf) vor einigen Jahren erinnern, als uns ein bayerischer Kampfrichter beim Ausgang der Wechselzone T2 angehalten und einige Sekunden hat stehen lassen, weil ein Athlet unseres Teams seinen Helm zu früh geöffnet hatte. Ich fand das akzeptabel. Auch hier wäre eine Disqualifiakation weit übers Ziel hinausgeschossen gewesen, wenngleich sie von der Sportordnung gedeckt worden wäre..